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   BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 43.07   

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BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 43.07 (https://dejure.org/2008,20050)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.2008 - 4 B 43.07 (https://dejure.org/2008,20050)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 2008 - 4 B 43.07 (https://dejure.org/2008,20050)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 43.07
    Nach der Rechtsprechung des Senats bietet es sich in diesen Fällen an, § 3 FluglärmG a.F. in Verbindung mit der Anlage zu dieser Bestimmung und der AzB-99, die in Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen Einzelheiten des Berechnungsverfahrens festlegt, heranzuziehen (Urteil vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116 ).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 KS 18/07

    Nachträgliche Beschränkung des Nachflugverkehrs auf einem Flughafen; Widerruf der

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Gesetzgeber jedenfalls für Genehmigungen, Planfeststellungen oder Plangenehmigungen, die bis zum 6. Juni 2007, also vor Inkrafttreten des Fluglärmschutzgesetzes, erteilt worden sind, auch offengelassen, wie eine etwaige Lärmbelastung, der im Anwendungsbereich der §§ 6 Abs. 1 und 4, 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG und des § 9 Abs. 2 LuftVG erkennbar rechtliche Relevanz zukommt, im konkreten Fall zu ermitteln ist (BVerwG, Beschl. v. 14.05.2008 - 4 B 43.07 -, juris unter Hinweis auf Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 - "Schönefeld", BVerwGE 125, 116 ff. Rdnr. 345 ff.).

    In derartigen Fällen bietet es sich an, § 3 FluglärmG a.F. in Verbindung mit der Anlage zu dieser Bestimmung und der AzB-99, die in Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen Einzelheiten des Berechnungsverfahrens festlegt, heranzuziehen (BVerwG, Beschl. v. 14.05.2008, aaO; Urt. v. 16.03.2006, aaO).

    Sie sind auf der Basis der Anleitung zur Berechnung (AzB) von Lärmschutzbereichen vom 27. Februar 1975 (GMBl. S. 162), die seit 1999 mit der Maßgabe angewandt wird, dass sowohl der Dauerschallpegel als auch der Maximalpegel nicht mehr mit dem Halbierungsparameter q = 4, sondern q = 3 ermittelt werden - nunmehr als "AzB 99" bezeichnet - erstellt worden und genügen damit den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschl. v. 14.05.2008, aaO; Urt. v. 16.03.2006, aaO).

    Denn die - wie oben dargestellt vorliegend noch anzuwendenden - Regelungen des § 3 FluglärmG a.F. iVm der Anlage zu dieser Bestimmung und die AzB 99 genügen auch den Anforderungen der Umgebungslärm- und der Betriebsbeschränkungsrichtlinie (vgl. BVerwG Beschl. v. 14.05.2008 - 4 B 43.07 -, juris m.w.N.).

  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09

    Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    Für die Kartierung von Umgebungslärm hat der Verordnungsgeber in der Verordnung über die Lärmkartierung (vom 6. März 2006, BGBl. I, S. 516 - 34. BImSchV -) bestimmte Lärmindizes definiert und es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Lärmindizes auch im Planfeststellungsverfahren zu benutzen sind (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 4 B 43.07 -, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2008 - 20 D 5/06

    Flughafen Düsseldorf: Auch die verbliebenen Klagen von Flughafennachbarn gegen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 4 B 43.07 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11

    Präklusionswirkung von nicht fristgerecht erhobenen Einwendungen und

    Aus der - auf eine Lärmminderungsplanung zielenden - Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG vom 25.06.2002 bzw. der 34. BImSchV lässt sich für die Beurteilung der Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung bestimmter Grenzwerte grundsätzlich nichts herleiten (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 14.05.2008 - 4 B 43.07 - Urt. v. 13.10.2011 - 4 A 4000.09 - jeweils zum Fluglärm).
  • BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08

    Klagen gegen Flughafen Düsseldorf bleiben erfolglos

    31 Dass das Berechnungsverfahren nach der AzB99 für Genehmigungen, Planfeststellungen oder Plangenehmigungen, die wie hier bis zum 6. Juni 2007, also vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen vom 1. Juni 2007 (BGBl I S. 986), erteilt worden sind, eine geeignete Methode zur Erfassung der Lärmbelastung darstellt (Urteil vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116 Rn. 345 f.; Beschluss vom 14. Mai 2008 BVerwG 4 B 43.07 Rn. 4), stellen die Kläger ungeachtet ihrer missverständlich formulierten Einwände (Beschwerdebegründung S. 41) nicht in Frage.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2018 - 1 KS 2/10

    Klage gegen die Erweiterung des Lübecker Flughafens bleibt ohne Erfolg

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in Bezug auf Vorhaben, die vor Inkrafttreten des Fluglärmschutzgesetzes zugelassen worden sind, die Lärmberechnung nach Maßgabe des § 3 FluglärmG a.F. in Verbindung mit der Anlage zu dieser Bestimmung und der AzB-99, die in Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen Einzelheiten des Berechnungsverfahrens festlegt, als "taugliche Grundlage" für die Fluglärmberechnung anerkannt (BVerwG, Urt. v. 16.03.2006, 4 A 1075.04, BVerwGE 125, 116 [bei Juris Rn. 345 f.]; Beschl. v. 14.05.2008, 4 B 43.07, Juris [Rn. 4]).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2012 - 5 S 927/10

    Lärmschutzauflagen zum Planfeststellungsbeschluss betreffend Schienenweg;

    Aus der - auf eine Lärmminderungsplanung zielenden - Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG vom 25.06.2002 und der "Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen - VBUSch" vom Mai 2006 lässt sich schließlich für die Beurteilung der Lärmauswirkungen des planfestgestellten Vorhabens, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung bestimmter Grenzwerte nichts herleiten (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 14.05.2008 - 4 B 43.07 - Urt. v. 13.10.2011 - 4 A 4000.09 - jeweils zum Fluglärm).
  • BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 72.08

    Klagen gegen Flughafen Düsseldorf bleiben erfolglos

    21 Dass das Berechnungsverfahren nach der AzB99 für Genehmigungen, Planfeststellungen oder Plangenehmigungen, die wie hier bis zum 6. Juni 2007, also vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen vom 1. Juni 2007 (BGBl I S. 986), erteilt worden sind, eine geeignete Methode zur Erfassung der Lärmbelastung darstellt (Urteil vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116 Rn. 345 f.; Beschluss vom 14. Mai 2008 BVerwG 4 B 43.07 Rn. 4), stellt die Klägerin ungeachtet ihrer missverständlich formulierten Einwände (Beschwerdebegründung S. 27) nicht in Frage.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2008 - 20 D 13/06

    Flughafen Düsseldorf: Auch die verbliebenen Klagen von Flughafennachbarn gegen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2008 - 4 B 43.07 -.
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