Rechtsprechung
BVerwG, 14.04.2011 - 3 B 4.11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 138 Nr 1 VwGO, § 19 VwGO
Ehrenamtliche Verwaltungsrichter; Einweisung in Streitgegenstand und Streitstoff vor mündlicher Verhandlung - Wolters Kluwer
Eine Einweisung von ehrenamtlichen Richtern vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung ist auch bei komplexen Sachverhalten nicht erforderlich
- rewis.io
Ehrenamtliche Verwaltungsrichter; Einweisung in Streitgegenstand und Streitstoff vor mündlicher Verhandlung
- ra.de
- rewis.io
Ehrenamtliche Verwaltungsrichter; Einweisung in Streitgegenstand und Streitstoff vor mündlicher Verhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 19; VwGO § 9 Abs. 3 S. 1
Einweisung von ehrenamtlichen Richtern vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung bei komplexen Sachverhalten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2010 - 2 LB 12/10
- BVerwG, 14.04.2011 - 3 B 4.11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1989 - 6 E 158/89
Richterfunktion; Verwaltungsverfahren; Ehrenamtlicher Richter; …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 B 4.11
Ihnen ist deshalb die Rechtslage so zu erläutern, dass sie auch insoweit zu einem eigenständigen Urteil gelangen können (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 27. September 1989 -6 E 158/89 - NVwZ-RR 1990, 381). - BVerwG, 24.09.1969 - III ER 210.69
Mitwirkung eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters an einem Verwaltungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 B 4.11
Sie sollen sich ihre Überzeugung aus der mündlichen Verhandlung bilden, wenn eine solche wie hier stattfindet (Beschluss vom 24. September 1969 - BVerwG 3 ER 210.69 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 4).
- VG Berlin, 23.10.2012 - 21 K 237.11
Anspruch auf Wohngeld bei vorhandenem Vermögen; Bindungswirkung eines …
Daran gemessen steht die doppelte Rechtshängigkeit (ggf. eine noch eintretende Rechtskraftbindung des Urteils des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. März 2012 - 3 B 4.11 -) einem Anspruch des Klägers auf Sachentscheidung über die Bewilligung von Wohngeld für die Zeit bis November 2010 entgegen.