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   BVerwG, 14.06.2005 - 1 B 142.04   

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https://dejure.org/2005,10361
BVerwG, 14.06.2005 - 1 B 142.04 (https://dejure.org/2005,10361)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2005 - 1 B 142.04 (https://dejure.org/2005,10361)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 1 B 142.04 (https://dejure.org/2005,10361)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rüge hinsichtlich der Falschanwendung von Präklusionsvorschriften; Zulassung neuer Erklärungen und Beweismittel bei Nichtverzögerung der Erledigung des Rechtsstreits und ausreichender Entschuldigung; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2005 - 1 B 142.04
    Denn zu einer Verzögerung im Sinne des § 128 a Abs. 1 VwGO führt eine Zulassung verspäteten Vorbringens dann nicht, wenn hierfür eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht mitursächlich wäre (vgl. BVerfGE 75, 183 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 172.95

    Keine Asylberechtigung von Muslimen aus Bosnien-Herzogowina

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2005 - 1 B 142.04
    Dieser Ausgangspunkt der Beschwerde ist indes nicht zutreffend, weil wegen des Prinzips der Subsidiarität, das sowohl dem Asylrecht als auch dem Flüchtlingsrecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention GFK zugrunde liegt, bei Personen, die zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten besitzen, eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling nicht in Betracht kommt, wenn sie den Schutz eines dieser Staaten in Anspruch nehmen können (vgl. Art. 1 A Nr. 2 Abs. 2 GFK und Urteil vom 6. August 1996 BVerwG 9 C 172.95 BVerwGE 101, 328 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 2.19

    EuGH soll Fragen zum Familienflüchtlingsschutz bei unterschiedlicher

    Personen, die zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten besitzen, kann die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt werden, wenn sie den Schutz eines der Länder ihrer Staatsangehörigkeit in Anspruch nehmen können (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2005 - 1 B 142.04 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 307 S. 143).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 19 A 1420/19
    BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 2019, a. a. O., Rn. 13, und vom 14. Juni 2005 - 1 B 142.04 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 307, juris, Rn. 4; vgl. auch Urteil vom 2. August 2007 - 10 C 13.07 -, BVerwGE 129, 155, juris, Rn. 9 (zur RL 2004/83/EG); VG Arnsberg, Urteil vom 24. Oktober 2014, a. a. O., Rn. 38.
  • BVerwG, 12.07.2005 - 1 C 22.04

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Offen bleiben kann diese nur, wenn hinsichtlich sämtlicher als Staat der Staatsangehörigkeit in Betracht kommenden Staaten das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG entweder einheitlich bejaht oder verneint werden kann (zu Besonderheiten bei doppelter Staatsangehörigkeit vgl. Beschluss des Senats vom 14. Juni 2005 - BVerwG 1 B 142.04).
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