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   BVerwG, 14.06.2017 - 10 C 2.16   

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BVerwG, 14.06.2017 - 10 C 2.16 (https://dejure.org/2017,19065)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2017 - 10 C 2.16 (https://dejure.org/2017,19065)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 10 C 2.16 (https://dejure.org/2017,19065)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 137 Abs. 1
    Arbeitnehmer; Beschränkung; Bestimmtheitsgrundsatz; Betriebsausschuss; Betriebsleiter; Eigenbetrieb; Entscheidungsspielraum; Exekutive; Fortsetzungsfeststellungsklage; Gleichbehandlungsgrundsatz; Inkompatibilität; Interessenkollision; Kommunalrecht; Kreistag; Landkreis; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 28 Abs 1 S 2 GG, Art 137 Abs 1 GG, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 24 Abs 1 S 1 Buchst a LKreisO BW
    Wählbarkeit von Kreisbediensteten zum Kreistag

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Arbeitnehmers einer kommunalen Gebietskörperschaft von der Übernahme eines Mandats im Kreistag; Beschränkung der Wählbarkeit eines Arbeitnehmers zu dem Vertretungsorgan seines Arbeitgebers im kommunalen Bereich; Beschränkung des passiven Wahlrechts in ...

  • doev.de PDF

    Wählbarkeit von Kreisbediensteten zum Kreistag

  • rewis.io

    Wählbarkeit von Kreisbediensteten zum Kreistag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landkreis; Landrat; Kreistag; Arbeitnehmer; körperliche Tätigkeit; Eigenbetrieb; Betriebsleiter; Betriebsausschuss; Pförtner; Nachrücker; Inkompatibilität; faktische, Ineligibilität; Beschränkung; Wählbarkeit; Unvereinbarkeit; Fortsetzungsfeststellungsklage; ...

  • rechtsportal.de

    Ausschluss eines Arbeitnehmers einer kommunalen Gebietskörperschaft von der Übernahme eines Mandats im Kreistag; Beschränkung der Wählbarkeit eines Arbeitnehmers zu dem Vertretungsorgan seines Arbeitgebers im kommunalen Bereich; Beschränkung des passiven Wahlrechts in ...

  • datenbank.nwb.de

    Wählbarkeit von Kreisbediensteten zum Kreistag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Klinikpförtner als Kreisrat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wählbarkeit von Kreisbediensteten zum Kreistag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klinikpförtner kann Kreisrat sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschränkung der Wählbarkeit eines Arbeitnehmers im kommunalen Bereich

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 20.06.2017)

    Klinik-Pförtner darf in kommunale Parlamente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 159, 113
  • NVwZ 2017, 1711
  • VBlBW 2018, 240
  • DÖV 2017, 962
  • NZA-RR 2017, 624
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 10 C 2.16
    Art. 137 Abs. 1 GG ermächtigt im kommunalen Bereich nur dann dazu, die Wählbarkeit eines Arbeitnehmers zu dem Vertretungsorgan seines Arbeitgebers zu beschränken, wenn ansonsten der Gefahr von Interessenkollisionen nicht wirksam begegnet werden kann (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 4. April 1978 - 2 BvR 1108/77 - BVerfGE 48, 64 ).

    Eine einschränkende Regelung von dieser Bedeutung und Tragweite ist nur zulässig, soweit das Grundgesetz sie ausdrücklich vorsieht oder soweit aus der Verfassungsordnung sonst eine ausreichende Ermächtigung entnommen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 4. April 1978 - 2 BvR 1108/77 - BVerfGE 48, 64 ).

    Diese Unterscheidung ist in Art. 137 Abs. 1 GG angelegt, der zur Beschränkung der Wählbarkeit - neben Beamten, Soldaten und Richtern - nicht sämtlicher Arbeitnehmer, sondern nur der Angestellten des öffentlichen Dienstes ermächtigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 1978 - 2 BvR 1108/77 - BVerfGE 48, 64 ).

    Dies sind nur die Mitarbeiter in leitender Funktion (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Januar 1975 - 2 BvR 193/74 - BVerfGE 38, 326 und vom 4. April 1978 - 2 BvR 1108/77 - BVerfGE 48, 64 ).

    Sie ist deshalb nur gerechtfertigt, wenn ansonsten der Gefahr von Interessenkollisionen nicht wirksam zu begegnen ist (BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 1978 - 2 BvR 1108/77 - BVerfGE 48, 64 und vom 6. Oktober 1981 - 2 BvR 384/81 - BVerfGE 58, 177 ).

    Das gilt gerade angesichts der Vielzahl von Möglichkeiten ins Gewicht fallender Entscheidungskonflikte im kommunalen Bereich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 1978 - 2 BvR 1108/77 - BVerfGE 48, 64 ).

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 384/81

    Inkompatibilität/Kreisangestellter

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 10 C 2.16
    Eine Beschränkung des passiven Wahlrechts in Anknüpfung an ein Dienstverhältnis kann nur durch Gesetz auf der Grundlage des Art. 137 Abs. 1 GG angeordnet werden (BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1981 - 2 BvR 384/81 - BVerfGE 58, 177 m.w.N.).

    Insbesondere sollen Verwaltungsbedienstete nicht derjenigen gewählten Vertretungskörperschaft angehören, der eine Kontrolle über ihre Behörde obliegt (stRspr, vgl. BVerfGE, Beschlüsse vom 17. Januar 1961 - 2 BvR 547/60 - BVerfGE 12, 73 , vom 7. April 1981 - 2 BvR 1210/80 - BVerfGE 57, 43 und vom 6. Oktober 1981 - 2 BvR 384/81 - BVerfGE 58, 177 ).

    Sie ist deshalb nur gerechtfertigt, wenn ansonsten der Gefahr von Interessenkollisionen nicht wirksam zu begegnen ist (BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 1978 - 2 BvR 1108/77 - BVerfGE 48, 64 und vom 6. Oktober 1981 - 2 BvR 384/81 - BVerfGE 58, 177 ).

  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 10 C 2.16
    Dabei steht dem Gesetzgeber zwar ein weiter Regelungsspielraum zu (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1998 - 2 BvL 2/97 - BVerfGE 98, 145 ); stets ist aber der hohe Rang der im Grundsatz streng formal zu verstehenden Wahlrechtsgleichheit zu berücksichtigen.

    Das gebietet, Differenzierungen anhand bestehender Gefahren von Interessenkonflikten bereits auf der Ebene des Gesetzes zu treffen, und erlaubt insoweit generalisierende Tatbestände, die an die Wahrscheinlichkeit einer Konfliktlage anknüpfen (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1998 - 2 BvL 2/97 - BVerfGE 98, 145 ); es verbietet, Differenzierungen erst in die Gesetzesanwendung im Einzelfall zu verlagern.

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvR 547/60

    Inkompatibilität/Kommunalbeamter

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 10 C 2.16
    Die Vorschrift erwähnt die Kreise nicht ausdrücklich, gilt aber auch dort (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1961 - 2 BvR 547/60 - BVerfGE 12, 73 ).

    Insbesondere sollen Verwaltungsbedienstete nicht derjenigen gewählten Vertretungskörperschaft angehören, der eine Kontrolle über ihre Behörde obliegt (stRspr, vgl. BVerfGE, Beschlüsse vom 17. Januar 1961 - 2 BvR 547/60 - BVerfGE 12, 73 , vom 7. April 1981 - 2 BvR 1210/80 - BVerfGE 57, 43 und vom 6. Oktober 1981 - 2 BvR 384/81 - BVerfGE 58, 177 ).

  • BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92

    Anwendung irrevisiblen Landesrechts - Schülerbeförderung - Erstattung der

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 10 C 2.16
    Das Revisionsgericht muss jedoch nachprüfen, ob die Auslegung willkürlich erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 1994 - 6 C 42.92 - BVerwGE 96, 350 ) oder ob Bundesrecht - insbesondere Bundesverfassungsrecht - ein anderes Ergebnis gebietet (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 8 C 18.03 - Buchholz 415.1 Allg. KommR Nr. 149).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 10 C 2.16
    Dieser Grundsatz ist nur verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49 ).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 10 C 2.16
    Es folgt aus der bestehenden Wiederholungsgefahr, die anzunehmen ist, wenn in Zukunft unter im Wesentlichen unveränderten Umständen der erneute Erlass eines gleichartigen Verwaltungsakts droht (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2006 - 4 C 12.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23).
  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 1210/80

    Inkompatibilität/Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 10 C 2.16
    Insbesondere sollen Verwaltungsbedienstete nicht derjenigen gewählten Vertretungskörperschaft angehören, der eine Kontrolle über ihre Behörde obliegt (stRspr, vgl. BVerfGE, Beschlüsse vom 17. Januar 1961 - 2 BvR 547/60 - BVerfGE 12, 73 , vom 7. April 1981 - 2 BvR 1210/80 - BVerfGE 57, 43 und vom 6. Oktober 1981 - 2 BvR 384/81 - BVerfGE 58, 177 ).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03

    Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 10 C 2.16
    Das Revisionsgericht muss jedoch nachprüfen, ob die Auslegung willkürlich erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 1994 - 6 C 42.92 - BVerwGE 96, 350 ) oder ob Bundesrecht - insbesondere Bundesverfassungsrecht - ein anderes Ergebnis gebietet (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 8 C 18.03 - Buchholz 415.1 Allg. KommR Nr. 149).
  • BVerwG, 15.01.1999 - 2 C 5.98

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Ernennung zum Berufssoldaten; Wegfall

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2017 - 10 C 2.16
    Das vom Verwaltungsgerichtshof angenommene Fortsetzungsfeststellungsinteresse, das bis zum Abschluss des Revisionsverfahrens vorliegen muss (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1999 - 2 C 5.98 - NVwZ-RR 1999, 472), ist weiterhin gegeben.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 21.01.1975 - 2 BvR 193/74

    Inkompatibilität/Landtagsmandat

  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 3/18

    Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung bei Vorliegen von erheblichen

    aa) Das Bestimmtheitsgebot verlangt vom Normgeber, die Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 14.06.2017 - 10 C 2.16 -, juris Rn. 25, und Urteil vom 19.03.2013 - 5 C 16.12 -, juris Rn. 17).

    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Regelung steht ihrer verfassungsrechtlich gebotenen Bestimmtheit grundsätzlich nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 14.06.2017 - 10 C 2.16 -, juris Rn. 25, und Urteil vom 19.03.2013 - 5 C 16.12 -, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19

    Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens;

    Ob er dazu befugt gewesen wäre, kann dahingestellt bleiben (zum Meinungsstand: Bonner Kommentar, GG, Stand Mai 2004, Art. 137 Rn. 251; BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2017 - 10 C 2.16 - BVerwGE 159, 113 Rn. 27).
  • BVerwG, 15.03.2022 - 1 A 1.21

    Bundesinnenministerium durfte Einvernehmen zu Berliner Aufnahmeanordnung für

    Ein solches Interesse, das bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen muss (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2017 - 10 C 2.16 - Buchholz 415.10 KommWahlR Nr. 11 Rn. 13), ist wegen Wiederholungsgefahr gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Verwaltungsentscheidung oder Maßnahme ergehen wird (stRspr, zur Fortsetzungsfeststellungsklage vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 6 C 47.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 3 Rn. 13 m.w.N.; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 43 Rn. 90 f. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17

    "Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines

    Soweit für den Begriff der funktionellen Behörde eine gewisse organisatorische Selbständigkeit der handelnden Stelle verlangt wird (vgl. etwa Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 1, Rn. 53 und Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 1, Rn. 238), liegt diese bei der Leitung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Mannheim ersichtlich vor (zum Eigenbetrieb nach baden-württembergischem Recht vgl. BVerwG, Urteil vom 14.06.2017 - 10 C 2.16 -, juris, Rn. 24; Cronauge, Kommunale Unternehmen, 6. Aufl. 2016, Rn. 179; Kunze/Bronner/Katz, GemO BW, 4. Aufl., Stand: 22. Lfg. Sept. 2016, § 102, Rn. 86).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - 12 S 49.19

    Gemeindevertretung; Mandat; Inkompatibilität; Erzieherin in gemeindeeigener

    Die Inkompatibilitätsregelung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG (juris: KomWG BB) erstreckt sich nicht auf solche Arbeitnehmer der Gemeinde (hier: Erzieherin in einer gemeindeeigenen Kindertagesstätte), die keine Möglichkeit haben, inhaltlich auf die Verwaltungsführung der Gemeinde Einfluss zu nehmen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2017 - 10 C 2.16 - BVerwGE 159, 113).(Rn.6).

    Ohne Erfolg macht der Antragsgegner zu 2. geltend, das Verwaltungsgericht habe die angeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Einschränkungen der Wählbarkeit im kommunalen Bereich (Urteil vom 14. Juni 2017 - 10 C 2.16 - BVerwGE 159, 113, juris) zu Unrecht auf den vorliegenden Fall übertragen und den Anwendungsbereich des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG damit in rechtswidriger Weise reduziert.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - 19 E 1113/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bereits für denselben Streitgegenstand in

    BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2017 - 10 C 2.16 -, BVerwGE 159, 113, juris, Rn. 13, m. w. Nachw.
  • VG Potsdam, 21.10.2019 - 1 L 753/19

    Kommunalwahlrecht; hier: Feststellung nach § 60 Abs. 6 BbgKWahlG und Berufung

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht ist daher davon auszugehen, dass es über das Merkmal der körperlichen Arbeit hinaus einer weitergehenden Einschränkung bedarf, die sich am Sinn und Zweck der Ermächtigung ausrichtet, nämlich der Gefahr von Interessenkollisionen zu begegnen (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2017 - 10 C 2/16 -, BVerwGE 159, 113-121).
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