Rechtsprechung
BVerwG, 14.09.1998 - 1 B 69.98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anfechtung der Nichtzulassung der Revision mit der Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Pflichtmitgliedschaft einer selbstständigen Finanzbuchhalterin und Lohnbuchhalterin bei der "Industrie- und Handelskammer" (IHK) - Veranlagung zur Gewerbesteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 14; IHKG § 3 Abs. 3 S. 3
Gewerberecht - Pflichtmitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer - Gewerbesteuerpflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 11.09.1996 - W 10 K 96.662
- VGH Bayern, 31.03.1998 - 22 B 96.3592
- BVerwG, 14.09.1998 - 1 B 69.98
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.10.1977 - I C 35.73
IHK - Festsetzung des Grundbeitrages - Genehmigung der Aufsichtsbehörde - …
Auszug aus BVerwG, 14.09.1998 - 1 B 69.98
Mit dieser Auffassung weiche das Berufungsgericht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 35.73 -(BVerwGE 55, 1 [BVerwG 25.10.1977 - 1 C 35/73]) ab.Kommt es nur wegen der geringen Höhe des Gewerbegewinns nicht zur Festsetzung des Meßbetrages, so beseitigt dies nicht die dem Grunde nach bestehende Gewerbesteuerpflicht, auf die es für die Begründung der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ankommt (Urteil vom vom 25. Oktober 1977, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 24. September 1965 - BVerwG 7 C 52.62 - BVerwGE 22, 58 [BVerwG 24.09.1965 - VII C 52/62]).
- BVerwG, 24.09.1965 - VII C 52.62
Auszug aus BVerwG, 14.09.1998 - 1 B 69.98
Kommt es nur wegen der geringen Höhe des Gewerbegewinns nicht zur Festsetzung des Meßbetrages, so beseitigt dies nicht die dem Grunde nach bestehende Gewerbesteuerpflicht, auf die es für die Begründung der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ankommt (…Urteil vom vom 25. Oktober 1977, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 24. September 1965 - BVerwG 7 C 52.62 - BVerwGE 22, 58 [BVerwG 24.09.1965 - VII C 52/62]).
- BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 10.04
Industrie- und Handelskammer, gewerbliche Betätigung, Verwaltung eigenen …
Für die Begründung der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer kommt es allein auf die dem Grunde nach bestehende Gewerbesteuerpflicht an (Beschluss vom 14. September 1998 - BVerwG 1 B 69.98 - GewArch 1999, 36 unter Hinweis auf das Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 35.73 - BVerwGE 55, 1 , ferner Beschluss vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 6 B 60.04 - GewArch 2005, 24). - VGH Bayern, 17.11.1999 - 22 B 99.1063
Gewerberecht: Beteiligung einer IHK an einer Fluplatz-GmbH
Insofern bestehen auch für den Verwaltungsgerichtshof keine Zweifel, da § 2 Abs. 1 IHK-G nur die Veranlagung zur Gewerbesteuer voraussetzt, d.h. eine Gewerbesteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 GewStG dem Grunde nach (BVerwG vom 14.9.1998, GewArch 1999, 36 ).Unerheblich sind der von der Klägerin nur begrenzt steuerbare und zeitlich schwankende Umfang ihrer geschäftlichen Tätigkeit (BVerwGE 55, 1/6 f.) und die geringe Höhe ihres Gewerbegewinns (BVerwG, GewArch 1999, 36 ).
- BVerwG, 21.10.2004 - 6 B 60.04
Industrie- und Handelskammer; Steuerberaterkammer; Pflichtzugehörigkeit; …
Für die Begründung der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer kommt es allein auf die dem Grunde nach bestehende Gewerbesteuerpflicht an (Beschluss vom 14. September 1998 BVerwG 1 B 69.98 GewArch 1999, 36 unter Hinweis auf Urteil vom 25. Oktober 1977, a.a.O. sowie Urteil vom 24. September 1965 BVerwG 7 C 52.62 BVerwGE 22, 58 ).
- VG Düsseldorf, 27.09.2006 - 20 K 4907/05
Streit über die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Leistung von …
Für die Begründung der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer kommt es allein auf die dem Grunde nach bestehende Gewerbesteuerpflicht an, BVerwG, Beschluss vom 14. September 1998 - 1 B 69.98- GewArch 1999, 36, unter Hinweis auf das Urteil vom 25. Oktober 1977 - 1 C 35.73 - BVerwGE 55, 1, ferner Beschluss vom 21. Oktober 2004 - 6 B 60.04 - GewArch 2005, 24. - OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2000 - A 1 S 157/99
Recht juristischer Personen
Zwar ist es unerheblich, ob die Klägerin tatsächlich Gewerbesteuer zahlt (vgl. BVerwGE 55, 1 [S. 7 f.]), ob ihr gegenüber überhaupt ein Gewerbesteuermessbescheid ergangen oder aber von dessen Erlass abgesehen worden ist, weil ihr Gewinn im Veranlagungszeitraum unterhalb der nach § 25 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV 1991) i. d. F. der Bekanntmachung vom 21. März 1991 (BGBl. I S. 831) maßgeblichen Grenze liegt (BVerwG, GewArch 1999, 36 [S. 37]).Die Klägerin zu 1. ist bislang weder veranlagt worden, noch kann der Mitteilung des Finanzamtes entnommen werden, dass die Festsetzung einer Gewerbesteuer nur deshalb unterblieben ist, weil der Gewinn unter der Grenze des § 25 GewStDV liegt (vgl. dazu BVerwG, GewArch 1999, 36 [S. 37]).
- OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 8 L 2600/98
Beitragspflicht einer Steuerberatungsgesellschaft; Beitragspflicht; Kammerrecht; …
Für die Kammerzugehörigkeit der Klägerin ist ohne Belang, ob sie im maßgeblichen Veranlagungsjahr oder in dem für die Bemessung maßgeblichen Jahr tatsächlich Gewerbesteuer entrichtet hat (Senatsurt. v. 27.11.1996 - 8 L 2549/95 -, GewArch 1997, 153;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.6.1998, GewArch 1999, 66; BVerwG, Beschl. v. 14.9.1998, GewArch 1999, 36, 37).Der Inhalt der Eintragung in das Handelsregister und der im Gesellschaftsvertrag formulierte Unternehmensgegenstand sind für die Beurteilung, ob gewerblich oder nicht gewerblich gehandelt wird, maßgeblich (…BVerwG, Urt. v. 25.10.1977, BVerwGE 55, 1, 6; BVerwG, Beschl. v. 14.9.1998, GewArch 1999, 36).
- OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 8 LA 16/13
Anwendung der durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung …
Für die Begründung der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer kommt es allein auf diese dem Grunde nach bestehende Gewerbesteuerpflicht an (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.2005 - 6 C 10.04 -, BVerwGE 122, 344, 346; Beschl. v. 14.9.1998 - 1 B 69.98 -, Buchholz 451.09 IHKG Nr. 12 jeweils m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2011 - 1 L 47/10
Eingeschränkte Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit
Kommt es nur wegen der geringen Höhe des Gewerbegewinns nicht zur Festsetzung des Messbetrages, so beseitigt dies nicht die dem Grunde nach bestehende Gewerbesteuerpflicht, auf die es für die Begründung der Mitgliedschaft in der IHK ankommt (so BVerwG, Beschl. v. 14.09.1998 - 1 B 69.98 -, Juris). - VG Düsseldorf, 21.11.2007 - 20 K 6268/06
Dem Grunde nach bestehende Gewerbesteuerpflicht als Voraussetzung für die …
Für die Begründung der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer kommt es allein auf die dem Grunde nach bestehende Gewerbesteuerpflicht an, BVerwG, Beschluss vom 14. September 1998 - 1 B 69.98- GewArch 1999, 36, unter Hinweis auf das Urteil vom 25. Oktober 1977 - 1 C 35.73 - BVerwGE 55, 1, ferner Beschluss vom 21. Oktober 2004 - 6 B 60.04 - GewArch 2005, 24. - VG Ansbach, 14.11.2005 - AN 4 K 05.02434
Gewerbesteuerpflicht eines Berufsbetreuers; Pflichtmitgliedschaft eines …
Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung kommt es für die Begründung der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer insoweit allein auf die dem Grunde nach bestehende Gewerbesteuerpflicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.9.1998, 1 B 69.98 unter Hinweis auf das Urteil vom 25.10.1977, 1 C 35.73, sowie Beschluss vom 21.10.2004, 6 B 60.04). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 4 A 4040/99
- VG Oldenburg, 14.11.2006 - 12 A 857/05
Erhebung eines IHK-Beitrags für das Jahr 2005
- VG Düsseldorf, 16.11.1999 - 3 K 1888/99
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Beitragsbescheids zur Zahlung eines …