Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5276
BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18 (https://dejure.org/2018,5276)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2018 - 1 B 1.18 (https://dejure.org/2018,5276)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 (https://dejure.org/2018,5276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,5276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsbegründung - und die Bezugnahme auf das Zulassungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spruchreife einer Anfechtungsklage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 03.08.2016 - 1 B 79.16

    Anforderung an Berufungsbegründung bei asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Das gesetzliche Erfordernis der Einreichung eines Schriftsatzes zur Berufungsbegründung kann grundsätzlich auch eine auf die erfolgreiche Begründung des Zulassungsantrags verweisende Begründung erfüllen, wenn damit hinreichend zum Ausdruck gebracht werden kann, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil angefochten wird (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2009 - 5 B 44.08 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 39 Rn. 2 und vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 - InfAuslR 2016, 449 Rn. 3).

    Welche Mindestanforderungen an die Berufungsbegründung sich aus diesen Grundsätzen ergeben, hängt wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 9 B 71.11 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 42 Rn. 5 m.w.N. und vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 - InfAuslR 2016, 449 Rn. 3).

    In sogenannten klassischen verwaltungsrechtlichen Verfahren (wie dem vorliegenden ausländerrechtlichen Verfahren) gelten insoweit die gleichen Maßstäbe wie in asylrechtlichen Verfahren (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 - InfAuslR 2016, 449 Rn. 3).

  • BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 44.08

    Auslegung und Anwendung des § 124a Abs. 6 S. 3 und § 124a Abs. 3 S. 4

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Soweit der Berufungsführer bereits im Zulassungsantrag erschöpfend vorgetragen hat, genügt es, wenn er darauf in einem innerhalb der Begründungsfrist eingehenden Schriftsatz Bezug nimmt (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2009 - 5 B 44.08 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 39 Rn. 2 und vom 21. September 2011 - 3 B 56.11 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).

    Das gesetzliche Erfordernis der Einreichung eines Schriftsatzes zur Berufungsbegründung kann grundsätzlich auch eine auf die erfolgreiche Begründung des Zulassungsantrags verweisende Begründung erfüllen, wenn damit hinreichend zum Ausdruck gebracht werden kann, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil angefochten wird (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2009 - 5 B 44.08 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 39 Rn. 2 und vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 - InfAuslR 2016, 449 Rn. 3).

    Soweit der Berufungsführer bereits im Zulassungsantrag erschöpfend vorgetragen hat, genügt es, wenn er darauf Bezug nimmt und hierdurch hinreichend zum Ausdruck bringt, dass und weshalb das Urteil weiterhin angefochten wird (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 5 B 44.08 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 39 Rn. 2 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Welche Mindestanforderungen an die Berufungsbegründung sich aus diesen Grundsätzen ergeben, hängt wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab (BVerwG, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 9 B 71.11 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 42 Rn. 5 m.w.N. und vom 3. August 2016 - 1 B 79.16 - InfAuslR 2016, 449 Rn. 3).
  • BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05

    Anforderungen an die erforderliche Berufungsbegründung; Substantiierte

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Der Berufungsführer genügt grundsätzlich seiner gesetzlichen Begründungspflicht, wenn er in der Berufungsbegründung an seiner in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht hinreichend konkret erläuterten Auffassung festhält und zum Ausdruck bringt, dass er von den gegenteiligen Erwägungen des angefochtenen Urteils nicht überzeugt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 10 B 4.05 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 117.17

    Erhöhter Ausweisungsschutz für ARB-Berechtigte

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 25. Juli 2017 - 1 B 117.17 -).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung (iudex a quo) auszugehen, auch wenn diese verfehlt sein sollte (stRspr, BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und Beschluss vom 25. Januar 2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 ).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von seiner materiellrechtlichen Rechtsauffassung (iudex a quo) auszugehen, auch wenn diese verfehlt sein sollte (stRspr, BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und Beschluss vom 25. Januar 2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 ).
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Der Begriff der Spruchreife bringt zum Ausdruck, dass das Gericht verpflichtet ist, die auf der Grundlage seines Rechtstandpunkts entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände erschöpfend aufzuklären (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171 und Beschluss vom 10. März 2011 - 2 B 37.10 - USK 2011-76 = juris Rn. 32).
  • BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11

    Begründung der zugelassenen Berufung; Antragserfordernis

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Soweit der Berufungsführer bereits im Zulassungsantrag erschöpfend vorgetragen hat, genügt es, wenn er darauf in einem innerhalb der Begründungsfrist eingehenden Schriftsatz Bezug nimmt (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2009 - 5 B 44.08 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 39 Rn. 2 und vom 21. September 2011 - 3 B 56.11 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10

    Berufungsbegründung; Antragserfordernis; Dienstunfall; Anerkennung durch

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
    Der Begriff der Spruchreife bringt zum Ausdruck, dass das Gericht verpflichtet ist, die auf der Grundlage seines Rechtstandpunkts entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände erschöpfend aufzuklären (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28.97 - BVerwGE 106, 171 und Beschluss vom 10. März 2011 - 2 B 37.10 - USK 2011-76 = juris Rn. 32).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    Hierfür muss er zumindest eine bestimmte tatsächliche Feststellung, eine rechtliche Sachverhaltswürdigung oder eine allgemeine Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, die dessen Urteil tragen, angreifen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.02.2018 - 1 B 1.18 - juris, m.w.N.; Senat, Urt. v. 13.02.2018 - 1 S 1468/17 - juris, und v. 21.07.2017 - 1 S 1240/16 - VBlBW 2017, 338).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 B 26.19

    Auslegung, völkerrechtskonforme; Elternnachzug; Elternteil; Familientrennung;

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung i.S. des § 60 Abs.

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 23.08.2018 - 1 B 42.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 10 LB 195/20

    Unzulässigkeit der Berufung gegen die Ablehnung eines Asylantrags mangels

    Die Berufungsbegründung muss substantiiert und konkret auf den einzelnen Fall bezogen sein (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2018 - 1 B 1.18 -, juris Rn. 5, und vom 3.8.2016 - 1 B 79.16 -, juris Rn. 3) und grundsätzlich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen anführen, weshalb das angefochtene Urteil nach Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG, Beschlüsse vom 31.7.2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 12, und vom 3.8.2016 - 1 B 79.16 -, juris Rn. 3), wobei sie sich jedoch nicht im Detail mit dem Gedankengang des angefochtenen Urteils auseinandersetzen muss (BVerwG, Beschluss vom 9.9.2019 - 9 B 29.18 -, juris Rn. 3).

    Soweit der Berufungsführer im Zulassungsantrag bereits erschöpfend vorgetragen hat, genügt es, wenn er darauf in einem innerhalb der Frist des § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO eingehenden Schriftsatz Bezug nimmt (BVerwG, Beschluss vom 14.2.2018 - 1 B 1.18 -, juris Rn. 5, 8) und seine Berufungsanträge formuliert (BVerwG, Beschluss vom 18.9.2013 - 4 B 41.13 -, juris Rn. 6).

    In diesem Fall muss aber aus der Begründung des Zulassungsantrags hinreichend zum Ausdruck kommen, dass und weshalb das erstinstanzliche Urteil angefochten wird (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2018 - 1 B 1.18 -, juris Rn. 5, 8, und vom 31. Juli 2018 - 1 B 2.18 -, juris Rn. 7).

    Zwar muss der Berufungsführer nicht im Einzelnen auf die Begründungserwägungen des angefochtenen Urteils eingehen (BVerwG, Beschlüsse vom 14.2.2018 - 1 B 1.18 -, juris Rn. 8, und vom 2.6.2005 - 10 B 4.05 -, juris Rn. 5).

  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19

    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

    [Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Auflage, § 124a Rdnr. 121 mit Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 14.2.2018 - 1 B 1.18 -, juris, Rdnr. 8, und Beschluss vom 18.9.2013 - 4 B 41.13 -, juris, Rdnr. 6; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.12.2020 - 10 LB 195/20 -, juris, Rdnr. 10 mit weiteren Nachweisen; zur Unzulässigkeit der Berufung bei fehlendem Antrag und fehlender Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.9.2018 - 1 A 118/18 -, juris].
  • BVerwG, 14.05.2019 - 1 B 29.19

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Ausnahmen vom Prinzip der Vermeidung von

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2022 - 1 S 1865/20

    Restitution bzw. Liquidation der Zeppelin-Stiftung; Klagebefugnis der

    Hierfür muss dieser zumindest eine bestimmte tatsächliche Feststellung, eine rechtliche Sachverhaltswürdigung oder eine allgemeine Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, die dessen Urteil tragen, angreifen (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urt. v. 13.02.2018 - 1 S 1468/17 -, juris Rn. 57; Urt. v. 28.03.2022 - 1 S 1265/21 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 14.02.2018 - 1 B 1.18 -, juris Rn. 5; v. 12.04.2021- 1 B 18.21 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 B 40.18

    Hinderungsgründe für die Überstellung eines Asylbewerbers in einen anderen

    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2018 - 2 LB 172/18

    Aufstockungsverfahren; Berufungsbegründung

  • BVerwG, 16.08.2018 - 1 B 39.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 B 43.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

  • BVerwG, 13.08.2018 - 1 B 24.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

  • BVerwG, 08.06.2020 - 1 B 19.20

    Begriff des "Flüchtigseins" im Sinne von Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 Dublin

  • BVerwG, 12.04.2021 - 1 B 18.21

    Anforderungen an die Berufungsbegründung eines innerhalb einer mehrfach

  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20

    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

  • BVerwG, 17.01.2019 - 1 B 85.18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Asylverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 4 LB 20/19

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Flucht aus Heimatland

  • OVG Sachsen, 11.11.2021 - 1 A 450/20

    Windkraftanlage; vereinfachtes Genehmigungsverfahren; öffentliche Bekanntmachung;

  • BVerwG, 04.12.2018 - 1 B 82.18

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2020 - 11 S 1465/19

    Kein besonders schwer wiegendes Interesse an der Ausweisung eines Ausländers,

  • BVerwG, 28.01.2020 - 1 B 4.20

    Bedeutung einer Erkrankung hinsichtlich eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs.

  • BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 18.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

  • BVerwG, 16.08.2018 - 1 B 21.18

    Abschiebung eines syrischen Staatsangehörigen nach Bulgarien; Bestehen eines

  • BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 23.18

    Abschiebungsverbot für anerkannte Flüchtlinge nach Bulgarien aufgrund des Drohens

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 4 B 18.21

    Entziehung oder Desertion einer Frau vom Nationaldienst in Eritrea;

  • OVG Sachsen, 11.11.2021 - 1 A 452/20

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Bekanntmachung; Widerspruchsfrist

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 11 LB 198/20

    Amnesty International; Ausreise, illegal; Baloch Republican Students

  • BVerwG, 22.01.2020 - 1 B 3.20

    Kriterien einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des § 60

  • BVerwG, 22.08.2018 - 1 B 22.18

    Hinderungsgründe für die Überstellung eines Asylbewerbers in einen anderen

  • BVerwG, 16.08.2018 - 1 B 26.18

    Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Überstellung

  • BVerwG, 23.08.2018 - 1 B 19.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

  • OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 178/21

    Eritrea ; subsidiärer Schutz; Nationaldienst

  • OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20

    Eritrea; subsidiärer Schutz; Nationaldienst; Verlustgrund für die äthiopische

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2021 - 4 B 13.21

    Eritrea; Flüchtlingseigenschaft; Einberufung zum Nationaldienst; Beteiligung am

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2023 - 4 LB 246/19

    Albinismus; Asyl; wirtschaftliches Existenzminimum; Flüchtlingseigenschaft;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2021 - 4 B 17.21

    Asylrecht (Eritrea): Entziehung vom Militärdienst; illegale Ausreise und

  • OVG Sachsen, 31.03.2021 - 6 A 964/19

    Berufungsbegründung; Fahrtenbuchauflage; Ersatzfahrzeug; Geschäftswagen

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2022 - 4 LB 25/19

    Ruanda: Erfolgreiche Berufung; keine Vorverfolgung glaubhaft gemacht; keine

  • BVerwG, 03.04.2019 - 1 B 21.19

    Ausgehen von bestandskräftigen Ablehnung des Antrages auf Ausstellung einer

  • BVerwG, 11.02.2019 - 1 B 8.19

    Darlegen des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wegen

  • OVG Sachsen, 14.03.2022 - 6 A 415/19

    Ausnahmegenehmigung zum Befahren eines Gehwegs; Ermessensreduzierung auf Null

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht