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   BVerwG, 14.04.2011 - 3 B 4.11   

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https://dejure.org/2011,20111
BVerwG, 14.04.2011 - 3 B 4.11 (https://dejure.org/2011,20111)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2011 - 3 B 4.11 (https://dejure.org/2011,20111)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2011 - 3 B 4.11 (https://dejure.org/2011,20111)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 138 Nr 1 VwGO, § 19 VwGO
    Ehrenamtliche Verwaltungsrichter; Einweisung in Streitgegenstand und Streitstoff vor mündlicher Verhandlung

  • Wolters Kluwer

    Eine Einweisung von ehrenamtlichen Richtern vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung ist auch bei komplexen Sachverhalten nicht erforderlich

  • rewis.io

    Ehrenamtliche Verwaltungsrichter; Einweisung in Streitgegenstand und Streitstoff vor mündlicher Verhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Ehrenamtliche Verwaltungsrichter; Einweisung in Streitgegenstand und Streitstoff vor mündlicher Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 19; VwGO § 9 Abs. 3 S. 1
    Einweisung von ehrenamtlichen Richtern vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung bei komplexen Sachverhalten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1989 - 6 E 158/89

    Richterfunktion; Verwaltungsverfahren; Ehrenamtlicher Richter;

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 B 4.11
    Ihnen ist deshalb die Rechtslage so zu erläutern, dass sie auch insoweit zu einem eigenständigen Urteil gelangen können (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 27. September 1989 -6 E 158/89 - NVwZ-RR 1990, 381).
  • BVerwG, 24.09.1969 - III ER 210.69

    Mitwirkung eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters an einem Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2011 - 3 B 4.11
    Sie sollen sich ihre Überzeugung aus der mündlichen Verhandlung bilden, wenn eine solche wie hier stattfindet (Beschluss vom 24. September 1969 - BVerwG 3 ER 210.69 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 4).
  • VG Berlin, 23.10.2012 - 21 K 237.11

    Anspruch auf Wohngeld bei vorhandenem Vermögen; Bindungswirkung eines

    Daran gemessen steht die doppelte Rechtshängigkeit (ggf. eine noch eintretende Rechtskraftbindung des Urteils des OVG Berlin-Brandenburg vom 28. März 2012 - 3 B 4.11 -) einem Anspruch des Klägers auf Sachentscheidung über die Bewilligung von Wohngeld für die Zeit bis November 2010 entgegen.
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