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   BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17 (6 B 40.17)   

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https://dejure.org/2017,39281
BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17 (6 B 40.17) (https://dejure.org/2017,39281)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.2017 - 6 B 59.17 (6 B 40.17) (https://dejure.org/2017,39281)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 2017 - 6 B 59.17 (6 B 40.17) (https://dejure.org/2017,39281)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.07.2017 - 6 B 40.17

    Anschlussbeschwerde; Aufklärungspflicht; Bindungswirkung; Darlegung;

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17
    Die Anhörungsrüge des Beklagten gegen den Beschluss des Senats vom 27. Juli 2017 - BVerwG 6 B 40.17 - wird zurückgewiesen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Juli 2017 - BVerwG 6 B 40.17 - die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. März 2016 zurückgewiesen.

  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17
    Der Beklagte verweist insoweit auf das Vorbringen aus seinem Begründungsschriftsatz vom 16. Juni 2016 zur Prozessgeschichte (S. 12 f., 21 f.) und zur Rüge von Rechtsverletzungen (S. 43 f.), soweit sie die Bindungswirkung des Urteils des Gerichts vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 - betreffen.

    Die in seinem Urteil vom 27. November 2013 - BVerwG 6 C 19.12 - aufgezeigten Möglichkeiten zur Feststellung der Zugehörigkeit zum Judentum seien nicht bindend.

  • BVerwG, 03.03.2017 - 6 B 1.17

    Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs; Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17
    Dies gilt erst recht für Entscheidungen über die Nichtzulassung der Revision, die nach § 133 Abs. 5 Satz 2 VwGO auch im Falle der Ablehnung der Zulassung nur kurz begründet werden sollen (BVerwG, Beschluss vom 3. März 2017 - 6 B 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:030317B6B1.17.0] - juris Rn. 2).

    Im Beschwerdeverfahren sind Revisionszulassungsgründe innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen; das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die fristgerecht geltend gemachten Revisionszulassungsgründe vorliegen (BVerwG, Beschluss vom 3. März 2017 - 6 B 1.17 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07

    Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschluss vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17
    Ungeachtet dessen vermag die Verletzung des Willkürverbots bei der Anwendung des materiellen irrevisiblen Rechts einen Gehörsverstoß nicht zu begründen (s. Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 152a Rn. 22 m.w.N.), es sei denn, es handelt sich um die hier nicht gegebene Auslegung und Anwendung von das rechtliche Gehör beschränkenden Verfahrensvorschriften (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302 und vom 23. Juni 2004 - 1 BvR 496/00 - BVerfGK 3, 274 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 5 B 7.06 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Berufungsverwerfung ohne

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17
    Ungeachtet dessen vermag die Verletzung des Willkürverbots bei der Anwendung des materiellen irrevisiblen Rechts einen Gehörsverstoß nicht zu begründen (s. Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 152a Rn. 22 m.w.N.), es sei denn, es handelt sich um die hier nicht gegebene Auslegung und Anwendung von das rechtliche Gehör beschränkenden Verfahrensvorschriften (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302 und vom 23. Juni 2004 - 1 BvR 496/00 - BVerfGK 3, 274 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 5 B 7.06 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06

    Erhebung einer Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2017 - 6 B 59.17
    Ungeachtet dessen vermag die Verletzung des Willkürverbots bei der Anwendung des materiellen irrevisiblen Rechts einen Gehörsverstoß nicht zu begründen (s. Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 152a Rn. 22 m.w.N.), es sei denn, es handelt sich um die hier nicht gegebene Auslegung und Anwendung von das rechtliche Gehör beschränkenden Verfahrensvorschriften (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 - BVerfGE 75, 302 und vom 23. Juni 2004 - 1 BvR 496/00 - BVerfGK 3, 274 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 5 B 7.06 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 08.05.2019 - 6 B 23.19

    Prüfung des Vorliegens eines Gehörverstoßes im Rahmen einer Anhörungsrüge

    Dies gilt erst recht für Entscheidungen über die Nichtzulassung der Revision, die nach § 133 Abs. 5 Satz 2 VwGO auch im Falle der Ablehnung der Zulassung nur kurz begründet werden sollen (BVerwG, Beschlüsse vom 3. März 2017 - 6 B 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:030317B6B1.17.0] - juris Rn. 2 und vom 14. September 2017 - 6 B 59.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:140917B6B59.17] - juris Rn. 2).
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