Rechtsprechung
BVerwG, 14.06.2001 - 6 B 32.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Bejahung einer Rechtssache als grundsätzlich bedeutsam - Darlegungsanforderungen für die Klärung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Ersetzung von fehlenden landesgesetzlichen Regelungen durch Förderrichtlinien und notwendige ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99
Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 6 B 32.01
Inwieweit der Landesgesetzgeber mit diesen Regelungen die Berücksichtigung der Verwaltungspraxis bei der Gewährung öffentlicher Leistungen auch seitens der Gerichte ausschließen wollte, ist eine Frage der Auslegung dieser Vorschriften und somit des Landesrechts (vgl. für eine bundesrechtliche Regelung Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 19.99 - NVwZ 2001, 210). - BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 6 B 32.01
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass in derartigen Fällen vorhandene Regelwerke mit bestimmten Maßgaben anzuwenden sein können, um einen Zustand zu vermeiden, der der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünde als der bisherige (vgl. BVerfGE 58, 257, 280 ff. m.w.N.; 76, 171, 189). - BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 6 B 32.01
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass in derartigen Fällen vorhandene Regelwerke mit bestimmten Maßgaben anzuwenden sein können, um einen Zustand zu vermeiden, der der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünde als der bisherige (vgl. BVerfGE 58, 257, 280 ff. m.w.N.; 76, 171, 189). - BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88
Waldorfschule/Bayern
Auszug aus BVerwG, 14.06.2001 - 6 B 32.01
Mit der Frage, ob eine Verletzung der Schutz- und Förderpflicht des Staates aus Art. 7 Abs. 4 GG - Gewährung einer sicheren Kalkulationsgrundlage - vorliegt, wenn bei einer in der Finanzhilferegelung vorgesehenen nachträglichen Abrechnung einer als Vorschuss geleisteten Zahlung diese Abrechnung nicht zeitnah, sondern erst bis zu sieben Jahren nach Beendigung des Schuljahres erfolgt, für das der Vorschuss gezahlt wurde, will die Beschwerde erkennbar nicht die Erforderlichkeit eines staatlichen Regelwerks ansprechen, das den Schulträgern eine hinreichend verlässliche Kalkulationsgrundlage bietet (vgl. BVerfGE 90, 107, 124; dazu sogleich unter c)), sondern die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Modalitäten der Zuschussgewährung (Vorschüsse mit späterer endgültiger Abrechnung; vgl. BVerfGE 90, 107, 127) geklärt wissen.