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   BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10   

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BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10 (https://dejure.org/2011,12877)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2011 - 2 B 80.10 (https://dejure.org/2011,12877)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2011 - 2 B 80.10 (https://dejure.org/2011,12877)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Die Frage nach der dauerhaften Dienstunfähigkeit eines Beamten ist nach den Erkenntnissen der zuständigen Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen; Voraussetzung einer Identität des bewerteten Krankheitsbildes für den Vorrang amtsärztlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Frage nach der dauerhaften Dienstunfähigkeit eines Beamten ist nach den Erkenntnissen der zuständigen Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen; Voraussetzung einer Identität des bewerteten Krankheitsbildes für den Vorrang amtsärztlicher ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08

    Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10
    im Urteil des Senats vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - (BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25) für die § 54 Abs. 3 LBG SH a.F. im Wesentlichen gleichlautende Norm des § 42 Abs. 3 BBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 geklärt ist, soweit ihre Beantwortung nicht von Umständen des Einzelfalles abhängt.

    b) Der Kläger legt auch nicht dar, dass das Berufungsurteil auf einer Abweichung von tragenden Rechtssätzen des Urteils des Senats vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - (BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25) beruht.

  • BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Verwertung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10
    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. Beschluss vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - juris Rn. 2 m.w.N. zur stRspr und Beschluss vom 15. Juni 2009 - BVerwG 2 B 38.09 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Das ist hinsichtlich der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens dann der Fall, wenn das Tatsachengericht zu der Überzeugung gelangen musste, dass die Grundvoraussetzungen nicht gegeben sind, die für die Verwertbarkeit von Gutachten im allgemeinen oder nach den besonderen Verhältnissen des konkreten Falles gegeben sein müssen, weil die vorliegenden Gutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen offen erkennbare Mängel aufweisen, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten, ferner, wenn sich aus ihnen Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter ergeben oder wenn sich herausstellt, dass es sich um eine besonders schwierige Fachfrage handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorhandenes Fachwissen erfordert (vgl. Beschlüsse vom 17. November 1998 - BVerwG 2 B 22.98 - juris Rn. 5 und vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - juris Rn. 2 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.03.1981 - 8 B 76.81

    Ablehnung eines Antrages auf Beiordnung eines Rechtsanwalts - Rechtmittel gegen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10
    Eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche, noch ungeklärte Frage des revisiblen Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 76.81 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f., stRspr).
  • BVerwG, 17.11.1998 - 2 B 22.98
    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10
    Das ist hinsichtlich der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens dann der Fall, wenn das Tatsachengericht zu der Überzeugung gelangen musste, dass die Grundvoraussetzungen nicht gegeben sind, die für die Verwertbarkeit von Gutachten im allgemeinen oder nach den besonderen Verhältnissen des konkreten Falles gegeben sein müssen, weil die vorliegenden Gutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen offen erkennbare Mängel aufweisen, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen oder unlösbare Widersprüche enthalten, ferner, wenn sich aus ihnen Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit der Gutachter ergeben oder wenn sich herausstellt, dass es sich um eine besonders schwierige Fachfrage handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorhandenes Fachwissen erfordert (vgl. Beschlüsse vom 17. November 1998 - BVerwG 2 B 22.98 - juris Rn. 5 und vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10
    Eine Rechtssache hat nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche, noch ungeklärte Frage des revisiblen Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 76.81 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f., stRspr).
  • BVerwG, 15.06.2009 - 2 B 38.09

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers im Falle einer, nur auf einem

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10
    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. Beschluss vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - juris Rn. 2 m.w.N. zur stRspr und Beschluss vom 15. Juni 2009 - BVerwG 2 B 38.09 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07

    Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10
    Es genügt nicht, wenn das Berufungsgericht einen Rechtssatz im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f., vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 Rn. 4 und vom 20. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung;

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10
    a) Eine Divergenz zum Urteil vom 11. Oktober 2006 - BVerwG 1 D 10.05 - (Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 30 Rn. 36 und 38) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10
    Es genügt nicht, wenn das Berufungsgericht einen Rechtssatz im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f., vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 Rn. 4 und vom 20. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.10 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10

    Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10
    Es genügt nicht, wenn das Berufungsgericht einen Rechtssatz im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f., vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 Rn. 4 und vom 20. Januar 2011 - BVerwG 2 B 2.10 - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10

    Doktorgrad; Unwürdigkeit zur Führung; Verstöße gegen die Grundsätze guter

    Warum aber Zweifel an den insoweit vorliegenden Ergebnissen bestehen sollten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 B 80/10 - m.w.N.) und wer über eine überlegene Fachkunde verfügen könnte, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2015 - 6 A 1364/14

    Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 B 80.10 -, juris, Rn. 7.
  • BVerwG, 03.06.2014 - 2 B 105.12

    Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung; Verhältnismäßigkeit einer

    Einwendungen eines Verfahrensbeteiligten, der das bereits vorliegende Gutachten als Erkenntnisquelle für unzureichend hält, verpflichten das Tatsachengericht für sich genommen nicht, einen anderen Sachverständigen zu beauftragen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 14. April 2011 - BVerwG 2 B 80.10 - juris Rn. 7, vom 31. Oktober 2012 - BVerwG 2 B 33.12 - juris Rn. 34 m.w.N. und vom 25. Februar 2013 - BVerwG 2 B 57.12 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2013 - 3 L 643/12

    Selbsteintritt nach EGV 343/2003 § 3 Abs 2 bei über Italien eingereisten

    In diesem Sinne kann z. B. ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (BVerwG, Beschl. v. 14.04.2011 - 2 B 80/10 - m. w. N., Juris).
  • VG Aachen, 11.04.2016 - 1 K 68/14

    Zurruhesetzung; Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand; Anhörung;

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 4. November 2015 - 6 A 1364/14 -, juris Rn. 47; BVerwG, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 B 80/10 -, juris, Rn. 7.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2017 - 6 A 1013/16

    Zurruhesetzung - Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand -

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 B 80.10 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 4. November 2015 - 6 A 1364/14 -, juris, Rn 47.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2019 - 6 A 696/17

    Versetzung eines Oberbaurats in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Bestehen

    - 2 B 57.12 -, juris Rn. 5, vom 31. Oktober 2012 - 2 B 33.12 -, NVwZ-RR 2013, 115 = juris Rn. 34 m. w. N., vom 14. April 2011 - 2 B 80.10 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 4. November 2015 - 6 A 1364/14 -, a. a. O., Rn. 47.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2018 - 1 A 2092/16

    Zurruhesetzung eines Beamten bei dauernder Dienstunfähigkeit

    vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris, Rn. 26 f., 34, 35, und vom 30. Oktober 2013- 2 C 16.12 -, juris, Rn. 40, sowie die Beschlüsse vom 6. November 2014 - 2 B 97/13 -, juris, Rn. 14, 15, und vom 14. April 2011 - 2 B 80.10 -, juris, Rn. 17; ferner etwa OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 1 A 2111/13 - juris, Rn. 12; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 1 M 121/12 -, Rn. 11.
  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28

    Dies kann dann der Fall sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters bestehen (BVerwG, B.v. 14.04.2011 - 2 B 80.10 - juris).
  • BVerwG, 20.08.2014 - 2 B 78.13

    Aufhebung eines Verwaltungsaktes bei Zurruhesetzungsverfügung; medizinisches

    Einwendungen eines Verfahrensbeteiligten, der das bereits vorliegende Gutachten als Erkenntnisquelle für unzureichend hält, verpflichten das Tatsachengericht für sich genommen nicht, einen anderen Sachverständigen zu beauftragen (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 14. April 2012 - BVerwG 2 B 80.10 - juris Rn. 7 -, vom 31. Oktober 2012 - BVerwG 2 B 33.12 - NVwZ-RR 2013, 115 Rn. 34 m.w.N. - und vom 25. Februar 2013 - BVerwG 57.12 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 6 ZB 16.249

    Versetzung eines schwerbehinderten Beamten in den Ruhestand wegen

  • VGH Bayern, 21.07.2011 - 16a DZ 09.2159

    Wegen Dienstunfähigkeit pensionierter Lehrer; Disziplinarverfügung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - 6 A 8/15

    Versetzung eines Justizvollzugshauptsekretärs in den Ruhestand; Feststellungen

  • OVG Hamburg, 19.04.2013 - 1 Bf 217/10

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Betrachtung der gesamten Konstitution des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2018 - 6 A 2328/16

    Zurruhesetzungsverfügung gegenüber einer Studienrätin aufgrund des Vorliegens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - 6 A 3485/19

    Dienstunfähigkeit; Mehrfacherkrankung; widersprüchliches Gutachten

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