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   BVerwG, 14.06.2013 - 5 B 41.13   

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BVerwG, 14.06.2013 - 5 B 41.13 (https://dejure.org/2013,14630)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2013 - 5 B 41.13 (https://dejure.org/2013,14630)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - 5 B 41.13 (https://dejure.org/2013,14630)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 185 GVG, § 55 VwGO
    Gewährung rechtlichen Gehörs; Hinzuziehung eines Dolmetschers

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör wegen der Nichthinzuziehung eines Dolmetschers bei Vorhandensein von Deutschkenntnissen und einer fehlenden Beantragung eines Dolmetschers

  • rewis.io

    Gewährung rechtlichen Gehörs; Hinzuziehung eines Dolmetschers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; GVG § 185 Abs. 1 S. 1
    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör wegen der Nichthinzuziehung eines Dolmetschers bei Vorhandensein von Deutschkenntnissen und einer fehlenden Beantragung eines Dolmetschers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.1983 - 9 B 1610.81

    Gewährung von rechtlichem Gehör - Dolmetscherhinzuziehung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2013 - 5 B 41.13
    Bei diesen Vorschriften handelt es sich auch im hier vorliegenden Zusammenhang um eine spezielle Form der Gewährung des durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierten rechtlichen Gehörs (Beschlüsse vom 10. November 1981 - BVerwG 9 C 474.80 - BayVBl 1982, 349 und vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 1610.81 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 6 S. 1).

    Er hat damit sein Rügerecht gemäß § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO verloren (vgl. Urteil vom 6. Juli 1998 - BVerwG 9 C 45.97 - BVerwGE 107, 128 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 297 S. 46; Beschluss vom 29. April 1983 a.a.O. S. 2).

  • BVerwG, 10.11.1981 - 9 C 474.80

    Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls in der Bundesrepublik

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2013 - 5 B 41.13
    Bei diesen Vorschriften handelt es sich auch im hier vorliegenden Zusammenhang um eine spezielle Form der Gewährung des durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierten rechtlichen Gehörs (Beschlüsse vom 10. November 1981 - BVerwG 9 C 474.80 - BayVBl 1982, 349 und vom 29. April 1983 - BVerwG 9 B 1610.81 - Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 6 S. 1).
  • BVerwG, 11.09.1990 - 1 CB 6.90

    Mitwirkung eines Dolmetschers in der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2013 - 5 B 41.13
    Der Kläger verfügt jedoch über für eine Einbürgerung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse; der Mitwirkung eines Dolmetschers bedarf es jedenfalls grundsätzlich nicht, wenn ein Beteiligter die deutsche Sprache zwar nicht beherrscht, sie aber in einem die Verständigung mit ihm in der mündlichen Verhandlung ermöglichenden Maße spricht und versteht (Beschluss vom 11. September 1990 - BVerwG 1 CB 6.90 - Buchholz 300 § 185 GVG Nr. 2 S.1).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2013 - 5 B 41.13
    Ferner ist darzulegen, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 12).
  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2013 - 5 B 41.13
    Er hat damit sein Rügerecht gemäß § 295 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO verloren (vgl. Urteil vom 6. Juli 1998 - BVerwG 9 C 45.97 - BVerwGE 107, 128 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 297 S. 46; Beschluss vom 29. April 1983 a.a.O. S. 2).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juni 2009 - 5 B 16.09 - juris Rn. 12, vom 14. Juni 2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3 und vom 31. August 2016 - 4 B 36.16 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 15 ZB 17.30494

    Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen

    Die ordnungsgemäße Begründung einer Gehörsrüge im Zulassungsverfahren erfordert daher nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG grundsätzlich substanziierte Ausführungen dazu, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, B.v. 14.6.2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3; OVG NRW, B.v. 5.9.2016 a.a.O. juris Rn. 29; VGH BW, B.v. 22.7.1997 - A 12 S 3092/96 - juris Rn. 5; vgl. auch BVerwG, B.v. 26.8.1988 - 9 B 104.88 - BeckRS 1988, 31275201; BayVGH, B.v. 25.2.2004 - 2 ZB 03.30207 - juris Rn. 3; B.v. 3.11.2014 - 10 ZB 14.1769 - juris Rn. 9; B.v. 4.11.2014 - 10 ZB 14.1768 - juris Rn. 8; B.v. 8.2.2017 - 11 ZB 17.30041 - juris Rn. 17).

    Selbst das Fehlen eines Dolmetschers für die Muttersprache in der mündlichen Verhandlung ist, sofern eine anwaltliche Vertretung anwesend war, nicht mit dem völligen Unterbleiben einer gebotenen mündlichen Verhandlung gleichzusetzen (vgl. BVerwG, B.v. 14.6.2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 6).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 LA 61/19
    Zum anderen fehlt es an jeglicher für eine Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs aber erforderlichen Darlegung, warum eine Stellungnahme auf den eineinhalbseitigen Schriftsatz (vgl. Gerichtsakte Bl. 322-323) nicht unmittelbar in der mündlichen Verhandlung möglich war, was die Kläger bei Gewährung des nach ihrer Darstellung mangels Schriftsatznachlasses verletzten Gehörs noch vorgetragen hätten und inwieweit dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2013 -? 5 B 41.13 -?, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2019 - A 12 S 2881/18

    Zur Rüge im Berufungszulassungsverfahren, das Verwaltungsgericht habe bei dem

    Selbst wenn man zu Gunsten der Klägerin unterstellt, dass sie das vom Verwaltungsgericht angenommene Kausalitätserfordernis zwischen Flucht und Verfolgung im Rahmen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft unter dem Aspekt des rechtlichen Gehörs rügen kann, fehlt es jedenfalls an der Darlegung, was sie vorgetragen hätte, hätte das Verwaltungsgericht sie darauf hingewiesen, dass es aus seiner Sicht zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 3 AsylG auf eine Kausalität zwischen Flucht und Verfolgung ankäme, und inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 14.06.2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.07.1997 - A 12 S 3092/96 - juris Rn. 5; Marx, AsylG, 9. Aufl., § 78 Rn. 196 ff.; Funke-Kaiser in GK-AsylG, § 78 Rn. 637).
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 8 ZB 18.32811

    Keine drohende Verfolgung wegen exponierter exilpolitischer Betätigung eines

    Zum anderen greift die Gehörsrüge auch deshalb nicht durch, weil im Zulassungsantrag in keiner Weise dargelegt wird, was der Kläger bei einer besseren Verständigung mit dem Dolmetscher vorgetragen hätte und inwiefern dies entscheidungserheblich gewesen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 14.6.2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.1.2018 - 11 ZB 17.31234 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200

    Gehörsrüge: Verständigungsprobleme mit Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung

    Die ordnungsgemäße Begründung einer Gehörsrüge im Zulassungsverfahren erfordert vielmehr grundsätzlich Ausführungen dazu, was bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen worden und inwiefern dies entscheidungserheblich gewesen wäre (BVerwG, B.v. 14.6.2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.1.2018 - 11 ZB 17.31234 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 12.12.2022 - 12 Bf 188/22

    Verwertbarkeit von Zufallsfunden bei einer Durchsuchung im Rahmen eines

    Zudem ist darzulegen, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und wieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, Beschl. v. 14.6.2013, 5 B 41/13, juris Rn. 3; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.12.2017, 1 Bf 275/17.AZ, n.v.).
  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 14 ZB 15.1012

    Arzneimittel im beihilferechtlichen Sinne (verneint für: B-Complex Nr. 12, Selen

    Ferner ist darzulegen, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, B.v. 14.6.2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3 m.w.N. zu § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • VGH Bayern, 05.09.2018 - 15 ZB 18.32208

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen fehlender Verletzung rechtlichen

    Die ordnungsgemäße Begründung einer Gehörsrüge im Zulassungsverfahren erfordert daher nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG grundsätzlich substantiierte Ausführungen dazu, was bei (aus Sicht der Kläger) ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs - also ohne den (vermeintlichen bzw. behaupteten) Verfahrensfehler - konkret vorgetragen worden wäre und inwieweit der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, B.v. 19.3.1991 - 9 B 56.91 - NVwZ-RR 1991, 587 = juris Rn. 7; B.v. 14.6.2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 11.7.2018 - juris Rn. 15 m.w.N.; OVG NRW, B.v. 19.4.2018 - 8 A 1590/16 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2018 - 19 A 70/18

    Anspruch eines Asylbewerbers auf einen muttersprachlichen Dolmetscher bzw. auf

    BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 2013 - 5 B 41.13 -, juris, Rn. 4, und vom 11. September 1990 - 1 CB 6.90 -, NJW 1990, 3102, juris, Rn. 10.
  • OVG Hamburg, 29.09.2022 - 5 Bf 75/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylrechtsstreit; rechtliches Gehör und

  • VGH Bayern, 11.07.2018 - 15 ZB 18.31632

    Erfolgloser, auf Gehörsrüge gestützter Berufungszulassungsantrag von Flüchtlingen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2018 - 5 A 2129/16

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Ablehnung des Antrags auf

  • VGH Bayern, 03.01.2018 - 11 ZB 17.31234

    Kein Vorliegen des Zulassungsgrundes der Divergenz

  • VGH Bayern, 03.06.2019 - 15 ZB 19.32051

    Ausreichende Verständigung über den Dolmetscher

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2023 - 2 LA 28/20

    Ordnungsgemäße Begründung einer Gehörsrüge im Zulassungsverfahren; erheblicher

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2018 - 2 LA 367/18

    Unwirksamwerden eines Verzichts auf mündliche Verhandlung

  • OVG Bremen, 14.10.2022 - 2 LA 22/22

    Ablehnung eines Vertagungsantrags; Ablehnung von Beweisanträgen; Ausweisung;

  • OVG Bremen, 22.03.2023 - 1 LA 247/22

    Gehörsverletzung durch Abwesenheit eines Dolmetschers; Zuerkennung der

  • VGH Bayern, 25.03.2022 - 15 ZB 22.30300

    Gehörsrüge wegen eines Übersetzungsfehlers

  • OVG Sachsen, 24.10.2017 - 1 A 851/16

    Liegenschaftskataster; Katasterberichtigung; Gehörsverstoß

  • VG München, 28.06.2023 - M 19 S9 23.50444

    Nicht zur Wirkung gelangender Befangenheitsantrag gegen einen nur in Vertretung

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