Rechtsprechung
BVerwG, 14.04.2000 - 9 B 91.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verwertung eines nicht ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführten Lageberichts des Auswärtigen Amtes
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Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.11.1999 - 9 B 98.34967
- BVerwG, 14.04.2000 - 9 B 91.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 9 B 91.00
Ist ein - verfahrensfehlerhaft nicht eingeführtes - Erkenntnismittel dem Verfahrensbeteiligten nicht ohne weiteres zugänglich, so muß er es innerhalb der Beschwerdefrist bei Gericht anfordern, überprüfen und dann im einzelnen darlegen, was er zu den darin enthaltenen Feststellungen ausgeführt hätte (zu diesen Anforderungen vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Januar 1999 - BVerwG 9 B 90.98 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 36; Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).Soweit hierin allgemein der Verfahrensmangel einer unzureichenden Sachaufklärung geltend gemacht wird, legt die Beschwerde schon nicht - wie geboten - dar, welche Beweismittel für die vermißte Aufklärung in Frage gekommen wären, welches Ergebnis von der unterbliebenen Aufklärung im einzelnen zu erwarten gewesen wäre und inwiefern dieses Ergebnis zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (zu diesen Anforderungen vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997, a.a.O.).
- BVerwG, 13.01.1999 - 9 B 90.98
Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 9 B 91.00
Ist ein - verfahrensfehlerhaft nicht eingeführtes - Erkenntnismittel dem Verfahrensbeteiligten nicht ohne weiteres zugänglich, so muß er es innerhalb der Beschwerdefrist bei Gericht anfordern, überprüfen und dann im einzelnen darlegen, was er zu den darin enthaltenen Feststellungen ausgeführt hätte (zu diesen Anforderungen vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Januar 1999 - BVerwG 9 B 90.98 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 36; Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26). - BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 9 B 91.00
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß Beweisanträgen zum Beleg von Tatsachenbehauptungen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spreche, die mit anderen Worten "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt würden, nicht nachgegangen zu werden braucht (BVerwG, Beschluß vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - m.w.N.). - BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97
Erfolgreiche "Asyl-Verfassungsbeschwerde" eines Kurden
Auszug aus BVerwG, 14.04.2000 - 9 B 91.00
Auch die behauptete Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -) ist nicht in der erforderlichen Weise dargelegt.