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   BVerwG, 14.08.1997 - 7 B 197.97   

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BVerwG, 14.08.1997 - 7 B 197.97 (https://dejure.org/1997,3825)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1997 - 7 B 197.97 (https://dejure.org/1997,3825)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1997 - 7 B 197.97 (https://dejure.org/1997,3825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Antrag auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Abwendungsmöglichkeit der Zwangsvollstreckung wegen Auswanderung - Nachweis der Kausalität zwischen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsversteigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes gem. § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 7 B 197.97
    Danach ist zur Darlegung der Rechtsgrundsätzlichkeit im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden, allgemeinen Bedeutung herauszuarbeiten (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 7 B 197.97
    Abgesehen davon, daß die von der Beschwerde vorgenommene Gleichsetzung von ausreisebedingter Grundstücksveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG und Zwangsversteigerung des Grundstücks eines NS-Verfolgten schon im Ansatz verfehlt ist, hat das Verwaltungsgericht keinen Rechtssatz aufgestellt, der von den bezeichneten Entscheidungen (Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 48; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310; Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88) abweicht.
  • BVerwG, 14.11.1996 - 7 B 286.96

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Nachweis des

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 7 B 197.97
    Wie der Senat in seinem Beschluß vom 14. November 1996 - BVerwG 7 B 286.96 - unter Berufung auf die Gesetzesmaterialien (BTDrucks 12/2944, S. 49 f.) dargelegt hat, hat der Gesetzgeber bei der Einfügung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG bewußt davon abgesehen, die Vermutungsregel des Art. 3 der Anordnung BK/O (49) 180 auf den Vermögensverlust aufgrund von Zwangsversteigerungen zu erstrecken; ein Anscheinsbeweis und die damit verbundene Beweiserleichterung bei einem derartigen Vermögensverlust kämen daher allenfalls für besondere Fallgruppen in Betracht.
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 14.95

    Offene Vermögensfragen - Erschütterung des Anscheinsbeweises für unlautere

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 7 B 197.97
    Abgesehen davon, daß die von der Beschwerde vorgenommene Gleichsetzung von ausreisebedingter Grundstücksveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG und Zwangsversteigerung des Grundstücks eines NS-Verfolgten schon im Ansatz verfehlt ist, hat das Verwaltungsgericht keinen Rechtssatz aufgestellt, der von den bezeichneten Entscheidungen (Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 48; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310; Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88) abweicht.
  • BVerwG, 22.10.1996 - 7 B 254.96

    Offene Vermögensfragen - Anscheinsbeweis für rassische Verfolgung von Juden bei

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 7 B 197.97
    Im Ergebnis nichts anderes gilt für die Rüge, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluß des Senats vom 22. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 254.96 - ab, in dem der Senat ausgesprochen hat, auch ohne Anwendung der Vermutungsregel des Art. 3 der Anordnung BK/O (49) 180 könne unter näher bestimmten Umständen im Wege des Anscheinsbeweises davon auszugehen sein, daß im Sommer 1938 erfolgte Grundstücksveräußerungen durch Bürger jüdischer Herkunft verfolgungsbedingt waren.
  • BVerwG, 28.06.1995 - 7 C 52.93

    Bodenreformeigentum bei Ausreise

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 7 B 197.97
    Abgesehen davon, daß die von der Beschwerde vorgenommene Gleichsetzung von ausreisebedingter Grundstücksveräußerung im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG und Zwangsversteigerung des Grundstücks eines NS-Verfolgten schon im Ansatz verfehlt ist, hat das Verwaltungsgericht keinen Rechtssatz aufgestellt, der von den bezeichneten Entscheidungen (Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 48; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310; Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88) abweicht.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 7 B 197.97
    Danach ist zur Darlegung der Rechtsgrundsätzlichkeit im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO eine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts mit einer über den Einzelfall hinausgehenden, allgemeinen Bedeutung herauszuarbeiten (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 7 C 28.01

    Zwangsversteigerung eines Grundstücks im Jahr 1941; jüdische Eigentümerin;

    Sie gilt nur für die in Art. 3 der Anordnung BK/0 (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 (VOBl für Groß-Berlin I S. 221) aufgeführten Rechtsgeschäfte; hierzu gehört der Eigentumsverlust durch Zwangsversteigerung nicht (Beschluss vom 14. November 1996 - BVerwG 7 B 286.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95 S. 291; Beschluss vom 14. August 1997 - BVerwG 7 B 197.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 116).
  • VG Berlin, 08.12.2022 - 29 K 131.20

    Hotel Adlon: Kein neues Verfahren

    So liegt etwa ein Anscheinsbeweis nahe, wenn die Zwangsvollstreckung bei einem jüdischen Eigentümer ab 1940 auf Umständen beruhte, die in der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung begründet waren und wenn die Schuldnerschutzvorschrift des § 5 der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung vom 26. Mai 1933 in der gerichtlichen Praxis zu Lasten von Verfolgten nicht angewendet wurde, dies also typischerweise verfolgungsbedingt war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 1997 - BVerwG 7 B 197.97 -, juris Rn. 14; Neuhaus, in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, 42. EL September 2020, § 1 Rn. 145).
  • BVerwG, 14.07.2005 - 7 B 17.05

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Da der Gesetzgeber bewusst davon abgesehen hat, die gesetzliche Vermutung eines verfolgungsbedingten Eigentumsverlusts (§ 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 REAO) auf Zwangsversteigerungen von im Eigentum Verfolgter stehenden Grundstücken zu erstrecken, kommen bei einem derartigen Eigentumsverlust ein Anscheinsbeweis und die damit verbundene Beweiserleichterung allenfalls für besondere Fallgruppen in Betracht (Beschluss vom 22. Oktober 1996 BVerwG 7 B 254.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 92; Beschluss vom 14. November 1996 BVerwG 7 B 286.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95; Beschluss vom 14. August 1997 BVerwG 7 B 197.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 116).
  • BVerwG, 12.05.2004 - 7 B 90.03

    Eigentumsverlust durch rassische Verfolgung i. S. d. § 1 Abs. 6 S. 1 Gesetz zur

    Sie gilt nur für die Rechtsgeschäfte, die in Art. 3 der Anordnung BK/0 (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 (VOBl für Groß-Berlin I S. 221) aufgeführt sind; hierzu gehört der Eigentumsverlust durch Zwangsversteigerung nicht (Beschluss vom 14. November 1996 - BVerwG 7 B 286.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95 S. 291; Beschluss vom 14. August 1997 - BVerwG 7 B 197.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 116).
  • BVerwG, 31.07.2000 - 8 B 139.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht den verfolgungsbedingten Vermögensverlust bei dem hier zu beurteilenden Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung (vgl. hierzu Beschluss vom 14. August 1997 - BVerwG 7 B 197.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 116 S. 362 f.) entscheidend damit begründet, dass das Amtsgericht der bereits geflohenen Rechtsvorgängerin der Beigeladenen den Schutz der Verordnung über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung vom 26. Mai 1933 (RGBl I S. 302) - insbesondere die mögliche einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - unter anderem mit der Begründung versagt hat, diese Verordnung sei zum Schutz jüdischer Eigentümer nicht anwendbar; die Angabe zusätzlicher formaler Gründe - wie der fehlenden Vollmacht - verdeutliche den diskriminierenden Charakter noch, weil die nahe liegende Bestellung eines Pflegers (§ 1911 Abs. 2 BGB) offenbar ebenfalls aus politischen Gründen nicht ins Auge gefasst worden sei.
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