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   BVerwG, 14.08.2017 - 9 B 3.17   

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BVerwG, 14.08.2017 - 9 B 3.17 (https://dejure.org/2017,32176)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.2017 - 9 B 3.17 (https://dejure.org/2017,32176)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 2017 - 9 B 3.17 (https://dejure.org/2017,32176)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.05.2014 - 10 B 34.14

    Ansprüche an die Rüge eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2017 - 9 B 3.17
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2014 - 10 B 34.14 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.12.2016 - 9 BN 3.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 14.08.2017 - 9 B 3.17
    Die Rüge einer Verletzung von Bundes(verfassungs)recht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung nicht revisiblen Landesrechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 25.17

    Artenschutz; Ausnahme; Beurteilungsspielraum; Einschätzungsprärogative;

    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 14. August 2017 - 9 B 3.17 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 4 BN 34.17

    Anforderungen an die Ausfertigung von Landesrecht im Rahmen von Satzungstexten

    Die Rüge einer Verletzung von Bundes(verfassungs)recht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung nicht revisiblen Landesrechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - BeckRS 2016, 114176 Rn. 18 und vom 14. August 2017 - 9 B 3.17 - BeckRS 2017, 123672 Rn. 4).
  • VG Karlsruhe, 19.10.2021 - 2 K 2649/19

    Verbandskompetenz einer Gemeinde zum Erlass einer Vergnügungssteuersatzung;

    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (st. Rspr, vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2021 - 9 B 46.20 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 14.08.2017 - 9 B 3.17 -, juris Rn. 5 f.; Beschl. v. 30.05.2014 - 10 B 34.14 -, juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).

    Diese maßgeblich in ihrer Erkenntnissphäre liegenden (vgl. zum Maßstab der Substantiierung nach der Erkenntnissphäre BVerwG, Urt. v. 14.10.2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116 = juris Rn. 19; Beschl. v. 14.08.2017 - 9 B 3.17 -, juris Rn. 6) Umstände und Tatsachen hat die Klägerin völlig im Unklaren gelassen.

  • BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20

    Prozessordnungsgemäße Ablehnung von Beweisanträgen; keine erdrosselnde Wirkung

    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 30. Mai 2014 - 10 B 34.14 - juris Rn. 9 m.w.N. und vom 14. August 2017 - 9 B 3.17 - juris Rn. 5 f.).
  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 8 B 18.809

    Nachträgliche Festsetzung von Auflagen zum Schutz eines Fischereirechts

    Die Beiziehung von Akten des Wasserwirtschaftsamts und Einholung eines Sachverständigengutachtens sollen vielmehr erst dazu dienen, Tatsachen aufzudecken, die als Anhaltspunkt für einen weiteren Sachvortrag infrage kommen könnten (Ausforschungs- und Beweisermittlungsantrag, vgl. BVerwG, B.v. 4.8.2016 - 4 BN 12.16 - NVwZ 2016, 1646 = juris Rn. 11; B.v. 14.8.2017 - 9 B 3.17 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 29.06.2021 - 4 B 7.21

    Darlegungsanforderungen nach § 133 Abs. 3 S. 3 VwGO

    Die Rüge einer Verletzung von Bundes(verfassungs)recht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung nicht revisiblen Landesrechts rechtfertigt die Zulassung der Grundsatzrevision nur dann, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundes(verfassungs)rechts darlegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 30. Dezember 2016 - 9 BN 3.16 - NVwZ-RR 2017, 1037 Rn. 18 und vom 14. August 2017 - 9 B 3.17 - BeckRS 2017, 123672 Rn. 4).
  • BVerwG, 06.07.2021 - 9 B 51.20

    Prozessordnungsgemäße Ablehnung von Beweisanträgen; keine erdrosselnde Wirkung

    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 30. Mai 2014 - 10 B 34.14 - juris Rn. 9 m.w.N. und vom 14. August 2017 - 9 B 3.17 - juris Rn. 5 f.).
  • OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 16/17

    Anfechtung der Sperrzeitaufhebung - 95%-Perzentilpegel; allgemeine Sperrzeit;

    Die Ablehnung eines Beweisantrags als unsubstantiiert kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn für die zugrunde liegenden Tatsachenbehauptungen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" behauptet worden sind (BVerwG, Beschluss vom 14.08.2017 - 9 B 3/17 - Rn. 6, juris; Beschluss des Senats vom 13.06.2018 - 2 LA 50/17 - Rn. 3, juris).
  • OVG Bremen, 13.06.2018 - 2 LA 50/17

    Anforderungen an eine ärztliche Bescheinigung zur Glaubhaftmachung des Vorliegens

    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (BVerwG, Beschluss vom 14.08.2017 - 9 B 3/17 - Rn. 6, juris).
  • OVG Bremen, 12.11.2018 - 2 LA 60/18

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung der

    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich zum einen danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt, und zum anderen nach der konkreten prozessualen Situation (BVerwG, Beschluss vom 14.08.2017 - 9 B 3/17 - Rn. 6, juris; Beschluss des Senats vom 13.06.2018 - 2 LA 50/17 -, Rn. 3, juris).
  • OVG Bremen, 04.03.2019 - 2 LA 12/17

    Änderung von Auflagen zu der gaststättenrechtlichen Erlaubnis für den

  • BVerwG, 26.11.2019 - 4 BN 40.18

    Keine Zulassung der Revision hinsichtlich einer Frage nach der Wirksamkeit der

  • BVerwG, 15.11.2017 - 4 B 14.17

    Rechtfertigung der Zulassung der Grundsatzrevision; Rüge einer Verletzung von

  • BVerwG, 15.11.2017 - 4 B 13.17

    Statthaftigkeit der revisionsgerichtlichen Nachprüfung der Auslegung und

  • BVerwG, 02.10.2017 - 4 B 56.17

    Rechtfertigung der Zulassung der Grundsatzrevision durch die Rüge einer

  • OVG Bremen, 06.11.2017 - 2 LA 129/16

    Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags betreffend das Vorliegen

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