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   BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 7.96, 4 VR 5.96   

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BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 7.96, 4 VR 5.96 (https://dejure.org/1996,19920)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1996 - 4 A 7.96, 4 VR 5.96 (https://dejure.org/1996,19920)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1996 - 4 A 7.96, 4 VR 5.96 (https://dejure.org/1996,19920)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Tank- und Rastanlage - Unzureichende Planunterlagen - Unzulängliche Bekanntmachung der Präklusionswirkung der Einwendungsfrist - Berechnung der Lärmimmissionen

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  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 7.96
    Ein Abwägungsfehler ist vielmehr nur dann auf das Abwägungsergebnis von Einfluß gewesen, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planfeststellungsbehörde ohne den festgestellten Mangel eine andere planerische Entscheidung getroffen hätte (vgl. Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; vgl. auch Beschluß vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 7.96
    Dabei geht es jedoch um die Erfassung der erheblichen Auswirkungen, nicht um ein allumfassendes Such- und Prüfverfahren (vgl. § 6 Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 4 Nr. 2 UVPG; s. dazu auch BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 7.96
    Die Planfeststellungsbehörde war ferner nicht verpflichtet, für jede in Betracht kommende Alternative eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen; diese konnte vielmehr grundsätzlich auf die Variante beschränkt werden, für die der Vorhabenträger die Planfeststellung beantragt hatte (vgl. Beschluß vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104; Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94

    Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 7.96
    Grundsätzliche Zweifel an der Eignung dieses Regelwerkes, im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit das Maß der gesetzlich gebotenen Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen zu konkretisieren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 - DVBl 1995, 516, 517), bestehen nicht.
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 7.96
    Für diese Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klagen ist auch von Bedeutung, daß die Antragsteller von dem Vorhaben nicht enteignend betroffen werden und deshalb keine "Vollprüfung" des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. hierzu Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74 = Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 31) verlangen können.
  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 7.96
    Die Planfeststellungsbehörde war ferner nicht verpflichtet, für jede in Betracht kommende Alternative eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen; diese konnte vielmehr grundsätzlich auf die Variante beschränkt werden, für die der Vorhabenträger die Planfeststellung beantragt hatte (vgl. Beschluß vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104; Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 7.96
    § 75 Abs. 3 Satz 2 VwVfG definiert nicht den Zeitraum der Prognose, sondern begrenzt den Zeitraum für mögliche Nachbesserungsansprüche (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 7.96
    Ein Abwägungsfehler ist vielmehr nur dann auf das Abwägungsergebnis von Einfluß gewesen, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planfeststellungsbehörde ohne den festgestellten Mangel eine andere planerische Entscheidung getroffen hätte (vgl. Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [BVerwG 20.05.1984 - 4 C 58/81]; vgl. auch Beschluß vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5).
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