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   BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 27.10   

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https://dejure.org/2011,14218
BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 27.10 (https://dejure.org/2011,14218)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2011 - 2 B 27.10 (https://dejure.org/2011,14218)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2011 - 2 B 27.10 (https://dejure.org/2011,14218)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 210aF BGB, § 210 BGB, § 204 Abs 1 Nr 12 BGB, § 133 BGB, § 126 Abs 3 BRRG
    Unterbrechung der Verjährung von Besoldungsansprüchen; Antrag; Widerspruch

  • Wolters Kluwer

    Erstmalige Geltendmachung eines Besoldungsanspruchs durch einen Beamten hat keine verjährungsunterbrechende Wirkung nach § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB; Erstmaliger Antrag eines Beamten auf höhere Besoldung als verjährungsunterbrechendes Gesuch i.S.d. § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB

  • rewis.io

    Unterbrechung der Verjährung von Besoldungsansprüchen; Antrag; Widerspruch

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbrechung der Verjährung von Besoldungsansprüchen; Antrag; Widerspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 27.10
    Mit diesen Rechtssätzen weicht das Berufungsgericht nicht von tragenden Rechtssätzen der Urteile des Senats vom 28. Juni 2001 - BVerwG 2 C 48.00 - (BVerwGE 114, 350 = Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 21 S. 3) und vom 15. Juni 2006 - BVerwG 2 C 25.05 - (DVBl 2006, 1382) ab.

    Mit seiner an das Urteil vom 28. Juni 2001 (a.a.O. S. 356 bzw. S. 5) anknüpfenden Rüge bezieht sich der Kläger auf den darin enthaltenen Passus:.

    Rechtssatzmäßig legt der Senat in dieser Entscheidung an anderer Stelle (Urteil vom 28. Juni 2001 a.a.O. S. 354 bzw. S. 3) dar:.

    Im Weiteren (Urteil vom 28. Juni 2001 a.a.O. S. 356 bzw. S. 5) führt der Senat im Zusammenhang mit der Frage, ob eine Erklärung des Beamten, mit der dieser höhere Besoldungsansprüche geltend macht, als Widerspruch zu werten ist, aus:.

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 25.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 27.10
    Mit diesen Rechtssätzen weicht das Berufungsgericht nicht von tragenden Rechtssätzen der Urteile des Senats vom 28. Juni 2001 - BVerwG 2 C 48.00 - (BVerwGE 114, 350 = Buchholz 230 § 126 BRRG Nr. 21 S. 3) und vom 15. Juni 2006 - BVerwG 2 C 25.05 - (DVBl 2006, 1382) ab.

    Die weitere Rüge bezieht sich auf das Urteil vom 15. Juni 2006 (a.a.O. S. 1384 Rn. 18 f.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 27.10
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine abstrakte, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden allgemeinen Bedeutung aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse der Rechtsfortbildung in einem Revisionsverfahren geklärt werden muss (stRspr, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 22).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04

    Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 27.10
    Nach der auf öffentlich-rechtliche Erklärungen entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 133 BGB ist insoweit eine Auslegung geboten, die nicht beim Wortlaut stehen bleibt, sondern stets Sinn und Begleitumstände einbezieht (Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 13.04 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 32 S. 10).
  • BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 27.10
    Nach § 210 BGB in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden Fassung war der Widerspruch als notwendige Voraussetzung für das verwaltungsgerichtliche Klageverfahren in beamtenrechtlichen Angelegenheiten (§ 126 Abs. 3 BRRG) geeignet, eine Verjährungsfrist zu unterbrechen (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 2 C 23.95 - BVerwGE 102, 33 ).".
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 27.10
    Dagegen liegt eine Divergenz nicht vor, wenn das Berufungsgericht einen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Einzelfall rechtsfehlerhaft angewandt oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen gezogen hat, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung im Einzelfall geboten sind (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78

    Unterbrechung der Verjährung - Voraussetzungen für eine Verjährungsunterbrechung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 27.10
    Stattdessen führt das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 11.78 - BVerwGE 57, 306 = Buchholz 235.17 § 21 LBesG NW Nr. 4 S. 2 f.) aus:.
  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Der Lauf der Verjährungsfrist wird durch Klageerhebung oder durch den nach § 126 Abs. 3 BRRG im Beamtenrecht vorgeschalteten Widerspruch gemäß § 210 BGB a.F. unterbrochen sowie seit dem 1. Januar 2002 gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB gehemmt (vgl. Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 11.78 - juris Rn. 12, 13; Beschluss vom 14. April 2011 - BVerwG 2 B 27.10 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 70.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Der Lauf der Verjährungsfrist wird durch Klageerhebung oder durch den nach § 126 Abs. 3 BRRG im Beamtenrecht vorgeschalteten Widerspruch gemäß § 210 BGB a.F. unterbrochen sowie seit dem 1. Januar 2002 gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB gehemmt (vgl. Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 11.78 - juris Rn. 12, 13; Beschluss vom 14. April 2011 - BVerwG 2 B 27.10 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 20.19

    Antrag; Beginn der Verjährung; Effektivitätsgrundsatz; Feuerwehrbeamter;

    Dieser Antrag ist zunächst nur auf die Konkretisierung des Anspruchs und damit auf eine Entscheidung des Dienstherrn gerichtet, die sodann erst in dem der Entlastung der Gerichte dienenden förmlichen Vorverfahren zu überprüfen ist (BVerwG, Urteil vom 9. März 1979 - 6 C 11.78 - BVerwGE 57, 306 und Beschluss vom 14. April 2011 - 2 B 27.10 - juris Rn. 5).
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