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   BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98   

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BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98 (https://dejure.org/1999,12148)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1999 - 2 BN 1.98 (https://dejure.org/1999,12148)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1999 - 2 BN 1.98 (https://dejure.org/1999,12148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln - Gerichtliche Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - Darlegungspflicht des Antragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98
    Das Gericht ist zwar gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr; vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 ; 51, 188 ).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98
    Das Gericht ist zwar gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr; vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 ; 51, 188 ).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98
    Im Sinne des § 86 Abs. 1 VwGO ist ein Aufklärungsmangel vielmehr nur dann bezeichnet, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatsachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruht oder beruhen kann (stRspr; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 16.11.1992 - 11 B 65.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - (Isolierte) Anfechtung der

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98
    Etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens des Klägers können ohne Rücksicht darauf, in welchem Teil des Berufungsurteils sie sich befinden, nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO; sie können deswegen auch nicht zur Zulassung der Revision wegen Verfahrensmangels führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - , vom 21. Dezember 1973 - BVerwG 6 CB 172.73 - und vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98
    Die Rechtssache hat ferner keine grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) in der mit dem Beschwerdevorbringen bezeichneten Richtung (BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.1973 - VI CB 172.73

    Erfordernis der Wiedergabe einer Parteivernehmung - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98
    Etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens des Klägers können ohne Rücksicht darauf, in welchem Teil des Berufungsurteils sie sich befinden, nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO; sie können deswegen auch nicht zur Zulassung der Revision wegen Verfahrensmangels führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - , vom 21. Dezember 1973 - BVerwG 6 CB 172.73 - und vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 2 BN 1.98
    Etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens des Klägers können ohne Rücksicht darauf, in welchem Teil des Berufungsurteils sie sich befinden, nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO; sie können deswegen auch nicht zur Zulassung der Revision wegen Verfahrensmangels führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - , vom 21. Dezember 1973 - BVerwG 6 CB 172.73 - und vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Soweit die Beschwerde ferner (unter III. 1 der Beschwerdebegründung) die fehlerhafte Wiedergabe und Verwertung von Erkenntnismitteln und einer Zeugenaussage im Berufungsurteil rügt, erhebt sie damit Einwendungen gegen die Feststellung des Sachverhalts im Berufungsurteil, die nicht der Verfahrensrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO unterliegen, sondern im Wege eines fristgebundenen Antrags auf Tatbestandsberichtigung nach § 119 VwGO hätten geltend gemacht werden müssen (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschluß vom 14. April 1999 - BVerwG 2 BN 1.98 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2020 - A 2 S 873/19

    Rüge der objektiven Willkür der Beweiswürdigung im Asylgerichtsverfahren als

    Danach können etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens des Asylklägers ohne Rücksicht darauf, in welchem Teil des erstinstanzlichen Urteils sie sich befinden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21.09.2000 - 2 C 5.99 - juris Rn. 31), nicht als Verfahrensmangel - hier in Form einer Gehörsrüge - geltend gemacht werden, sondern nur durch einen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschlüsse vom 09.12.2010 - 4 B 49.10 - juris Rn. 6, vom 09.09.2009 - 4 BN 4.09 - juris Rn. 16, vom 14.04.1999 - 2 BN 1.98 - juris Rn. 5 und vom 15.04.1998 - 2 B 26.98 - juris Rn. 3 und 4).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09

    Schlüssigkeit einer Rüge im Hinblick auf die Annahme eines induzierten Verkehrs

    Denn etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens der Beteiligten können nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils beim entscheidenden Gericht nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO; sie können deswegen auch nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers führen (Beschluss vom 14. April 1999 BVerwG 2 BN 1.98 juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 6 A 1962/14

    Übertragung eines Dienstpostens auf einen Stadtoberinspektor; Ermessen des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 1999 - 2 BN 1.98 - (betreffend die Revisionszulassung) mit zahlreichen weiteren Nachweisen.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 1999, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2015 - 6 A 1963/14

    Unterlassungsbegehren und Widerrufsbegehren eines Beamten bzgl. ehrverletzender

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 1999 - 2 BN 1.98 - (betreffend die Revisionszulassung) mit zahlreichen weiteren Nachweisen.
  • OVG Saarland, 13.01.2003 - 1 N 2/02

    Pflichtstundenregelung für Lehrer; Formelle und materielle Identität der

    Bei der Feststellung der jährlichen Gesamtarbeitszeit geht der Senat in Anlehnung an die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung vgl. etwa Hess.VGH, Beschlüsse vom 22.8.2000, ZBR 2002, 185 = DÖD 2001, 97, und vom 8.8.2000, ESVGH 50, 297; VGH Mannheim, Beschluß vom 11.8.1998, dokumentiert bei Juris (Az.: 4 S 1411/97), Leitsätze u.a. veröffentlicht in NVwZ-RR 1999, 782, DÖD 1999, 272 und IÖD 1999, 12, rechtskräftig aufgrund der Entscheidung des BVerwG vom 14.4.1999 - 2 BN 1/98 -, ebenfalls dokumentiert bei Juris; OVG Koblenz, Urteil vom 13.9.1996, AS 25, 368 = DÖD 1997, 280 = ZBR 2000, 57 = DVBl. 1997, 382, von Folgendem aus:.
  • BVerwG, 09.12.2010 - 4 B 49.10

    Revision bei mangelhafter Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens

    Etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens des Klägers können ohne Rücksicht darauf, in welchem Teil des Berufungsurteils sie sich befinden (Urteil vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 5.99 - Buchholz 237.1 Art. 86 BayLBG Nr. 10 S. 4 f.), nicht als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung des Urteils nach Maßgabe der §§ 119, 120 VwGO; sie können deswegen auch nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels führen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62, vom 21. Dezember 1973 - BVerwG 6 CB 172.73 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 67, vom 16. November 1992 - BVerwG 11 B 65.92 - Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 6 und vom 14. April 1999 - BVerwG 2 BN 1.98 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 03.05.2018 - 6 B 48.18

    Auslösung der dreijährigen Wartefrist für die Gewährung staatlicher Finanzhilfe

    Dies folgt aus § 120 Abs. 1 VwGO, der Kläger darauf verweist, die versehentlich unvollständige Bescheidung des Klagebegehrens durch einen Antrag geltend zu machen, das lückenhafte Urteil durch eine nachträgliche Entscheidung über den übergangenen prozessualen Anspruch zu ergänzen (stRspr; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 10. November 1988 - 3 C 19.87 - BVerwGE 81, 12 ; Beschlüsse vom 14. April 1999 - 2 BN 1.98 - juris Rn. 5 und vom 9. Dezember 2010 - 4 B 49.10 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 12.06.2012 - 1 WNB 2.12

    Möglichkeit der Geltendmachung etwaiger Unrichtigkeiten oder Lücken bei der

    Etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken bei der Wiedergabe des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers können grundsätzlich nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren geltend gemacht werden, sondern nur durch einen fristgebundenen Antrag auf Berichtigung oder Ergänzung der Entscheidung nach Maßgabe des § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. §§ 119, 120 VwGO (ebenso zum Revisionszulassungsrecht: Beschlüsse vom 14. April 1999 - BVerwG 2 BN 1.98 - juris Rn. 5, vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 9 B 41.09 - juris Rn. 4 und vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 4 B 49.10 - juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2018 - 4 A 234/18

    Klärungsbedürftigkeit des öffentlichen Aufrufs zur Fahndung und Verfolgung des

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.4.1999 - 2 BN 1.98 -, juris, Rn. 5, und vom 25.1.2001 - 6 BN 2.00 -, ZfBR 2001, 419 = juris, Rn. 10.
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