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   BVerwG, 14.05.2009 - 4 B 2.09   

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https://dejure.org/2009,14869
BVerwG, 14.05.2009 - 4 B 2.09 (https://dejure.org/2009,14869)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.2009 - 4 B 2.09 (https://dejure.org/2009,14869)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 4 B 2.09 (https://dejure.org/2009,14869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Ansehung eines behördlichen Schreibens als Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG); Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 35; BauO NRW ,NW § 77 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Ansehung eines behördlichen Schreibens als Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz ( VwVfG ); Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2009 - 4 B 2.09
    Hierfür hätte sie substantiiert darlegen müssen, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 22.03.1991 - 7 B 30.91

    Landesrechtsvorschrift - Revision - Revisionsfrist - Rechtsmittel -

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2009 - 4 B 2.09
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die bloße Übereinstimmung einer Vorschrift oder eines Grundsatzes des irrevisiblen Rechts mit einer Vorschrift oder einem Grundsatz des revisiblen Rechts nicht zur Revisibilität führt (vgl. Beschluss vom 22. März 1991 - BVerwG 7 B 30.91 - NVwZ 1991, 681).
  • VGH Bayern, 31.01.2014 - 15 ZB 12.1436

    Hähnchenmaststall im Außenbereich; Entgegenstehen öffentlicher Belange;

    Aufklärungsrügen setzen regelmäßig die Darlegung voraus, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (BVerwG, B.v. 14.5.2009 - 4 B 2/09 - juris Rn. 5 m.w.N.).
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