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   BVerwG, 14.06.2012 - 5 C 4.11   

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BVerwG, 14.06.2012 - 5 C 4.11 (https://dejure.org/2012,20892)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2012 - 5 C 4.11 (https://dejure.org/2012,20892)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - 5 C 4.11 (https://dejure.org/2012,20892)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EntschG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1, Nr. 13, § 12 Abs. 2 Satz 1; EV Art. 21 Abs. 1 und 2; VermG §§ 4, 5 Abs. 1; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 6
    Feststellender Verwaltungsakt; Ermächtigungsgrundlage; Auslegung; Entschädigungsfonds; Entschädigungsansprüche; Sondervermögen; Abführung; Abführungspflicht; Abführungsbetrag; Träger der öffentlichen Verwaltung; Verwaltungsträger; Gebietskörperschaft; Einigungsvertrag; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EntschG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1, Nr. 13
    Abführung; Abführungsbetrag; Abführungspflicht; Auslegung; Beitritt; Deutsche Demokratische Republik; Einigung; Einigungsvertrag; Entschädigungsansprüche; Entschädigungsfonds; Ermächtigungsgrundlage; Feststellender Verwaltungsakt; Gebietskörperschaft; Gemeingebrauch; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 S 1 Nr 3 EntschG, § 12 Abs 2 S 1 EntschG, § 9 Abs 1 S 1 EntschG, Art 21 EinigVtr, § 4 VermG
    Einnahmen des Entschädigungsfonds; Abführungspflicht der Träger der öffentlichen Verwaltung; Vermögenszuordnung nach dem Einigungsvertrag; Festsetzung des Abführungsbetrags

  • Wolters Kluwer

    Recht zum Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts über das Bestehen einer Abführungspflicht durch die in § 12 Abs. 2 S. 1 EntschG enthaltene Befugnis zur Festsetzung des Abführungsbetrags

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellender Verwaltungsakt; Entschädigungsansprüche; Abführungspflicht; Abführungsbetrag; Träger der öffentlichen Verwaltung; Verwaltungsvermögen; Verwaltungsaufgaben; Widmung; Gemeingebrauch; Vermögenszuordnung; Restitutionsausschluss

  • rewis.io

    Einnahmen des Entschädigungsfonds; Abführungspflicht der Träger der öffentlichen Verwaltung; Vermögenszuordnung nach dem Einigungsvertrag; Festsetzung des Abführungsbetrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht zum Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts über das Bestehen einer Abführungspflicht durch die in § 12 Abs. 2 S. 1 EntschG enthaltene Befugnis zur Festsetzung des Abführungsbetrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 143, 203
  • NVwZ-RR 2012, 793
  • DVBl 2012, 1380
  • DÖV 2012, 899
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 23.02

    Telekommunikation; feststellender Verwaltungsakt; Bestimmtheitsgebot; Erhebung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 5 C 4.11
    Eine Ermächtigungsgrundlage muss nicht ausdrücklich geregelt sein; es genügt, wenn sie durch Auslegung des Gesetzes ermittelt werden kann (stRspr, vgl. Urteil vom 22. Oktober 2003 - BVerwG 6 C 23.02 - BVerwGE 119, 123 = Buchholz 442.066 § 90 TKG Nr. 1 S. 2 m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2000 - III ZR 183/99

    Entschädigung wegen Enteignung nach dem DDR-Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 5 C 4.11
    Gegenständlich erfasst ist Vermögen der Deutschen Demokratischen Republik, das am 1. Oktober 1989 unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben diente, sofern diese Zweckbestimmung am 3. Oktober 1990, dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts, fortbestand (BGH, Urteil vom 14. September 2000 - III ZR 183/99 - BGHZ 145, 145 ).
  • BVerwG, 13.09.2007 - 3 B 46.07

    Zugehörigkeit von Grundstücken zum kommunalen Verwaltungsvermögen; Tatsächliche

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 5 C 4.11
    Der tatsächlichen Nutzung muss eine dahingehende Zweckbestimmung im Sinne einer Widmung zugrunde gelegen haben; die tatsächliche Nutzung als solche genügt nicht (Beschluss vom 13. September 2007 - BVerwG 3 B 46.07 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 60 S. 15).
  • BVerwG, 01.12.1995 - 7 C 27.94

    Unmöglichkeit der Grundstücksrückgabe nach Neubebauung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 5 C 4.11
    Mit den Ausschlusstatbeständen des § 5 Abs. 1 VermG bezweckte der Gesetzgeber, bestimmte tatsächliche oder rechtliche Veränderungen der Nutzungsart oder der Zweckbestimmung eines Grundstücks oder Gebäudes, an deren Aufrechterhaltung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, nicht dadurch in Frage zu stellen, dass die früheren Eigentumsverhältnisse wiederbegründet werden (Urteil vom 1. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 27.94 - BVerwGE 100, 77 = Buchholz 112 § 5 VermG Nr. 6 S. 12).
  • BVerwG, 18.03.1993 - 7 C 13.92

    Privatisierung volkseigenen Vermögens, VEB, kommunale Aufgaben

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2012 - 5 C 4.11
    Verwaltungsvermögen der Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des Art. 21 Abs. 1 EV ist danach Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben, mithin nach Maßgabe seiner Widmung unmittelbar hoheitlichen Zwecken diente und dessen zweckentsprechende Verwendung demgemäß öffentlich-rechtlich gesichert war (Urteil vom 18. März 1993 - BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 18.01.2017 - 8 C 1.16

    Abführungsbetrag; Festsetzung; Teilrücknahme; Umdeutung; Verwaltungsvermögen;

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 14. Juni 2012 - 5 C 4.11 - BVerwGE 143, 203 Rn. 19 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17

    "Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines

    Einer ausdrücklichen Ermächtigung für die gewählte Handlungsform des Verwaltungsakts bedarf es nicht; es genügt, wenn sich die diesbezügliche Befugnis durch Auslegung des materiellen Rechts ergeben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.2003 - 6 C 23.02 -, juris, Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 14.06.2012 - 5 C 4.11 -, juris, Rn. 13; Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 35, Rn. 23).
  • VG Berlin, 14.05.2021 - 29 K 238.18
    Die Beklagte, vertreten durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, ist für den Erlass des angegriffenen, die Abführungspflicht feststellenden Verwaltungsaktes gemäß §§ 9 Abs. 2, 12 Abs. 2 EntschG zuständig und befugt (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2012 - BVerwG 5 C 4.11 -, BVerwGE 143, 203 = juris Rn. 14).

    Abführungspflichtig im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 EntschG ist ein Träger der öffentlichen Verwaltung, dem mit Wirksamwerden des Beitritts Verwaltungsvermögen im Sinne des Art. 21 EV in Form eines Grundstücks zustand, dessen Restitution nach den §§ 4 und 5 VermG ausgeschlossen war (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2012 a.a.O. Rn. 15).

    Maßgeblich ist für die Abführung allein die Vermögenszuordnung nach dem Einigungsvertrag (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2012 a.a.O. Rn. 25).

    Der tatsächlichen Nutzung muss eine dahingehende Zweckbestimmung im Sinne einer Widmung zugrunde gelegen haben; die tatsächliche Nutzung als solche genügt nicht (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2012 - BVerwG 5 C 4.11 -, BVerwGE 143, 203 = juris Rn. 18 m.w.N.).

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