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   BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18   

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BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18 (https://dejure.org/2019,9495)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2019 - 2 WD 18.18 (https://dejure.org/2019,9495)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 (https://dejure.org/2019,9495)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 1 Nr. 5, § 58 Abs. 7, § 63 Abs. 4; SG §§ 7, 17 Abs. 2 Satz 1 und 3
    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in der Person; Nachbewährung; Reue; Schadenshöhe; Tankkartenbetrug; Unrechtseinsicht; Vertrauen; außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht; extreme Anzahl von Wiederholungsfällen; innerdienstliche ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Minder schwerer Fall; Tankkartenbetrug; Milderungsgründe in der Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tankkartenbetrug; Entfernung; Mannschaftssoldat; innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht; außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht; treues Dienen; Schadenshöhe; extreme Anzahl von Wiederholungsfällen; minder schwerer Fall; Belassung eines Dienstgrades; Nachbewährung; sehr ...

  • rechtsportal.de

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis aufgrund der Begehung eines vorsätzlichen Dienstvergehens; Missbräuchliche Nutzung von Tankkarten zur Betankung eines eigenen Fahrzeugs auf Kosten des Bundes; Prüfung des Vorliegens eines minder schwerer Falles im Sinne ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18
    Ein minder schwerer Fall im Sinne von § 63 Abs. 4 WDO kann auch dann vorliegen, wenn gewichtige mildernde Umstände nicht nur in der Tat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 32 Rn. 42), sondern auch in der Person eines Soldaten vorliegen, die es noch nicht erlauben, von der Verhängung der Höchstmaßnahme abzusehen.

    Dass dem Soldaten sein Dienstgrad belassen wurde, lässt die Kostentragung durch ihn nicht unbillig werden (§ 139 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 WDO); entsprechendes gilt, soweit der Soldat seine notwendigen Auslagen zu tragen hat (§ 140 Abs. 2 Satz 1 WDO; vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2011 - 2 WD 11.10 - juris Rn. 43 ).

  • BVerwG, 07.12.2017 - 2 WD 5.17

    Anspruchsvoraussetzungen für Trennungsübernachtungsgeld; Bedeutung der förmlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18
    Dabei beantwortet sich die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit eines Soldaten ausschließlich nach den vom Wehrdienstgericht festgestellten objektiven Bemessungsgesichtspunkten und nicht nach der subjektiven Sicht von Vorgesetzten (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 75 m.w.N.).

    Keine Bedeutung erlangt wegen der unterschiedlichen Zielsetzung von Straf-und Disziplinarrecht ebenso, dass sein Verhalten auch strafrechtlich geahndet wurde (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 2 WD 5.17 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 12 Rn. 76).

  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18
    Zutreffend geht sie auch davon aus, dass die Tankkarten dem Soldaten nicht anvertraut waren und dieser zur Begehung des Dienstvergehens keine Vertrauensposition missbraucht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - BVerwGE 154, 168 Rn. 35).

    Für die missbräuchliche Verwendung von Tankkarten des Bundes ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Dienstgradherabsetzung, während die Entfernung aus dem Dienstverhältnis in Betracht zu ziehen ist, wenn die Schädigung im Bereich der dienstlichen Kernpflichten erfolgte (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2016 - 2 WD 19.15 - BVerwGE 154, 168 Rn. 63 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11

    Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder; wirtschaftliche Notlage; zeitlich

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18
    Eine solche Situation liegt dann nicht mehr vor, wenn dies über einen längeren Zeitraum in dem Sinne geschieht, dass eine weitere Einkunftsquelle verwertet wird (BVerwG, Urteil vom 15. März 2012 - 2 WD 9.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 10 Rn. 20 m.w.N.).

    Von einer Ausweglosigkeit der Lage kann nur gesprochen werden, wenn vor dem Zugriff wenigstens der Versuch unternommen wurde, sich wegen der Verschuldung in sachverständige Beratung oder auf den Weg einer geordneten Privatinsolvenz zu begeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2012 - 2 WD 9.11 - DokBer 2012, 275 Rn. 22 ).

  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 f.) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 WD 26.11

    Dienstvergehen; Schwere; freiheitlich demokratische Grundordnung; Betätigung;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18
    Die persönliche Integrität eines Soldaten steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass gravierende Defizite der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen, nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (BVerwG, Urteil vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 - DokBer 2013, 57 Rn. 73).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 WD 15.11

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Rechtsmittelrücknahme durch Verteidiger;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18
    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto gewichtiger müssen auch die Milderungsgründe sein, die es erlauben, von einer an sich veranlassten Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 43 und vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 95).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18
    Je schwerer das Dienstvergehen wiegt, desto gewichtiger müssen auch die Milderungsgründe sein, die es erlauben, von einer an sich veranlassten Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. März 2013 - 2 WD 15.11 - juris Rn. 43 und vom 20. Februar 2014 - 2 WD 35.11 - juris Rn. 95).
  • BVerwG, 24.11.2015 - 2 WD 15.14

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Steuerhinterziehung; mehrfache

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18
    Ist das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört, besteht für eine Nachbewährung kein Raum mehr (BVerwG, Urteil vom 24. November 2015 - 2 WD 15.14 - juris Rn. 80 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.2017 - 2 WD 2.17

    Außerdienstliches Autorennen; Einsatz-Weiterverwendung; Initiator eines

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob das Fehlen der Vorgesetzteneigenschaft regelmäßig zu einer milderen Maßnahme führen muss als bei Soldaten mit Vorgesetztenstellung (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 55, vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - juris Rn. 37 und vom 27. März 2018 - 2 WD 10.17 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17

    Vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflicht; Vorgesetzter;

  • BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17

    Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln durch einen Soldaten als schwerwiegendes

  • BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung von

  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03

    Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten;

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

  • BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel;

  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 WD 40.10

    Doppelzahlung von Kindergeld; Steuerhinterziehung; besonders hoher Schaden;

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • BVerwG, 18.04.2013 - 2 WD 16.12

    Zugriff; Zugriffsobjekt; Entsorgung; anvertraut; Anvertrautsein; Materialgruppe;

  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

  • BVerwG, 09.02.2023 - 2 WD 6.22

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Trennungsgeldbetrugstaten,

    Auch in Fällen einer - wie hier - (nur) vierstelligen Schadenshöhe hat der Senat bei einem gewohnheitsmäßigen Handeln über einen längeren Zeitraum zum Erschleichen eines Nebenverdienstes das Gewicht des Dienstvergehens bereits als so erheblich angesehen, dass die Höchstmaßnahme tatangemessen erschien (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 38 und vom 19. November 2020 - 2 WD 19.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 87 Rn. 31).

    Der Milderungsgrund einer Nachbewährung liegt allerdings mangels deutlicher Leistungssteigerung bzw. Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 31 m. w. N.) nicht vor.

    Dieser Milderungsgrund setzt eine Konfliktsituation voraus, in welcher der betreffende Soldat keinen anderen Ausweg als den Zugriff auf das Vermögen des Dienstherrn sieht, um einen Notbedarf seiner Familie zu decken, und ist daher nur auf zeitlich begrenztes Fehlverhalten anwendbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 27 m. w. N.).

    Eine solche Situation liegt nicht mehr vor, wenn dies - wie hier - über einen längeren Zeitraum in dem Sinne geschieht, dass eine weitere Einkunftsquelle verwertet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 27 m. w. N.).

  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Die trotz der Belastung durch das gerichtliche Disziplinarverfahren erbrachte Leistungssteigerung ist durch die grundsätzliche Belassung eines Dienstgrades unter Herabsetzung in den Dienstgrad eines Feldwebels zu honorieren (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 43 f.).

    Dass dem Soldaten sein Dienstgrad belassen wurde, lässt die Kostentragung durch ihn nicht unbillig werden (§ 139 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 WDO); entsprechendes gilt, soweit der Soldat nach § 140 Abs. 2 Satz 1 WDO seine notwendigen Auslagen zu tragen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 45 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten

    Eine Nachbewährung setzt in fachlicher Hinsicht eine deutliche Leistungssteigerung oder die Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus voraus (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 31 m.w.N. und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - NVwZ-RR 2021, 770 Rn. 37).
  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

    Bei ihm liegen die Voraussetzungen einer Nachbewährung vor, weil er sein hohes Leistungsniveau durchweg beibehalten und sich während des Verfahrens in jeder Hinsicht ohne Anlass zu Beanstandungen durch seine Vorgesetzten geführt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 48 und vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 31 m.w.N.).

    Da die persönliche Integrität eines Soldaten gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation steht, können gravierende Defizite der persönlichen Integrität, die - wie hier - bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen müssen, nicht durch fachliche Kompetenz ausgeglichen werden können (BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2018 - 2 WD 8.18 - juris Rn. 39 und vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 40).

  • BVerwG, 01.10.2020 - 2 WD 20.19

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sicherverschaffens, Besitzes und

    Die insoweit in fachlicher Hinsicht erforderliche deutliche Leistungssteigerung oder Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 31 m.w.N.) muss über einen hinreichend aussagekräftigen Zeitraum erkennbar sein.
  • BVerwG, 11.11.2021 - 2 WD 28.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreuetaten eines Stabsunteroffiziers im

    Das Organisationsdefizit des Dienstherrn hinsichtlich der Kontrolle der Abwicklung der Gutschriften lässt aber die Eigenverantwortung des früheren Soldaten für sein Verhalten unberührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 29).

    Ist das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört, besteht für eine Nachbewährung kein Raum mehr (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 40).

  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in

    Eine Nachbewährung setzt in fachlicher Hinsicht eine deutliche Leistungssteigerung oder die Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2022 - 2 WD 7.21

    Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich

    Sie setzt in fachlicher Hinsicht eine deutliche Leistungssteigerung oder die Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus voraus (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 31 m.w.N. und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 37).
  • BVerwG, 19.11.2020 - 2 WD 19.19

    Disziplinarische Ahndung eines 24fachen Reisekostenbetrugs

    Das gewohnheitsmäßige Handeln über einen längeren Zeitraum zum Erschleichen eines Nebenverdienstes steigert das Gewicht des Dienstvergehens so erheblich, dass die Höchstmaßnahme tatangemessen erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 38).

    Angesichts des endgültig zerstörten Vertrauensverhältnisses kann eine unangemessen lange Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nicht mehr maßnahmemildernd berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 77 und vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 42).

  • BVerwG, 01.12.2022 - 2 WD 1.22

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung der

    Denn die persönliche Integrität eines Soldaten, zu der in besonderem Maße seine Verfassungstreue als Eignungsmerkmal gehört (vgl. § 37 Abs. 1 Nr. 2 SG) gehört, steht gleichberechtigt neben dem Erfordernis der fachlichen Qualifikation, sodass gravierende Defizite der persönlichen Integrität, die bei objektiver Betrachtung zu einem endgültigen Vertrauensverlust des Dienstherrn führen, nicht durch Fachkompetenz ausgeglichen werden können (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - Buchholz 450.2 § 63 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 40).
  • BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23

    Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von

  • BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20

    Disziplinare Höchstmaßnahme bei Trennungsgeldbetrug im fünfstelligen Eurobereich

  • BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18

    Afghanistan; Auslandseinsatz; Besitzdiener; Betreuungsmaterial; Bezügekürzung;

  • BVerwG, 16.01.2020 - 2 WD 2.19

    Augenblickstat; Crowd-and-Riot-Control-Ausbildung; Dienstführerschein; Einheit

  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 WD 10.22

    Einstufige Degradierung unter Verkürzung der Wiederbeförderungsfrist wegen

  • BVerwG, 02.02.2023 - 2 WD 3.22

    Unerlaubtes Fernbleiben eines Soldaten vom Dienst; Vorsätzliche Verletzung der

  • BVerwG, 14.05.2020 - 2 WD 12.19

    Anfangsverdacht; Beschleunigungsgebot; Bindungswirkung bei maßnahmebeschränkter

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18

    Disziplinarverfahren wegen des Zugriffs auf Gelder einer Offizierskasse durch den

  • BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20

    Vorläufige Dienstenthebung einer Soldatin und vorläufiges Uniformtrageverbot;

  • TDG Süd, 06.10.2020 - S 2 VL 27/19

    Hauptverhandlung, Leistungen, Dienstvergehen, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

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