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   BVerwG, 14.06.2000 - 8 B 36.00   

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https://dejure.org/2000,10528
BVerwG, 14.06.2000 - 8 B 36.00 (https://dejure.org/2000,10528)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2000 - 8 B 36.00 (https://dejure.org/2000,10528)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - 8 B 36.00 (https://dejure.org/2000,10528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verneinung der Redlichkeit des Erwerbs - Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Beiladung nach Beendigung der letzten mündlichen Verhandlung - Erweb im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG (Vermögensgesetz)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 17.98

    Restitutionsausschluß; Erwerb durch privaten Handwerker oder Gewerbetreibenden;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2000 - 8 B 36.00
    Dass der die Rückübertragung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG ausschließende Erwerb nach der hierfür geltenden Rechtslage die Eintragung im Grundbuch voraussetzt (vgl. Beschluss vom 4. Juli 1997 - BVerwG 7 B 103.97 - OV spezial 1998 29 m.w.N.), dürfte wegen des anderweitigen Regelungszusammenhangs ohne entscheidende Bedeutung sein (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 17.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 3 S. 8, 11).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2000 - 8 B 36.00
    Ist das angefochtene Urteil aber auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder Begründung ein Revisionszulassungsgrund prozessordnungsgemäß geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr., vgl. u.a. Beschluss vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2000 - 8 B 36.00
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bezeichnet werden (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1, 4).
  • BVerwG, 04.07.1997 - 7 B 103.97

    Offene Vermögensfragen - Restuitutionsausschluß, Begriff der Redlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2000 - 8 B 36.00
    Dass der die Rückübertragung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG ausschließende Erwerb nach der hierfür geltenden Rechtslage die Eintragung im Grundbuch voraussetzt (vgl. Beschluss vom 4. Juli 1997 - BVerwG 7 B 103.97 - OV spezial 1998 29 m.w.N.), dürfte wegen des anderweitigen Regelungszusammenhangs ohne entscheidende Bedeutung sein (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 17.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 3 S. 8, 11).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 8 B 79.02

    Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör bei fehlender Zustimmung des

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör der in dem Zustimmungserfordernis nach § 101 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommt (vgl. Kuntze, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 2. Aufl., § 101 Rn. 2) steht dem jeweiligen betroffenen Verfahrensbeteiligten zu; seine Verletzung trifft nur diesen selbst, ohne die Rechtsposition eines Dritten zu schmälern (Beschluss vom 14. Juni 2000 BVerwG 8 B 36.00 Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 4 S. 13 ).
  • BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 38.00

    Anspruch eines Beigeladenen auf rechtliches Gehör - Vorliegen eines

    Eine Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers scheidet aber aus, wenn dieser Verfahrensfehler den Beschwerdeführer nicht berührt (Beschluss vom 14. Juni 2000 - BVerwG 8 B 36.00 -).
  • VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297

    Zuwendung; Rückforderung; Abwasseranlage; Verwaltungsvorschriften (RZWas);

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör steht dem jeweiligen betroffenen Verfahrensbeteiligten zu; seine Verletzung trifft nur diesen selbst, ohne die Rechtsposition eines Dritten zu schmälern (BVerwG vom 14.6.2000 Az. 8 B 36.00; vom 4.8.2000 Az. 7 B 38.00; vom 18.11.2002 Az. 8 B 79/02, alle Beschlüsse in juris).
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