Rechtsprechung
BVerwG, 14.08.1959 - VII C 229.57 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,3931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.12.1957 - VII C 54.57
Schankerlaubnissteuer mit Bundesrecht vereinbar
Auszug aus BVerwG, 14.08.1959 - VII C 229.57
Die Einwendungen des Klägers gegen die Gültigkeit von Schankerlaubnissteuerordnungen hat der erkennende Senat bereits in der vom Kläger selbst in Bezug genommenen Sache Voigtmann (BVerwGE 6, 50) nachgeprüft. - BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus BVerwG, 14.08.1959 - VII C 229.57
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 22. Juli 1958 (BVerfGE 8, 89 [BVerfG 22.07.1958 - 1 BvR 113/57]) ausgeführt, daß das Gericht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) - GG - angemessene Zeit warten müsse, ehe es eine Beschwerde verwerfe, wenn eine weitere Begründung in der Beschwerde vorbehalten sei, und das Gericht für diese Begründung keine Frist gesetzt habe.