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   BVerwG, 14.07.1982 - 7 B 82.82   

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https://dejure.org/1982,5822
BVerwG, 14.07.1982 - 7 B 82.82 (https://dejure.org/1982,5822)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1982 - 7 B 82.82 (https://dejure.org/1982,5822)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1982 - 7 B 82.82 (https://dejure.org/1982,5822)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1982 - 7 B 82.82
    Zudem ist durch die Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 51, 359, 376) [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74] geklärt, daß die genannte Verwaltungsvorschrift nur eine interne Verwaltungsanweisung an die Verkehrsbehörden darstellt, die für das Gericht keine zwingende rechtliche Bedeutung hat.

    Für die hier streitige Frage der Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß für die Rechtmäßigkeit der Entziehung allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - also des Widerspruchsbescheides der Behörde - maßgeblich ist (BVerwGE 51, 359, 361) [BVerwG 17.12.1976 - VII C 28/74].

  • BVerwG, 31.01.1963 - III C 7.61

    Gewährung von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1982 - 7 B 82.82
    Die zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 15, 259; 28, 78), [BVerwG 12.10.1967 - II C 71/67]die die Beschwerde hierzu nennt, betreffen andere Rechtsgebiete.
  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67

    Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1982 - 7 B 82.82
    Die zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 15, 259; 28, 78), [BVerwG 12.10.1967 - II C 71/67]die die Beschwerde hierzu nennt, betreffen andere Rechtsgebiete.
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