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   BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 27.97   

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BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 27.97 (https://dejure.org/1997,15427)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1997 - 8 B 27.97 (https://dejure.org/1997,15427)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1997 - 8 B 27.97 (https://dejure.org/1997,15427)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beruhen einer Entscheidung auf einem Verfahrensmangel - Zulässigkeit der Berufung unabhängig vom Wert des Beschwerdegegenstandes - Begriff der wiederkehrenden Leistungen im Sinne des § 131 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung a.F. - Relevanz der Erhebung oder Zahlung ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 B 2.84

    Entlastungsgesetz - Wiederkehrende Leistung - Berufung - Wasserverbandsbeiträge -

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 27.97
    Denn wenn Leistungen, die einen Zeitraum von mehr als einem Jahr betreffen, auf der Grundlage eines einzigen Bescheids erhoben oder gezahlt oder sonst durch eine einmalige Zahlung erbracht werden, ändert dies nichts daran, daß es sich um "wiederkehrende Leistungen" im Sinne des § 131 Abs. 2 Satz 2 VwGO a.F. handelt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 13. April 1984 - BVerwG 4 B 2.84 - Buchholz 312 EntlG Nr. 38 S. 27 und vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 8 B 58.87 - Buchholz 310 § 131 VwGO Nr. 6 S. 1 ).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 8 B 58.87

    Entlastung - Wiederkehrende Leistung - Berufung - Fremdenverkehrsabgabe -

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 27.97
    Denn wenn Leistungen, die einen Zeitraum von mehr als einem Jahr betreffen, auf der Grundlage eines einzigen Bescheids erhoben oder gezahlt oder sonst durch eine einmalige Zahlung erbracht werden, ändert dies nichts daran, daß es sich um "wiederkehrende Leistungen" im Sinne des § 131 Abs. 2 Satz 2 VwGO a.F. handelt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 13. April 1984 - BVerwG 4 B 2.84 - Buchholz 312 EntlG Nr. 38 S. 27 und vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 8 B 58.87 - Buchholz 310 § 131 VwGO Nr. 6 S. 1 ).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 50.95

    Recht der Soldaten - Erstattungsfähigkeit von Beiträgen für eine

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 27.97
    Danach sind Beiträge für eine Kapitallebensversicherung während des Grundwehrdienstes nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz nur dann als "sonstige Alters- und Hinterbliebenenversorgung" erstattungsfähig, wenn die Lebensversicherung frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres fällig wird (vgl. Urteil vom 30. Mai 1997 - BVerwG 8 C 50.95 -).
  • BVerwG, 30.11.2009 - 1 WNB 2.09

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Durchentscheidung; Fristbeginn;

    Wird nämlich eine Klage oder ein Rechtsmittel fehlerhaft als unzulässig verworfen, obwohl das Gericht durch Sachurteil hätte entscheiden müssen, liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Verfahrensmangel vor (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 1968 - BVerwG 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 m.w.N., vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 5 B 79.94 - NJW 1995, 2121 = juris Rn. 7, vom 14. August 1997 - BVerwG 8 B 27.97 - und vom 28. Juli 2005 - BVerwG 8 B 51.05 - Pietzner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Oktober 2008 § 132 Rn. 89; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 132 Rn. 21).
  • BVerwG, 28.07.2005 - 8 B 51.05
    Hat das Gericht eine Klage zu Unrecht als unzulässig abgewiesen und nicht zur Sache entschieden, liegt darin ein Verstoß gegen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren und damit ein Verfahrensfehler (Beschlüsse vom 14. August 1997 - BVerwG 8 B 27.97 - und vom 28. Januar 2003 - BVerwG 7 B 73.02 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 34 m.w.N.).
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