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   BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03   

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https://dejure.org/2005,578
BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03 (https://dejure.org/2005,578)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2005 - 7 C 26.03 (https://dejure.org/2005,578)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2005 - 7 C 26.03 (https://dejure.org/2005,578)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    KrW-/AbfG § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2, § ... 5 Abs. 3, § 31 Abs. 2; BBergG § 4 Abs. 4, § 48 Abs. 2, § 55 Abs. 1 und 2, § 56 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3; BBodSchG § 3 Nr. 10, § 4 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 und Abs. 6, § 7 Satz 1, 2 und 3; BBodSchV § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2, Anhang 2 Nr. 4
    Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung, stoffliche; Abfallgemisch; Abfall, schadloser; Abschlussbetriebsplan; Wiedernutzbarmachung Oberfläche; Betriebsplan Risikovorsorge; Bodenschutz; Bodenveränderung, schädliche; Vorsorgepflicht; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    KrW-/AbfG § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2; § 5 Abs. 3; § 31 Abs. 2
    Abfall, schadloser; Abfallbeseitigung; Abfallgemisch; Abfallverwertung; Abschlussbetriebsplan; Betriebsplan Risikovorsorge; Bodeneinwirkung Nachbargrundstück; Bodenschutz; Bodenveränderung, schädliche; Einbau Abfall; Sanierungspflicht; Tongrube; Verwertung, stoffliche; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfüllung eines der Bergaufsicht unterliegenden Tontagebaus im Sinne einer Maßnahme der Abfallverwertung - Änderung eines zugelassenen Abschlussbetriebsplans - Anforderungen an die erforderliche Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche - Ausgleich eines ...

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 4 Abs. 3 Satz 1; ; KrW-/AbfG § ... 4 Abs. 3 Satz 2; ; KrW-/AbfG § 5 Abs. 3; ; KrW-/AbfG § 31 Abs. 2; ; BBergG § 4 Abs. 4; ; BBergG § 48 Abs. 2; ; BBergG § 55 Abs. 1; ; BBergG § 55 Abs. 2; ; BBergG § 56 Abs. 1 Satz 2; ; BBergG § 56 Abs. 3; ; BBodSchG § 3 Nr. 10; ; BBodSchG § 4 Abs. 2; ; BBodSchG § 4 Abs. 3; ; BBodSchG § 4 Abs. 5; ; BBodSchG § 4 Abs. 6; ; BBodSchG § 7 Satz 1; ; BBodSchG § 7 Satz 2; ; BBodSchG § 7 Satz 3; ; BBodSchV § 10 Abs. 1 Satz 1; ; BBodSchV § 10 Abs. 1 Satz 2; ; BBodSchV Anhang 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfüllung eines Tagebaus mit Abfällen - bergrechtliche Zulassung des Abschlussbetriebsplans unter Heranziehung des Bodenschutzgesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonstiges Öffentliches Recht - Zum Verfüllen eines Tagebaus mit Abfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • mv-regierung.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Das Tongrubenurteil und Folgen (Urteil zur Fremdbodeneinlagerung in Abbaugruben) (Dr.-Ing. Jörg Demmich)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 247
  • NVwZ 2005, 954
  • DVBl 2005, 923
  • DÖV 2005, 740
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 13.98

    Bergbau; Salzbergwerk, stillgelegtes; Verfüllung von Hohlräumen; Bergversatz;

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03
    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der dem Urteil vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 13.98 - BVerwGE 111, 136 zugrunde lag.
  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03
    Lehnt das Gericht einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens mit dem Hinweis auf die eigene Sachkunde ab, so muss es begründen, woher es diese Sachkunde hat (Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03
    Die Klägerin zu 1 kann sich aber im vorliegenden Zusammenhang auf ihr einfachrechtlich geschütztes Eigentum (§§ 903 BGB) berufen (Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ); denn dieses ist ebenso wie bei den Klägern zu 2 und 3 der Gefahr einer an die Zustandsstörung anknüpfenden bodenschutzrechtlichen Sanierungspflicht ausgesetzt.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03
    Sie kann sich zwar nicht auf verfassungsrechtlichen Schutz berufen, weil das Eigentum von Gemeinden verfassungsrechtlich nur im Rahmen der Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) geschützt ist (Urteil vom 24. November 1994 - BVerwG 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 f.) und die Klägerin zu 1 nach den revisionsrechtlich bindenden tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts weder in ihrer Planungshoheit oder in einer hinreichend bestimmten Planung noch in ihren kommunalen Aufgaben erheblich beeinträchtigt ist.
  • BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85

    Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03
    Sind durch die Verfüllung der Tongrube mit Abfällen unverhältnismäßige Beeinträchtigungen des Oberflächeneigentums Drittbetroffener zu besorgen, kann der Dritte dies als Verletzung seiner subjektiven Rechte geltend machen (Urteil vom 16. März 1989 - BVerwG 4 C 36.85 - BVerwGE 81, 329 ).
  • EuGH, 27.02.2002 - C-6/00

    ALLE NATIONALEN BEHÖRDEN, DENEN EINE GEPLANTE BEFÖRDERUNG VON ABFÄLLEN VON EINEM

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03
    Bei einem Vorgang, der wie die Verfüllung einer Tongrube sowohl den Beseitigungsverfahren D1 (Ablagerungen in oder auf dem Boden ) und D12 (Dauerlagerung ) als auch dem Verfahren R5 (Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen) zugeordnet werden kann, bestimmt sich die Eigenschaft als Verwertungsmaßnahme nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) danach, ob "ihr Hauptzweck darauf gerichtet ist, dass die Abfälle eine sinnvolle Aufgabe erfüllen können, indem sie andere Materialien ersetzen, die für diese Aufgabe hätten verwendet werden müssen, wodurch natürliche Rohstoffquellen erhalten werden können" (EuGH, Urteil vom 27. Februar 2002 - Rs. C-6/00 - ASA, NVwZ 2002, 579 Rn. 69).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03
    Demgegenüber eröffnet die Vorschrift des § 48 Abs. 2 BBergG, die das Oberverwaltungsgericht nicht in seine Prüfung einbezogen hat, der für die Zulassung von Betriebsplänen zuständigen Behörde die Möglichkeit, eine Aufsuchung oder Gewinnung zu beschränken oder zu untersagen, soweit ihr überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen; die "Kann"-Bestimmung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Ermessens-, sondern eine Befugnisnorm (Urteil vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315 ).
  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 14.93

    Verfüllung eines Tagebaus mit REA-Gips als Verwertung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03
    Für die wertende Betrachtung, ob eine Nutzung der stofflichen Eigenschaften des Materials oder die Beseitigung des Stoffes im Vordergrund steht, ist von der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der Vorstellungen desjenigen auszugehen, der die Maßnahme durchführt (Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 14.93 - BVerwGE 96, 80 ).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00

    Approbation als Zahnarzt; Ausbildung im Ausland; Sachverhaltsaufklärung; eigene

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03
    Sieht das Gericht von der Einholung eines Sachverständigengutachtens ab, obwohl sie sich ihm aufdrängen musste, gilt nichts anderes; auch in diesem Fall muss das Gericht seine Sachkunde in einer Weise dartun und belegen, dass seine Bewertung von den Beteiligten und von der Rechtsmittelinstanz nachvollzogen werden kann (Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 316).
  • BGH, 23.10.2013 - 5 StR 505/12

    Unerlaubtes Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage (Abfallbegriff; Abgrenzung

    Für die stoffliche Verwertung von Abfällen ist hiernach kennzeichnend, dass ihre Eigenschaften zu einem bestimmten Zweck genutzt werden und dass sich diese Nutzung wirtschaftlich als Hauptzweck der Maßnahme darstellt (vgl. BVerwGE 123, 247, 250).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der Einwand der Schadstoffhaltigkeit der Abfälle allein nicht bewirken, dass eine Verfüllung als Vorgang der Abfallbeseitigung einzustufen ist (BVerwGE 123, 247, 252).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 17/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

    Außerdem betrifft sie nicht den Schutz von Boden und Grundwasser außerhalb der von dem Betrieb in Anspruch genommenen Grundflächen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, juris RdNr. 19).

    Das BBergG und die Bergverordnungen enthalten keine Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 25).

    Soweit die Art und Weise der auf die bergbauliche Tätigkeit beschränkten Wiedernutzbarmachung nachteilige Folgen für Boden und Grundwasser hervorrufen kann, ist die Bergbehörde verpflichtet, diese Folgen bereits bei der Zulassung des Betriebsplans zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 20).

    Die öffentlichen Interessen sind unabhängig davon, dass in § 48 Abs. 2 BBergG nur von Einschränkungen der Aufsuchung oder der Gewinnung die Rede ist, auch für den Abschlussbetriebsplan beachtlich (vgl. § 53 Abs. 1 BBergG); dies schon deshalb, weil die Rohstoffsicherungsklausel des § 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG, der zufolge dafür Sorge zu tragen ist, dass Aufsuchung und Gewinnung so wenig wie möglich beeinträchtigt werden, im Rahmen des Abschlussbetriebsplans keine Rolle spielt und die Behörde infolgedessen bei der Zulassung von Abfällen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche zu einer eher verstärkten Berücksichtigung entgegenstehender öffentlicher Interessen befugt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 21).

    Da auch § 48 Abs. 2 BBergG selbst keine materiellen Anforderungen an den Vorgang der Verfüllung und an hierfür verwendete bergbaufremde Stoffe stellt, ist insoweit das BBodSchG anwendbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 25).

    Vielmehr dürften diese Gesichtspunkte allein im Rahmen der (drittschützenden) Gefahrenabwehr maßgeblich sein, insbesondere für die Frage, ob ein Nachbar durch eine Betriebsplanzulassung in seinen Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 33; OVG RP, Urt. v. 19.11.2007 - 1 A 10706/05 -, a.a.O. RdNr. 46).

    Zudem ist die Verfüllung eines der Bergaufsicht unterliegenden Tagebaus mit hierzu geeigneten Abfällen - wie hier - ein Vorgang der Abfallverwertung (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 15 ff.).

    Zwar sind die in diesen Regelwerken enthaltenen Anforderungen als Empfehlungen eines sachkundigen Gremiums keine normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften und können damit weder für die Behörde noch für das Gericht verbindliche Geltung beanspruchen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 23).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht im Tongrubenurteil II betont hat, die LAGA M 20 seien als Empfehlungen eines sachkundigen Gremiums keine normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften und könnten damit weder für die Behörde noch für das Gericht verbindliche Geltung beanspruchen (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 23).

    Zwar ist § 5 Abs. 3 KrW-/AbfG auf die Verfüllung eines Tagebaus mit hierzu geeigneten Abfällen anwendbar, da es sich hierbei um einen Vorgang der Abfallverwertung handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 15 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 47/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Auf die Schadstoffhaltigkeit der Abfälle kommt es für die Einstufung der Verfüllung als Vorgang der Verwertung nicht an (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, juris RdNr. 15 ff.).

    Das BBodSchG ist auf die Verfüllung von bergbaufremden Abfällen in einem ehemaligen Tontagebau anwendbar, weil das BBergG und die Bergverordnungen keine Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle enthalten, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 25; Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, a.a.O., § 56 Anhang Rn. 89).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das BBodSchG jedoch insbesondere bei der bergrechtlichen Zulassung eines Abschlussbetriebsplans, der die Verfüllung von Abfällen gestattet, über § 48 Abs. 2 BBergG heranzuziehen (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 24; Sondermann/Hejma, in: Versteyl/Sondermann, a.a.O., § 3 RdNr. 70).

    "Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 -, juris RdNr. 37) unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2005 (BVerwG 7 C 26/03 -, BVerwGE 123, 247 [254]) darauf abgestellt, dass sich schädliche Bodenveränderungen infolge einer Verfüllung von Abfällen mit den bergrechtlichen Vorschriften nicht sachgerecht erfassen ließen und weder das BBergG noch die auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle enthielten, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden.

    Dies vermag aber an der für die Abgrenzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 10 BBodSchG allein maßgeblichen Feststellung, dass Vorschriften des BBergG Einwirkungen auf den Boden nicht regeln (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 25), nichts zu ändern.

    Eine sachgerechte Prüfung der Frage, ob nachteilige Einwirkungen auf den Boden oder das Grundwasser durch den Einbau bergbaufremder Abfälle ausgeschlossen sind, lässt sich allein anhand dieser Vorschriften nicht durchführen (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 19 ff.).

    Auch die im Bescheid vom 14.12.2001 zur Konkretisierung der einzuhaltenden Parameter und Zuordnungswerte herangezogene Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) - Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln - (Stand: 06.11.1997) ermöglichte keine hinreichende Prüfung, ob der Boden und das Grundwasser vor den Gefahren, die mit der Verfüllung der Tongrube mit bergbaufremden Materialien ausgehen, hinreichend geschützt sind (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 23).

    Vielmehr ist eine sachgerechte Abschätzung der mit der Verfüllung eines Tagebaus mit bergbaufremden Abfällen verbundenen Risiken nur auf der Grundlage des BBodSchG sowie die BBodSchV unter Heranziehung der Vorsorgewerte für Böden in Anhang 2 Nr. 4 der BBodSchV möglich (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 24 ff.; Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 - a.a.O. RdNr. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 52/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Das BBodSchG ist auf die Verfüllung von bergbaufremden Abfällen in einem ehemaligen Tontagebau anwendbar, weil das BBergG und die Bergverordnungen keine Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle enthalten, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 25; Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 2. Aufl. 2013, § 56 Anhang Rn. 89).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das BBodSchG jedoch insbesondere bei der bergrechtlichen Zulassung eines Abschlussbetriebsplans, der die Verfüllung von Abfällen gestattet, über § 48 Abs. 2 BBergG heranzuziehen (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 24; Sondermann/Hejma, in: Versteyl/Sondermann, a.a.O., § 3 RdNr. 70).

    "Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 -, juris RdNr. 37) unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2005 (BVerwG 7 C 26/03 -, BVerwGE 123, 247 [254]) darauf abgestellt, dass sich schädliche Bodenveränderungen infolge einer Verfüllung von Abfällen mit den bergrechtlichen Vorschriften nicht sachgerecht erfassen ließen und weder das BBergG noch die auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle enthielten, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden.

    Dies vermag aber an der für die Abgrenzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 10 BBodSchG allein maßgeblichen Feststellung, dass Vorschriften des BBergG Einwirkungen auf den Boden nicht regeln (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 25), nichts zu ändern.

    Eine sachgerechte Prüfung der Frage, ob nachteilige Einwirkungen auf den Boden oder das Grundwasser durch den Einbau bergbaufremder Abfälle ausgeschlossen sind, lässt sich allein anhand dieser Vorschriften nicht durchführen (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 19 ff.).

    Auch die im Bescheid vom 05.03.2004 herangezogenen Zuordnungswerte Z 2 der Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) - Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln - (Stand: 06.11.1997) ermöglichten keine hinreichende Prüfung, ob der Boden und das Grundwasser vor den Gefahren, die mit der Verfüllung der Tongrube mit bergbaufremden Materialien ausgehen, hinreichend geschützt sind (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 23).

    Vielmehr ist eine sachgerechte Abschätzung der mit der Verfüllung eines Tagebaus mit bergbaufremden Abfällen verbundenen Risiken nur auf der Grundlage des BBodSchG sowie die BBodSchV unter Heranziehung der Vorsorgewerte für Böden in Anhang 2 Nr. 4 der BBodSchV möglich (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 24 ff.; Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 - a.a.O. RdNr. 10).

    Auf die Schadstoffhaltigkeit der Abfälle kommt es für die Einstufung der Verfüllung als Vorgang der Verwertung nicht an (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, juris RdNr. 15 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 79/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

    Außerdem betrifft sie nicht den Schutz von Boden und Grundwasser außerhalb der von dem Betrieb in Anspruch genommenen Grundflächen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, juris RdNr. 19).

    Das BBergG und die Bergverordnungen enthalten keine Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 25).

    Soweit die Art und Weise der auf die bergbauliche Tätigkeit beschränkten Wiedernutzbarmachung nachteilige Folgen für Boden und Grundwasser hervorrufen kann, ist die Bergbehörde verpflichtet, diese Folgen bereits bei der Zulassung des Betriebsplans zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 20).

    Die öffentlichen Interessen sind unabhängig davon, dass in § 48 Abs. 2 BBergG nur von Einschränkungen der Aufsuchung oder der Gewinnung die Rede ist, auch für den Abschlussbetriebsplan beachtlich (vgl. § 53 Abs. 1 BBergG); dies schon deshalb, weil die Rohstoffsicherungsklausel des § 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG, der zufolge dafür Sorge zu tragen ist, dass Aufsuchung und Gewinnung so wenig wie möglich beeinträchtigt werden, im Rahmen des Abschlussbetriebsplans keine Rolle spielt und die Behörde infolgedessen bei der Zulassung von Abfällen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche zu einer eher verstärkten Berücksichtigung entgegenstehender öffentlicher Interessen befugt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 21).

    Da auch § 48 Abs. 2 BBergG selbst keine materiellen Anforderungen an den Vorgang der Verfüllung und an hierfür verwendete bergbaufremde Stoffe stellt, ist insoweit das BBodSchG anwendbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 25).

    Zudem ist die Verfüllung eines der Bergaufsicht unterliegenden Tagebaus mit hierzu geeigneten Abfällen - wie hier - ein Vorgang der Abfallverwertung (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 15 ff.).

    Zwar sind die in diesen Regelwerken enthaltenen Anforderungen als Empfehlungen eines sachkundigen Gremiums keine normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften und können damit weder für die Behörde noch für das Gericht verbindliche Geltung beanspruchen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 23).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht im Tongrubenurteil II betont hat, die LAGA M 20 seien als Empfehlungen eines sachkundigen Gremiums keine normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften und könnten damit weder für die Behörde noch für das Gericht verbindliche Geltung beanspruchen (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 23).

    Zwar ist § 5 Abs. 3 KrW-/AbfG auf die Verfüllung eines Tagebaus mit hierzu geeigneten Abfällen anwendbar, da es sich hierbei um einen Vorgang der Abfallverwertung handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 15 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 21/14

    Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau

    Außerdem betrifft sie nicht den Schutz von Boden und Grundwasser außerhalb der von dem Betrieb in Anspruch genommenen Grundflächen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, juris RdNr. 19).

    Das BBergG und die Bergverordnungen enthalten keine Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 25).

    Soweit die Art und Weise der auf die bergbauliche Tätigkeit beschränkten Wiedernutzbarmachung nachteilige Folgen für Boden und Grundwasser hervorrufen kann, ist die Bergbehörde verpflichtet, diese Folgen bereits bei der Zulassung des Betriebsplans zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 20).

    Die öffentlichen Interessen sind unabhängig davon, dass in § 48 Abs. 2 BBergG nur von Einschränkungen der Aufsuchung oder der Gewinnung die Rede ist, auch für den Abschlussbetriebsplan beachtlich (vgl. § 53 Abs. 1 BBergG); dies schon deshalb, weil die Rohstoffsicherungsklausel des § 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG, der zufolge dafür Sorge zu tragen ist, dass Aufsuchung und Gewinnung so wenig wie möglich beeinträchtigt werden, im Rahmen des Abschlussbetriebsplans keine Rolle spielt und die Behörde infolgedessen bei der Zulassung von Abfällen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche zu einer eher verstärkten Berücksichtigung entgegenstehender öffentlicher Interessen befugt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 21).

    Da auch § 48 Abs. 2 BBergG selbst keine materiellen Anforderungen an den Vorgang der Verfüllung und an hierfür verwendete bergbaufremde Stoffe stellt, ist insoweit das BBodSchG anwendbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 25).

    Vielmehr dürften diese Gesichtspunkte allein im Rahmen der (drittschützenden) Gefahrenabwehr maßgeblich sein, insbesondere für die Frage, ob ein Nachbar durch eine Betriebsplanzulassung in seinen Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 33; OVG RP, Urt. v. 19.11.2007 - 1 A 10706/05 -, a.a.O. RdNr. 46).

    Zudem ist die Verfüllung eines der Bergaufsicht unterliegenden Tagebaus mit hierzu geeigneten Abfällen - wie hier - ein Vorgang der Abfallverwertung (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 15 ff.).

    Zwar sind die in diesen Regelwerken enthaltenen Anforderungen als Empfehlungen eines sachkundigen Gremiums keine normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften und können damit weder für die Behörde noch für das Gericht verbindliche Geltung beanspruchen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 23).

    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht im Tongrubenurteil II betont hat, die LAGA M 20 seien als Empfehlungen eines sachkundigen Gremiums keine normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften und könnten damit weder für die Behörde noch für das Gericht verbindliche Geltung beanspruchen (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, a.a.O. RdNr. 23).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 53/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Auf die Schadstoffhaltigkeit der Abfälle kommt es für die Einstufung der Verfüllung als Vorgang der Verwertung nicht an (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 -, juris RdNr. 15 ff.).

    Das BBodSchG ist auf die Verfüllung von bergbaufremden Abfällen in einem ehemaligen Tontagebau anwendbar, weil das BBergG und die Bergverordnungen keine Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle enthalten, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 25; Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 2. Aufl. 2013, § 56 Anhang Rn. 89).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das BBodSchG jedoch insbesondere bei der bergrechtlichen Zulassung eines Abschlussbetriebsplans, der die Verfüllung von Abfällen gestattet, über § 48 Abs. 2 BBergG heranzuziehen (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 24; Sondermann/Hejma, in: Versteyl/Sondermann, a.a.O., § 3 RdNr. 70).

    "Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 -, juris RdNr. 37) unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2005 (BVerwG 7 C 26/03 -, BVerwGE 123, 247 [254]) darauf abgestellt, dass sich schädliche Bodenveränderungen infolge einer Verfüllung von Abfällen mit den bergrechtlichen Vorschriften nicht sachgerecht erfassen ließen und weder das BBergG noch die auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle enthielten, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden.

    Dies vermag aber an der für die Abgrenzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 10 BBodSchG allein maßgeblichen Feststellung, dass Vorschriften des BBergG Einwirkungen auf den Boden nicht regeln (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 25), nichts zu ändern.

    Eine sachgerechte Prüfung der Frage, ob nachteilige Einwirkungen auf den Boden oder das Grundwasser durch den Einbau bergbaufremder Abfälle ausgeschlossen sind, lässt sich allein anhand dieser Vorschriften nicht durchführen (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 19 ff.).

    Auch die im Bescheid vom 05.03.2004 herangezogenen Zuordnungswerte Z 2 der Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) - Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln - (Stand: 06.11.1997) ermöglichte keine hinreichende Prüfung, ob der Boden und das Grundwasser vor den Gefahren, die mit der Verfüllung der Tongrube mit bergbaufremden Materialien ausgehen, hinreichend geschützt sind (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 23).

    Vielmehr ist eine sachgerechte Abschätzung der mit der Verfüllung eines Tagebaus mit bergbaufremden Abfällen verbundenen Risiken nur auf der Grundlage des BBodSchG sowie die BBodSchV unter Heranziehung der Vorsorgewerte für Böden in Anhang 2 Nr. 4 der BBodSchV möglich (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 24 ff.; Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 - a.a.O. RdNr. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 48/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Das BBodSchG ist auf die Verfüllung von bergbaufremden Abfällen in einem ehemaligen Tontagebau anwendbar, weil das BBergG und die Bergverordnungen keine Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle enthalten, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 25; Piens, in: Piens/Schulte/Graf Vitzthum, BBergG, 2. Aufl. 2013, § 56 Anhang Rn. 89).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das BBodSchG jedoch insbesondere bei der bergrechtlichen Zulassung eines Abschlussbetriebsplans, der die Verfüllung von Abfällen gestattet, über § 48 Abs. 2 BBergG heranzuziehen (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 24; Sondermann/Hejma, in: Versteyl/Sondermann, a.a.O., § 3 RdNr. 70).

    "Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Beschl. v. 09.05.2012 - 2 M 13/12 -, juris RdNr. 37) unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2005 (BVerwG 7 C 26/03 -, BVerwGE 123, 247 [254]) darauf abgestellt, dass sich schädliche Bodenveränderungen infolge einer Verfüllung von Abfällen mit den bergrechtlichen Vorschriften nicht sachgerecht erfassen ließen und weder das BBergG noch die auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen Anforderungen an die Verwendung bergbaufremder Abfälle enthielten, durch die schädliche Einwirkungen auf den Boden hervorgerufen werden.

    Dies vermag aber an der für die Abgrenzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 10 BBodSchG allein maßgeblichen Feststellung, dass Vorschriften des BBergG Einwirkungen auf den Boden nicht regeln (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 25), nichts zu ändern.

    Eine sachgerechte Prüfung der Frage, ob nachteilige Einwirkungen auf den Boden oder das Grundwasser durch den Einbau bergbaufremder Abfälle ausgeschlossen sind, lässt sich allein anhand dieser Vorschriften nicht durchführen (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 19 ff.).

    Auch die im Bescheid vom 05.03.2004 herangezogenen Zuordnungswerte Z 2 der Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) - Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln - (Stand: 06.11.1997) ermöglichten keine hinreichende Prüfung, ob der Boden und das Grundwasser vor den Gefahren, die mit der Verfüllung der Tongrube mit bergbaufremden Materialien ausgehen, hinreichend geschützt sind (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 23).

    Vielmehr ist eine sachgerechte Abschätzung der mit der Verfüllung eines Tagebaus mit bergbaufremden Abfällen verbundenen Risiken nur auf der Grundlage des BBodSchG sowie die BBodSchV unter Heranziehung der Vorsorgewerte für Böden in Anhang 2 Nr. 4 der BBodSchV möglich (BVerwG, Urt. v. 14.04.2005 - BVerwG 7 C 26.03 - a.a.O. RdNr. 24 ff.; Beschl. v. 28.07.2010 - BVerwG 7 B 16.10 - a.a.O. RdNr. 10).

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

    § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG räumt der Bergbehörde kein Ermessen ein, sondern ist eine Befugnisnorm (Urteil vom 14. April 2005 - BVerwG 7 C 26.03 - BVerwGE 123, 247 = Buchholz 406.27 § 48 BBergG Nr. 6).
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505

    Überprüfung des Vertriebs von Teppichbodenschnitzeln als Reitbodenbelag im

    Bereits die Nutzung alleine des Abfallvolumens ist - die Eignung zum entsprechenden Verwendungszweck unterstellt - eine stoffliche Verwertung (vgl. BVerwG, U.v. 14.4.2005 - 7 C 26.03 -, BVerwGE 123, 247, Ls. 1 und 2).

    Entscheidungserheblich ist vorliegend vielmehr einzig und allein, dass durch die Sichtung und Reinigung der Stanzreste ein Produkt entsteht, das geeignet ist, andere Materialien als Reitbodenbelag - insbesondere Sand - zu ersetzen, sodass natürliche Rohstoffquellen erhalten werden können (vgl. EuGH, U.v. 27.02.2002 - Rs C-6/00 (Asa) -, NVwZ 2002, 579 Rn. 69; BVerwG, U.v. 14.4.2005 - 7 C 26.03 -, BVerwGE 123, 247 [250]; OVG Lüneburg, U.v. 24.6.2011 - 7 LC 10/10 -, NdsVBl.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2167/15

    Zum Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 7 LC 10/10

    Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Salzbergbau

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2011 - 7 LC 9/10

    Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Salzbergbau mit einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2005 - 11 A 1751/04

    Berufung der Stadt Voerde gegen die Steinkohlegewinnung im Bergwerk Walsum

  • VG Köln, 27.03.2023 - 14 K 5696/19
  • VG Hannover, 18.11.2009 - 11 A 4612/07

    Abfalbeseitigung; Abfall; Abfallverwertung; Klagebefugnis; Präklusion; REKAL;

  • VG Hannover, 18.11.2009 - 11 A 4596/07

    Klage eines Naturschutzvereins gegen die Planfeststellung über die Erweiterung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11

    Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von

  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 1194/02

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

  • BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 11.17

    Bestandsschutz; Betriebsplan; Nebenbestimmung; Tagebau; Verfüllung; Verkippung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 1 A 11222/09

    Verfüllung von Tagebaugruben nur nach aktuellem Umweltrecht erlaubt

  • BGH, 15.10.2009 - III ZR 8/09

    Drittschutz bei Amtspflichtverletzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.03.2009 - 2 L 104/08

    Bergrechtliche Grundabtretung

  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 9.14

    Tongrube; Abschlussbetriebsplan; Verfüllung; Sanierung; Bodenschutzrecht;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 8 C 10674/15

    Klage gegen die Erweiterung der Abfalldeponie Rechenbachtal erfolglos

  • BVerwG, 28.07.2010 - 7 B 16.10

    Lavasandtagebau; Verfüllung; Geltung des Bodenschutzrechts; Vorsorgewerte;

  • VG Halle, 26.02.2008 - 2 A 424/06

    Genehmigungserfordernis der Renaturierung eines ehemaligen Kupferhüttengeländes

  • BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 28.15

    Anordnung von Sicherungsmaßnahmen in einer Tongrube; wesentlicher Bestandteil des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - 2 L 34/10

    Abfallrechtliche Entsorgungsanordnung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 M 18/21

    Genehmigung und Betrieb einer Anlage zur Entsorgung bergbaulicher Abfälle;

  • BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 12.17

    Änderung der Zulassung des Sonderbetriebsplans zur Geländemodellierung und

  • BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 9.17

    Änderung der Zulassung des Sonderbetriebsplans zur Verfüllung der beim Abbau

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 20 A 499/16

    Zulassung der Verfüllung der Polder 4 und 5 als die durch die Abgrabung von Kies

  • VG Halle, 22.01.2014 - 5 A 155/13

    Änderung einer Sonderbetriebsplanzulassung

  • BGH, 04.12.2014 - III ZR 51/13

    Zulässigkeit einer im Vorgriff auf den Erlass eines Heranziehungsbescheids

  • VG Sigmaringen, 04.09.2019 - 10 K 31/18

    Waldwegebau mit Bauschutt; Abfallrechtliche Anordnung; Produkteigenschaft nach

  • BVerwG, 05.05.2015 - 7 B 1.15

    Begriff der Abfallverwertung im KrWG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2009 - 20 A 4971/05

    Reichweite einer Genehmigungspflicht für Abgrabungen; Legalisierung eines nach

  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 3.15

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

  • VG Cottbus, 15.10.2014 - 3 K 460/13

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2013 - 10 S 1190/09

    Bestimmtheit einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung; Vorgabe von

  • BVerwG, 12.01.2010 - 7 B 34.09

    Aufschüttung einer Sandgrube mit schadstoffbehaftetem Verfüllmaterial

  • VG Aachen, 17.11.2016 - 6 K 1496/15

    Bergrecht; Bodenschutz; Tagebau; Verfüllung; Bodenmaterial; durchwurzelbare

  • VG Bayreuth, 08.10.2015 - B 2 K 15.166

    Beseitigungsanordnung, Genehmigungsfähigkeit, Abfallbeseitigungsanlage,

  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 278/12

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 328/11

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

  • VGH Bayern, 03.07.2007 - 14 CS 07.966

    Verfüllung in der Tongrube Oberniederndorf muss beseitigt werden

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2013 - 10 S 2940/11
  • VG Gera, 24.08.2017 - 5 K 84/16

    Ende der Abfalleigenschaft von Bauschutt

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2008 - 7 LC 53/05

    Drittschützende Wirkung des § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 Bundesberggesetz (BBergG);

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 11 A 1752/04

    Anspruch privater Grundbesitzer auf Teilaufhebung eines bergrechtlichen

  • VG Freiburg, 25.01.2017 - 7 K 1674/14

    Verlängerung eines Hauptbetriebsplans - Bindung an frühere Zulassungsentscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - 8 D 9/16

    Klage auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung für eine Abfallbehandlungsanlage;

  • VG Trier, 07.03.2012 - 5 K 1535/11

    Abfallrecht: dauerhafte Aufschüttung des Erdaushubs - Abfallbeseitigung

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2005 - 7 LC 41/03

    Einbau asbesthaltiger Abfälle im Tagebau Delitzsch-Südwest; Pflicht zur

  • VG Ansbach, 10.06.2020 - AN 17 K 19.01129

    Klage einer Gemeinde gegen bergrechtliche Bescheide zur Wiedernutzbarmachung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 2 M 114/13

    Anordnung zur Beseitigung von Betriebsstraßen eines ehemaligen Tontagebaus

  • VG Gießen, 28.04.2006 - 6 G 3981/05

    Eilantrag wegen Untersuchungsanordnungen für die Altdeponie Abendstern in

  • VG Ansbach, 14.12.2020 - AN 17 K 20.00702

    Auffüllung von Waldgrundstücken mit Inertmaterial: Waldbewirtschaftungsmaßnahme

  • BVerwG, 21.05.2012 - 7 B 70.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VG Ansbach, 10.06.2020 - AN 17 K 19.1129

    Wiedernutzbarmachung der Abbaufläche durch Verfüllung mit Fremdmaterial

  • VG Ansbach, 02.06.2020 - AN 9 K 17.00808

    Haftung des Grundstückseigentümers für Bodenverunreinigungen

  • BVerwG, 21.05.2012 - 7 B 71.11

    Abdeckung einer Rückstandshalde aus dem Kalibergbau; Grenzwert; Bindungswirkung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2014 - 20 A 2013/12

    Fehlerhafte Abwägung der Belange der gemeindlichen Planungshoheit und der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2008 - 2 M 103/08

    Verfüllung einer Tongrube mit Abfällen

  • VG Arnsberg, 29.11.2011 - 7 K 2895/09

    Kalksteinabbau und Grundwassergefährdung

  • VG Hannover, 25.10.2010 - 4 A 3001/09

    Bodenabbau; Einbauklasse; Verfüllung

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21

    Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg

  • VG Düsseldorf, 25.11.2008 - 17 K 6189/06

    Anforderungen an die hinreichende inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsakts;

  • BVerwG, 29.12.2003 - 7 B 23.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 53/08 B
  • VG Minden, 09.09.2013 - 11 K 2200/12

    Energetische Verwertung

  • VG Aachen, 29.06.2012 - 9 K 855/11

    Anspruch auf eine insgesamt rechtmäßige Planungsentscheidung bzgl. einer

  • VG Augsburg, 25.05.2020 - Au 9 K 18.1393

    Verbandsklage gegen bergrechtliche Zulassung der Erweiterung eines Tontagebaus

  • VG Regensburg, 26.01.2023 - RO 2 K 19.42

    Gemeinde, Bescheid, Vorhaben, Verwaltungsakt, Zulassung, Verletzung,

  • VG Lüneburg, 21.11.2014 - 2 A 140/13

    Abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren; Bauschuttrecyclinganlage;

  • VG Aachen, 26.02.2007 - 9 K 4145/04

    Zulassung eines Betriebsplanes für den Abschluss der Erzgewinnung im Tagebau

  • VG Halle, 30.11.2011 - 4 A 416/10

    Immissionsschutz; Voraussetzungen der Genehmigung einer Dickstoffversatzanlage

  • VG Ansbach, 11.11.2019 - AN 17 S 19.01415

    Unzulässigkeit eines Antrages einer Gemeinde gegen die Verfüllung von

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