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   BVerwG, 14.05.1996 - 2 B 73.96   

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BVerwG, 14.05.1996 - 2 B 73.96 (https://dejure.org/1996,1516)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1996 - 2 B 73.96 (https://dejure.org/1996,1516)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 2 B 73.96 (https://dejure.org/1996,1516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Beförderungsauswahl nach dem Dienstalter, Verschulden des Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamtenrecht - Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung - Streitwert - Verschulden des Dienstherrn - Beförderungsauswahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 41
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1996 - 2 B 73.96
    Aus dem Vorbringen der Beschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 (91 f.)).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1996 - 2 B 73.96
    Mit dieser Fragestellung knüpft die Beschwerde an die bereits vorliegende Rechtsprechung des Senats an, in der eine ausschlaggebende Berücksichtigung des Dienst- oder Lebensalters nur im Verhältnis von nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich beurteilten Beamten gebilligt worden ist (vgl. BVerwGE 80, 123 (126); Beschluß vom 10. November 1993 - BVerwG 2 ER 301.93 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 50 = ZBR 1994, 52)).
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1996 - 2 B 73.96
    Im übrigen ist eine Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Frage für das angestrebte Revisionsverfahren auch deshalb nicht ersichtlich, weil selbst bei strengerer rechtlicher Würdigung der Praxis des Beklagten diesem schwerlich ein Verschulden zur Last gelegt werden könnte, nachdem er die beanstandete Beförderung anderer Beamter erst nach Zurückweisung des vom Kläger in Anspruch genommenen vorläufigen Rechtsschutzes durch das Berufungsgericht ausgesprochen hat und sowohl das Verwaltungsgericht wie das Berufungsgericht dies im vorliegenden Hauptsacheverfahren nochmals als - wenn auch an der Grenze liegend, so doch - objektiv rechtmäßig gebilligt haben (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteile vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 145 = ZBR 1985, 156 , m.w.N.), und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - (Buchholz 237.6 § 8 Nr. 4 = ZBR 1989, 280, insoweit in BVerwGE 80, 127 nicht abgedruckt)).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1996 - 2 B 73.96
    Im übrigen ist eine Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Frage für das angestrebte Revisionsverfahren auch deshalb nicht ersichtlich, weil selbst bei strengerer rechtlicher Würdigung der Praxis des Beklagten diesem schwerlich ein Verschulden zur Last gelegt werden könnte, nachdem er die beanstandete Beförderung anderer Beamter erst nach Zurückweisung des vom Kläger in Anspruch genommenen vorläufigen Rechtsschutzes durch das Berufungsgericht ausgesprochen hat und sowohl das Verwaltungsgericht wie das Berufungsgericht dies im vorliegenden Hauptsacheverfahren nochmals als - wenn auch an der Grenze liegend, so doch - objektiv rechtmäßig gebilligt haben (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteile vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 145 = ZBR 1985, 156 , m.w.N.), und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - (Buchholz 237.6 § 8 Nr. 4 = ZBR 1989, 280, insoweit in BVerwGE 80, 127 nicht abgedruckt)).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1996 - 2 B 73.96
    Mit dieser Fragestellung knüpft die Beschwerde an die bereits vorliegende Rechtsprechung des Senats an, in der eine ausschlaggebende Berücksichtigung des Dienst- oder Lebensalters nur im Verhältnis von nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich beurteilten Beamten gebilligt worden ist (vgl. BVerwGE 80, 123 (126); Beschluß vom 10. November 1993 - BVerwG 2 ER 301.93 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 50 = ZBR 1994, 52)).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Ein solches Verschulden ist in der Regel auszuschließen, wenn ein rechtskundig besetztes Kollegialgericht das Verhalten der Behörde als rechtmäßig gebilligt hat (vgl. Beschluss vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 52, S. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Ein Verschulden der für eine Behörde handelnden Beschäftigten ist regelmäßig zu verneinen, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht - wie hier der Verwaltungsgerichtshof - ihr Verhalten als objektiv rechtmäßig gewertet hat (stRspr; vgl. etwa Urteile vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - Buchholz 310 § 113 Nr. 145 S. 46 m.w.N., vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 4 S. 7 [in BVerwGE 80, 127 insoweit nicht abgedruckt], vom 27. August 1992 - BVerwG 2 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 250 und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113 S. 17 sowie Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - Buchholz 232 § 8 Nr. 52 S. 5 jeweils m.w.N. und 14. März 1997 - BVerwG 2 B 93.96 - ZBR 1997, 229 = DÖD 1997, 249).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Hierbei hat der Senat den Streitwert des Schadenersatzverlangens wegen unterbliebener Beförderung in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG berechnet (vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - und vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96 - ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2009 - 2 L 209/06

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung bei Abbruch des

    Rechtsgrundlage dieses Schadensersatzanspruchs ist das Beamtenverhältnis (grundlegend, BVerwG, Urt. v. 18.10.1966 - VI C 39.64 -, BVerwGE 25, 138; zuletzt BVerwG, Urt. v. 11.2.2009, a.a.O., m.w.N.; zum Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung vgl. noch BVerwG, Beschl. v. 14.5.1996 - 2 B 73/96 -, ZBR 1996, 310; Beschl. v. 26.9.2002 - 2 B 23/02 -, ZBR 2003, 215).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2010 - 6 B 540/10

    Anwendung der Gleichstellungsregelung des § 20 Abs. 6 S. 2 Landesbeamtengesetz

    vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 2 B 73.96 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 52 mit weiteren Nachweisen; OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2007 - 6 B 1493/07 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

    Gleichwohl hätte der Beklagte den damaligen Regierungsamtsrat H an Klägers statt befördern dürfen, da im Falle von nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten auf sachliche Hilfskriterien zurückgegriffen werden darf (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1996 - Az.: 2 B 73.96 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 52 [m. w. N.], Beschluss vom 10. November 1993 - Az.: 2 ER 301.91, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 50 zum Dienst- oder Lebensalter).
  • VG Sigmaringen, 31.07.2007 - 4 K 391/07

    Beamtenrecht: Konkurrentenstreit; Leistungsbeurteilung bei einer

    Dabei ist es gerade der Sinn des gewählten Punktsystems, Abstufungen innerhalb des vergebenen Gesamturteils zum Zwecke eines Leistungsvergleichs zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.5.1996 - 2 B 73/96 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 52).

    Weitere Hinweise darauf, dass die Entscheidungsauslegung des Antragsgegners zu weitgehend ist, ergeben sich auch aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.5.1996 (- 2 B 73/96 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 52).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 1 M 36/10

    Beamtenrechtliche Beförderungskonkurrenz; Leistungsgrundsatz und Frauenförderung

    Sind Beamte als im Wesentlichen gleich beurteilt anzusehen, so dass anhand der allein unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien kein Vorsprung zwischen beiden Beamten festzustellen ist, darf auf sachliche Hilfskriterien zurückgegriffen werden ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1996 - Az.: 2 B 73.96 -, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 52 [m. w. N.], Beschluss vom 10. November 1993 - Az.: 2 ER 301.91, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 50 zum Dienst- oder Lebensalter ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2006 - 1 L 356/05

    Zum Beförderungsanspruch und Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

    Die Höhe des Streitwertes ergibt sich aus §§ 52 Abs. 5 Satz 2 1. Alt., Abs. 6, 47 GKG (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1996 - Az.: 2 B 73.96 -, NVwZ-RR 1997, 41, noch zum gleichlautenden § 13 Abs. 4 Satz 2 1. Alt. GKG in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung) bezogen auf die Besoldungsgruppe A 16 BBesO nach Maßgabe der 2. BesÜV zum Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung (§ 40 GKG).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 2 B 93.96

    Beamter - Beförderung - Schadenersatz - Unterbliebene Beförderung eines Beamten -

    Vielmehr ist das Berufungsgericht von der auch in diesen Entscheidungen zum Ausdruck kommenden ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich ausgegangen, wonach ein Verschulden der für eine Behörde handelnden Beschäftigten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht - wie hier das Verwaltungsgericht in seinem auf Berufung aufgehobenen Urteil im Vorprozeß - ihr Verhalten als objektiv rechtmäßig gewertet hat (vgl. auch z.B. Urteile des Senats vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - (Buchholz 310 § 113 Nr. 145 = ZBR 1985, 156) und vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - (Buchholz 237.6 § 8 Nr. 4 = ZBR 1989, 280 f., in BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85] insoweit nicht abgedruckt) sowie Beschluß vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 52 = ZBR 1996, 310), jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2011 - 1 M 118/11

    Leistungsvergleich und Hilfskriterien (Frauenförderung) bei

  • OVG Bremen, 14.01.2002 - 2 B 157/01

    Überprüfung von behördlichen Auswahlverfahren durch das Gericht ausschließlich

  • VG Gera, 10.07.2020 - 1 K 1893/19

    Umfang des Beförderungsverbots im Konkurrentenstreitverfahren

  • BVerwG, 20.02.2004 - 2 B 9.04

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Anforderungen hinsichtlich

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2022 - 4 I 1.22

    Selbständiges Beweisverfahren; Begutachtung eines Sachverständigen;

  • VG Gera, 30.09.2015 - 1 K 454/13

    Zum Anspruch eines Beamten auf Beförderung, Schadensersatz bzw. amtsangemessene

  • BVerwG, 24.06.1998 - 2 B 32.98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fehlerfreie Auswahlentscheidung für

  • OVG Saarland, 12.05.2005 - 1 Q 3/05

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Aussichtslosigkeit einer Schadensersatzklage

  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 3 C 15.670

    Streitwertbeschwerde; Beamtenrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.1999 - 6 E 225/97

    Festsetzung des Streitwertes einer Klage zur Durchsetzung einer

  • BVerwG, 30.12.1997 - 2 B 149.97

    Verstoß gegen denkgesetzliche Grundsätze als Grund für die Zulassung der Revision

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2011 - 6 E 349/10

    Festsetzung eines Streitwerts nach § 52 Abs. 5 S. 2 i.V.m. S. 1

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1997 - 6 E 225/97
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1996 - 4 S 2731/96

    Auswahlentscheidung bei der Beförderung von Beamten

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