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   BVerwG, 14.06.2004 - 4 BN 17.04   

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https://dejure.org/2004,9087
BVerwG, 14.06.2004 - 4 BN 17.04 (https://dejure.org/2004,9087)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2004 - 4 BN 17.04 (https://dejure.org/2004,9087)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2004 - 4 BN 17.04 (https://dejure.org/2004,9087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen die Ablehnung eines Normenkontrollantrages; Voraussetzungen für die Antragsbefungnis beim Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan; Rechtmäßigkeit der Einstufung eines privaten Belanges bei der Abwägung als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1907
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2004 - 4 BN 17.04
    Nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist antragsbefugt, wer geltend machen kann, durch den Bebauungsplan in seinem Recht auf gerechte Abwägung seiner privaten Belange verletzt zu sein (BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 BVerwG 4 CN 2.98 BVerwGE 107, 215 ).

    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige Interessen (Senatsurteil vom 24. September 1998 a.a.O., S. 219).

    Soweit sie im vorliegenden Streitfall entscheidungserheblich ist, lässt sie sich auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und dem Urteil des beschließenden Senats vom 24. September 1998 BVerwG 4 CN 2.98 (a.a.O., S. 220 ff.) ohne weiteres beantworten.

  • BVerwG, 11.12.2003 - 4 CN 10.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Landschaftsschutzverordnung; Aufhebung des

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2004 - 4 BN 17.04
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2003 BVerwG 4 CN 10.02 (DVBl 2004, 635) entschieden.

    Der "Nachteil", der sich nach der früheren Rechtslage aus einem qualifizierten Ursachenzusammenhang zwischen Verordnung und Bebauungsplan ergeben mochte, wäre nach der Neufassung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gegenüber dem Verordnunggeber nur wehrfähig, wenn er Gegenstand eines gegen diesen gerichteten Rechtsanspruchs sein könnte (Senatsurteil vom 11. Dezember 2003 BVerwG 4 CN 10.02 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2004 - 4 BN 17.04
    Ist eine Entscheidung wie hier auf mehrere, jeweils für sich selbständig tragfähige Gründe gestützt worden, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur Erfolg haben, wenn der Zulassungsgrund bei jedem der Urteilsgründe zulässig vorgetragen und gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1973 BVerwG 4 B 92.73 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26; stRspr).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2004 - 4 BN 17.04
    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass sich die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem auch vom Verwaltungsgerichtshof herangezogenen Beschluss vom 18. Dezember 1987 BVerwG 4 NB 1.87 Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 2 = NVwZ 1988, 728 (vgl. auch Beschluss vom 9. Februar 1995 BVerwG 4 NB 17.94 NVwZ 1995, 895) zu § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. aufgestellt hat, auf den 1996 neu gefassten § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht übertragen lassen.
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2004 - 4 BN 17.04
    Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass sich die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem auch vom Verwaltungsgerichtshof herangezogenen Beschluss vom 18. Dezember 1987 BVerwG 4 NB 1.87 Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 2 = NVwZ 1988, 728 (vgl. auch Beschluss vom 9. Februar 1995 BVerwG 4 NB 17.94 NVwZ 1995, 895) zu § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. aufgestellt hat, auf den 1996 neu gefassten § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht übertragen lassen.
  • BVerwG, 03.07.1973 - IV B 92.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2004 - 4 BN 17.04
    Ist eine Entscheidung wie hier auf mehrere, jeweils für sich selbständig tragfähige Gründe gestützt worden, kann eine Beschwerde nach § 132 Abs. 2 VwGO nur Erfolg haben, wenn der Zulassungsgrund bei jedem der Urteilsgründe zulässig vorgetragen und gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1973 BVerwG 4 B 92.73 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26; stRspr).
  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 9 N 14.404

    Bebauungsplan für ein Sondergebiet Krankenhaus

    Ebenso kann die TA Lärm zur Bestimmung der Zumutbarkeit der Geräuschimmissionen als Orientierungshilfe herangezogen werden, insbesondere wenn es - wie hier - um die Abschätzung der Nachbarverträglichkeit konkret geplanter Vorhaben geht, auch wenn die nach § 48 BImSchG erlassene TA Lärm nicht unmittelbar für die Bauleitplanung gilt (vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2007 - 4 BN 41.07 - NVwZ 2008, 426 = juris Rn. 5 ff.; BVerwG, B.v. 23.3.2006 - 4 BN 7.03 - BauR 2004, 975 = juris Rn. 3 m.w.N. jeweils zur Bestimmung der Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen; B.v. 14.6.2004 - 4 BN 18.04 - BauR 2004, 1907 = juris Rn. 8, 10; Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, 4. Auflage 2010, Rn. 482).
  • BVerwG, 25.02.2013 - 4 A 7005.12

    Anspruch auf Fortführung des Klageverfahrens i.R.d. Abschätzung der

    Ob das Gericht es mit den von einem Beteiligten vorgelegten Unterlagen bewenden lassen darf oder verpflichtet ist, noch einen weiteren Sachverständigen einzuschalten, hängt von der Überzeugungskraft der gutachterlichen Äußerung ab (Beschluss vom 14. Juni 2004 - BVerwG 4 BN 18.04 - BauR 2004, 1907 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.2013 - 4 A 7003.12

    Anspruch auf Fortführung des Klageverfahrens i.R.d. Abschätzungen der

    Ob das Gericht es mit den von einem Beteiligten vorgelegten Unterlagen bewenden lassen darf oder verpflichtet ist, noch einen weiteren Sachverständigen einzuschalten, hängt von der Überzeugungskraft der gutachterlichen Äußerung ab (Beschluss vom 14. Juni 2004 - BVerwG 4 BN 18.04 - BauR 2004, 1907 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 2 N 04.2476

    Großflächiger Einzelhandel - Festsetzungen im Bebauungsplan - Beschränkung der

    Die Antragsgegnerin hatte keinen Anlass, die nach den Einwendungen im Planaufstellungsverfahren jeweils aktualisierten Aussagen der Gutachter in Zweifel zu ziehen und durfte sie ohne Einholung weiterer Gutachten ihrer Planungsentscheidung zugrunde legen (vgl. BVerwG v. 14.6.2004 BauR 2004, 1907).
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