Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1320
BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05 (https://dejure.org/2006,1320)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 C 5.05 (https://dejure.org/2006,1320)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 C 5.05 (https://dejure.org/2006,1320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AufenthG § 67 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § ... 69 Abs. 2, § 71 Abs. 1; AuslG § 63 Abs. 1, § 81 Abs. 2, § 83 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 4; Rückführungsabkommen zwischen Deutschland und Jugoslawien; VwGO § 65; VwKostG §§ 1, 3, 10 Abs. 1 Nr. 7, § 14 Abs. 2
    Beiladung; Verbot der Mischverwaltung; Abschiebung; Durchführung der Abschiebung; Rückführung; Abschiebungskosten; Personalkosten; Zentrale Abschiebestelle; amtliche Flugbegleitung; Erforderlichkeit der Begleitung; Begleitung durch ausländische Sicherheitskräfte; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 67 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 69 Abs. 2, § 71 Abs. 1
    Abschiebung; Abschiebungsdurchführung; Abschiebungskosten; Abschiebungskosten; Auslagenersatz; Auslagenersatz; Auslagenerstattung; Ausländer; Begleitung durch ausländische Sicherheitskräfte; Behörde; Beiladung; Beiladung; Durchführung der Abschiebung; Erforderlichkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Beiladung anderer an der Durchführung der Abschiebung beteiligter Behörden im Klageverfahren des Ausländers gegen den Leistungsbescheid der Ausländerbehörde auf Zahlung der Abschiebungskosten; Personalkosten der Behörde als vom Ausländer zu erstattende ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 65 Abs. 2; AuslG § 63 Abs. 1; AuslG § 83 Abs. 4; AuslG § 83 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 67 Abs. 1; AuslG § 83 Abs. 1 Nr. 3; VwKostG § 1 Abs. 1; VwKostG § 10 Abs. 1 Nr. 7; VwKostG § 14 Abs. 2 S. 1
    D (A), Abschiebungskosten, Kostenrecht, Kosten, Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, notwendige Beiladung, Bundesgrenzschutz, Personalkosten, Zentrale Abschiebestelle, Flugbegleitung, ausländische Flugbegleiter, Verwaltungskosten, Erforderlichkeit

  • Judicialis

    AufenthG § 67 Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § ... 67 Abs. 1 Nr. 3; ; AufenthG § 69 Abs. 2; ; AufenthG § 71 Abs. 1; ; AuslG § 63 Abs. 1; ; AuslG § 81 Abs. 2; ; AuslG § 83 Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 83 Abs. 1 Nr. 3; ; AuslG § 83 Abs. 4; ; Rückführungsabkommen zwischen Deutschland und Jugoslawien; ; VwGO § 65; ; VwKostG § 1; ; VwKostG § 3; ; VwKostG § 10 Abs. 1 Nr. 7; ; VwKostG § 14 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klageverfahren des Ausländers gegen Leistungsbescheid auf Zahlung der Abschiebungskosten - Erstattungsfähigkeit von Personalkosten der Behörde und Kosten der Begleitung durch ausländische Sicherheitskräfte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 125, 101
  • NVwZ 2006, 1182
  • DVBl 2006, 1039
  • DÖV 2006, 782
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 11.04

    Abschiebung; Durchführung der Abschiebung; Rückführung; Ersuchen der

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist allein die Ausländerbehörde in diesen Fällen als zuständige Behörde im Sinne des § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG zur Erhebung der gesamten Abschiebungskosten einschließlich der Kosten der hinzugezogenen Behörden gegenüber dem Ausländer befugt (Urteil vom 14. Juni 2005 - BVerwG 1 C 11.04 - Buchholz 402.240 § 83 AuslG Nr. 6, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

    Der Senat hat inzwischen geklärt, dass die Ausländerbehörde - hier der Beklagte - gemäß § 83 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 63 Abs. 1 AuslG berechtigt ist, die Kosten der Abschiebung auch insoweit geltend zu machen, als diese bei dem zur Durchführung der Abschiebung herangezogenen Bundesgrenzschutz sowie anderen an der Abschiebung beteiligten Behörden entstanden sind (Urteil vom 14. Juni 2005 - BVerwG 1 C 11.04 - a.a.O.).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05
    Insbesondere stellt die alleinige Geltendmachung der Abschiebungskosten durch die Ausländerbehörde eines Landes gegenüber dem Kostenschuldner und die daraus folgende Beschränkung der an der Abschiebung beteiligten Bundesbehörden auf einen Kostenerstattungsanspruch im Innenverhältnis keine verfassungsrechtlich unzulässige "Mischverwaltung" dar (hierzu allgemein BVerfGE 63, 1 und Isensee in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Band IV, § 98 Rn. 179 ff.; vgl. etwa auch für die Amtshilfe § 8 VwVfG).
  • BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 9.02

    Ausländer; Beförderungsunternehmen; Chicagoer Abkommen; Dolmetscherkosten;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05
    Dagegen können die sonstigen, allgemeinen oder laufenden Personalkosten der Ausländerbehörde oder anderer an der Abschiebung beteiligter Behörden nicht als Teil der Verwaltungskosten im Sinne des § 83 Abs. 1 Nr. 2 AuslG angesehen werden (ebenso Hailbronner, Ausländerrecht, Januar 2005, § 67 AufenthG Rn. 4; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, April 2005, § 67 Rn. 12; Kloesel/ Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, August 2004, § 83 AuslG Rn. 20; vgl. ferner BTDrucks 11/6321 S. 84; Urteil des Senats vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 25.99 - BVerwGE 111, 284 = Buchholz 402.240 § 83 AuslG Nr. 1; Urteil des Senats vom 18. März 2003 - BVerwG 1 C 9.02 - Buchholz a.a.O. Nr. 4).
  • BVerwG, 29.06.2000 - 1 C 25.99

    Amtliche Begleitung; Ausländer; Beförderungsunternehmen; Betriebsrechte;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05
    Dagegen können die sonstigen, allgemeinen oder laufenden Personalkosten der Ausländerbehörde oder anderer an der Abschiebung beteiligter Behörden nicht als Teil der Verwaltungskosten im Sinne des § 83 Abs. 1 Nr. 2 AuslG angesehen werden (ebenso Hailbronner, Ausländerrecht, Januar 2005, § 67 AufenthG Rn. 4; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, April 2005, § 67 Rn. 12; Kloesel/ Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, August 2004, § 83 AuslG Rn. 20; vgl. ferner BTDrucks 11/6321 S. 84; Urteil des Senats vom 29. Juni 2000 - BVerwG 1 C 25.99 - BVerwGE 111, 284 = Buchholz 402.240 § 83 AuslG Nr. 1; Urteil des Senats vom 18. März 2003 - BVerwG 1 C 9.02 - Buchholz a.a.O. Nr. 4).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder;

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05
    Zu den Kosten der Abschiebung gehören ferner Personalkosten, die im Zusammenhang mit den in § 83 Abs. 1 Nr. 2 AuslG im Einzelnen aufgeführten, die Abschiebung vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen stehen (z.B. Kosten der Abschiebungshaft; vgl. dazu Urteil des Senats vom 14. Juni 2005 - BVerwG 1 C 15.04 - Buchholz 402.240 § 82 AuslG Nr. 2, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der

    Auszug aus BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05
    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte der Dritten eingegriffen wird, d.h. ihre Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (vgl. z.B. Beschluss vom 9. Januar 1999 - BVerwG 11 C 8.97 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131).
  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Ist eine Begleitung dem Grunde nach oder der Höhe der verursachten Kosten nach nicht erforderlich, liegt eine unrichtige Sachbehandlung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG vor, die der Pflicht zur Erstattung der Kosten entgegen steht (vgl. Urteil vom 14. März 2006 - BVerwG 1 C 5.05 - BVerwGE 125, 101 Rn. 21).
  • VG Darmstadt, 06.01.2009 - 5 E 1614/07

    Zur Übernahme offener Verwaltungsverfahren bei einem gesetzlichen

    Die Entscheidung des BVerwG vom 14.03.2006 - 1 C 5.05 - NVwZ 2006, 1182, steht dem nicht entgegen, denn dort wurde das außer Kraft getretene AuslG angewendet, weil erst während des Berufungsverfahrens neues Recht in Kraft getreten war.

    Kosten der Abschiebung sind daher von der Behörde geltend zu machen, die die Abschiebung angeordnet hat (BVerwG, Urt. v. 14.03.2006 - 1 C 5.05 - NVwZ 2006, 1182).

    Dies kommt auch in § 67 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG mit der dort ausdrücklich vorgenommenen Begrenzung der Kostenhaftung auf eine "erforderliche" Begleitung zum Ausdruck (BVerwG, Urt. v. 14.03.2006 - 1 C 5.05 - NVwZ 2006, 1182 [1184]).

    Die Begleitung muss objektiv erforderlich sein (BVerwG, Urt. v. 14.03.2006 - 1 C 5.05 - NVwZ 2006, 1182 [1184]).

    Sofern die Erforderlichkeit einer Begleitung aus Sicherheitsgründen oder aufgrund anderer Umstände nicht offen zutage liegt, muss sie von der Behörde ggf. in nachvollziehbarer Weise benannt und belegt werden (BVerwG, Urt. v. 14.03.2006 - 1 C 5.05 - NVwZ 2006, 1182 [1184]).

  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 19 ZB 11.742

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung als Regelfall

    Der Ausländer muss Anlass zur Anordnung der Begleitung gegeben haben, es muss also in seiner Person liegende Gründe hierfür geben (BVerwG vom 14.3.2006 BVerwGE 125, 101 ff. a.E:).

    Die Auffassung, dass der Behörde bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Begleitung weder ein Ermessens- noch ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist, wird bestätigt durch die Darlegung des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 14.3.2006 a.a.O.), die Begleitung müsse objektiv erforderlich sein, was von der Behörde in nachvollziehbarer Weise benannt und belegt werden müsse, wenn die Gründe hierfür nicht offen zu Tage lägen.

    Seine Entscheidung vom 24. November 1998, die die Kostenerhebung aufgrund Verpflichtungserklärung von einer Verhältnismäßigkeitsprüfung abhängig macht, erwähnt das Bundesverwaltungsgericht weder in dieser Entscheidung vom 14. Juni 2005 (a.a.O.) noch in der weiteren vom 14. Juni 2005 (Az. 1 C 11/04 BVerwGE 123, 382) oder in der Entscheidung vom 14. März 2006 (BVerwGE 125, 101); dies hätte im Fall einer Übertragbarkeit der in der Entscheidung vom 24. November 1998 (a.a.O.) entwickelten Grundsätzen nahegelegen, weil den genannten drei Entscheidungen Fallgestaltungen zu Grunde gelegen haben, bei denen Zumutbarkeitsfragen keineswegs ausgeschlossen gewesen sind.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht