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   BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18   

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BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18 (https://dejure.org/2019,21225)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.2019 - 2 WD 24.18 (https://dejure.org/2019,21225)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18 (https://dejure.org/2019,21225)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Außerdienstliche fahrlässige Körperverletzung; Einstellung des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Herabsetzung eines Soldaten im Dienstgrad als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei außerdienstlichen Tätlichkeiten (hier: Vorliegen einer brutalen körperlichen Misshandlung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13

    Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18
    Dies ist auch auf eine beschränkte Berufung hin möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 WD 14.13 - juris Rn. 13 f.).

    Fahrlässige Pflichtverletzungen sind grundsätzlich milder zu ahnden als vorsätzliche (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 WD 14.13 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 46 Rn. 34).

    bb) Allerdings ist dem Soldaten die Persönlichkeitsfremdheit des Geschehens mildernd zugute zu halten (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juni 2014 - 2 WD 14.13 - juris Rn. 28 und vom 3. Dezember 2015 - 2 WD 2.15 - juris Rn. 36).

  • BVerwG, 07.02.2013 - 2 WD 36.12

    Maßnahmebemessung; Alkoholkonsum; verminderte Schuldfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18
    aa) Eine Herabsetzung im Dienstgrad ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei außerdienstlichen Tätlichkeiten, wenn eine brutale körperliche Misshandlung vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2013 - 2 WD 36.12 - juris Rn. 57 m.w.N.).

    Eine Ansehensschädigung tritt durch ein Bekanntwerden allein bei den Strafverfolgungsorganen nicht ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 2013 - 2 WD 36.12 - juris Rn. 43).

  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18
    Eine Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr, also ihres "guten Rufs" bei Außenstehenden, liegt dann vor, wenn der betreffende Soldat als "Repräsentant" der Bundeswehr oder eines bestimmten Truppenteils anzusehen ist und sein Verhalten negative Rückschlüsse auf die Streitkräfte als Angehörige eines - an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG), insbesondere an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) gebundenen - Organs des sozialen und demokratischen Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland zulässt; hierbei muss die Ansehensschädigung im konkreten Fall tatsächlich eingetreten sein (BVerwG, Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 WD 5.07 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 3 Rn. 74 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09

    Gefährliche Körperverletzung im Amt; Notwehr (Nothilfe; Fußtritte eines

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18
    Es ist nicht festgestellt, dass der Soldat mit einem festen schweren Schuh oder mit einem normalen Straßenschuh mit Wucht oder zumindest heftig in das Gesicht oder einen besonders empfindlichen Körperteil des Geschädigten getreten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2009 - 4 StR 347/09 - NStZ 2010, 151 ).
  • BVerwG, 03.12.2015 - 2 WD 2.15

    Werfen des nicht zugelassenen Böllers im Fußballstadion; Enthemmung durch

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18
    bb) Allerdings ist dem Soldaten die Persönlichkeitsfremdheit des Geschehens mildernd zugute zu halten (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Juni 2014 - 2 WD 14.13 - juris Rn. 28 und vom 3. Dezember 2015 - 2 WD 2.15 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18
    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin der Bundeswehr", vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.08.2016 - 2 WD 20.15

    Außerdienstliche Tätlichkeiten; Partnerschaftskonflikt

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18
    Eine Dienstgradherabsetzung ist auch bei mehrfachen Wiederholungen von Körperverletzungen im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB tat- und schuldangemessen (BVerwG, Urteil vom 3. August 2016 - 2 WD 20.15 - juris Rn. 47).
  • BVerwG, 27.07.2010 - 2 WD 5.09

    Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen;

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18
    Denn eine Augenblickstat liegt nicht vor, wenn das Dienstvergehen sich als mehraktiges Verhalten darstellt, das immer wieder neue, wenn auch kurze Überlegungen erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2010 - 2 WD 5.09 - NZWehrr 2012, 256 ).
  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 WD 22.18

    Einfache Körperverletzung; besondere Brutalität; Herabsetzung im Dienstgrad;

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18
    Sie ist anzunehmen, wenn die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale nach den §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 Rn. 32) oder in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - jurion Rn. 43 und vom 14. März 2019 - 2 WD 22.18 - Rn. 34).
  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 WD 21.12

    Diziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei außerdienstlicher Körperverletzung

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2019 - 2 WD 24.18
    Sie ist anzunehmen, wenn die qualifizierenden Tatbestandsmerkmale nach den §§ 224 bis 227 StGB erfüllt sind (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 37 Rn. 32) oder in der Verletzungshandlung in der Intensität der Schutzgutverletzung eine kriminelle Energie zum Ausdruck kommt, die mit derjenigen einer gefährlichen Körperverletzung vergleichbar ist und die wegen des Maßes an Disziplinlosigkeit in vergleichbarer Weise Zweifel an der Integrität eines Soldaten weckt (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 2013 - 2 WD 21.12 - jurion Rn. 43 und vom 14. März 2019 - 2 WD 22.18 - Rn. 34).
  • BVerwG, 16.02.2017 - 2 WD 14.16

    "Spionagewecker"; Dienstgradherabsetzung; Intimsphäre; Kamera; Kameradin;

  • BVerwG, 24.05.2012 - 2 WD 18.11

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; gefährliche Körperverletzung; körperliche

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 WD 11.14

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Unterlassen der Meldung

  • BVerwG, 25.03.2021 - 2 WD 13.20

    Disziplinarbuße; Nachteile des disziplinargerichtlichen Verfahrens;

    Der Prozessstoff wird somit nicht mehr von der Anschuldigungsschrift, sondern nur von den Tat- und Schuldfeststellungen des angefochtenen Urteils bestimmt (BVerwG, Urteil vom 4. Mai 2019 - 2 WD 24.18 - juris Rn. 17).

    Vor allem Schwere und Eigenart des Dienstvergehens sowie das geringere Maß der Schuld streiten für eine disziplinarische Ahndung, die derjenigen außerdienstlicher fahrlässiger Körperverletzungen entspricht (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 64 Rn. 20).

    Mehrere Umstände, insbesondere die Aussage des Leumundszeugen, sprechen auch dafür, dass dem früheren Soldaten durch das gerichtliche Disziplinarverfahren der Aufstieg in die Feldwebellaufbahn verwehrt worden ist und er bereits durch das Verfahren als solches einen erheblichen Nachteil erlitten hat (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 64 Rn. 29).

  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    bb) Demgegenüber stehen zahlreiche erschwerende, nicht bereits den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bestimmende und deshalb noch einzustellende Umstände (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18 - Rn. 25).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2021 - 14 MB 1/21

    Vorläufige Dienstenthebung wegen unerlaubtem schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst

    Das Vorliegen einer Augenblickstat kommt nämlich dann nicht in Betracht, wenn sich das Dienstvergehen als mehraktiges Verhalten darstellt, das immer wieder neue, wenn auch kurze Überlegungen erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    Dabei bildet selbst bei einer nur einfachen Körperverletzung eine Dienstgradherabsetzung dann den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen, wenn sie wiederholt begangen wurde (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 64 Rn. 20 m.w.N.).
  • TDG Süd, 06.10.2020 - S 2 VL 27/19

    Hauptverhandlung, Leistungen, Dienstvergehen, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

    Eine Augenblickstat liegt demnach nicht vor, wenn sich das Dienstvergehen als mehraktiges Verhalten darstellt, das immer wieder neue, wenn auch kurze Überlegungen erfordert (BVerwG, Urteile vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18, Rn. 27, vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17, Rn. 40 und vom 27. Juli 2010 - 2 WD 5.09, Rn. 23).

    Dass ein "klassischer" Milderungsgrund in den Umständen der Tat - wie oben ausgeführt - nicht erfüllt ist, schließt nicht aus, die Persönlichkeitsfremdheit der Tat - wenn auch mit geringerem Gewicht - mildernd im Rahmen der Maßnahmebemessung zu würdigen (BVerwG, Urteile vom 5. Dezember 2019 - 2 WD 29.18, Rn. 27 und vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18, Rn. 28).

  • BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20

    Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines anderen Soldaten unabhängig

    Schließlich belegt sein Nachtatverhalten, dass die Pflichtverletzung - wie es der Leumundszeuge Major i.G. C. formulierte - nicht zu ihm passte; es lag zwar keine unüberlegte Augenblickstat, jedoch ein dem Soldaten persönlichkeitsfremdes Verhalten vor, was mildernd berücksichtigt werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. März 2011 - 2 WD 5.10 - juris Rn. 52 und vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 64 Rn. 28).
  • BVerwG, 17.06.2021 - 2 WD 21.20

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Gefährdung des

    Eine Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr, also ihres "guten Rufs" bei Außenstehenden, liegt dann vor, wenn der betreffende Soldat als "Repräsentant" der Bundeswehr oder eines bestimmten Truppenteils anzusehen ist und sein Verhalten negative Rückschlüsse auf die Streitkräfte als Angehörige eines - an Recht und Gesetz gebundenen - Organs des Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland zulässt; hierbei muss die Ansehensschädigung im konkreten Fall tatsächlich eingetreten sein (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 64 Rn. 35).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18

    Disziplinarverfahren wegen des Zugriffs auf Gelder einer Offizierskasse durch den

    Das wäre nur der Fall, wenn der betreffende Soldat als "Repräsentant" der Bundeswehr oder eines bestimmten Truppenteils anzusehen ist und sein Verhalten negative Rückschlüsse auf die Streitkräfte als Angehörige eines - an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG), insbesondere an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) gebundenen - Organs des sozialen und demokratischen Rechtsstaats zulässt; hierbei muss die Ansehensschädigung im konkreten Fall tatsächlich eingetreten sein (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18 - juris Rn. 35 m.w.N.).
  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

    Auch der Vergleich dieses konkreten Falles mit der Einstufung bei gefährlichen Körperverletzungen nach § 224 StGB, bei der der Sanktionsrahmen für die Freiheitsstrafe mit 6 Monaten bis zu 10 Jahren sogar über dem des § 184b Abs. 1 StGB liegt und bei der nach ständiger Rechtsprechung eine Dienstgradherabsetzung den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen darstellt (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24/18 -, Rn. 20, juris; BVerwG, Urteil vom 14. März 2019 - 2 WD 22/18 -, Rn. 34, juris; BVerwG, Urteil vom 07. Februar 2013 - 2 WD 36/12 -, Rn. 35, juris; BVerwG, Urteil vom 07. März 2013 - 2 WD 28/12 -, Rn. 51, juris; BVerwG, Urteil vom 04 Juli 2013 - 2 WD 21/12 -, Rn. 43f, XDOS; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18/11 -, Rn. 31 und 32, juris; BVerwG, Urteil vom 02. März 2000 - 2 WD 44/99 -, Rn. 2ff, juris; BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1999 - 2 WD 26/99 -, Rn. 3ff, juris; BVerwG, Urteil vom 05. Mai 1998 - 2 WD 25/97 -, Rn. 2ff, juris; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1996 - 2 WD 32/95 -, Rn. 4, juris), macht deutlich, dass im konkreten Fall eine schwerere Maßnahme nicht angemessen ist.
  • BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22

    Unterlassene Feststellung eines Dienstvergehens; Einstellung des Verfahrens

    bb) Dass in Fällen, in denen eine Ahndung des Dienstvergehens gemäß § 58 Abs. 2 und Abs. 3 WDO nicht mehr zulässig ist oder nach § 16 WDO nicht mehr verhängt werden darf (BVerwG, Urteile vom 14. Mai 2019 - 2 WD 24.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 64 Rn. 37 und vom 17. Juni 2021 - 2 WD 21.20 - juris Rn. 10 und 33), die Verfahrenseinstellung unter Feststellung eines Dienstvergehens zu treffen ist, folgt daraus, dass bereits der Disziplinarvorgesetzte und die Einleitungsbehörde diese Befugnis besitzen.
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