Rechtsprechung
BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Erstattung zwischen Kriegsopferfürsorge-/Sozialhilfeträger
- Wolters Kluwer
Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Träger der Kriegsopferfürsorge
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVG § 25 Abs. 4; SGB X § 104 Abs. 1, Abs. 2
Kriegsopferfürsorge; Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Träger der Kriegsopferfürsorge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 14.03.1995 - RN 4 K 93.2228
- VGH Bayern, 14.01.1998 - 12 B 95.1311
- BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98
Papierfundstellen
- BVerwGE 107, 269
- NVwZ 1999, 422
- DVBl 1999, 461
Wird zitiert von ... (15)
- BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12
Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher …
Gleichartigkeit liegt vor, wenn die Gewährung der Sozialleistung durch den erstleistenden Träger zugleich eine Verpflichtung des in Anspruch genommenen zweiten Trägers erfüllt hat (Urteil vom 14. Oktober 1998 - BVerwG 5 C 2.98 - BVerwGE 107, 269 = Buchholz 436.7 § 25 BVG Nr. 5 S. 1 ; BSG, Urteil vom 14. November 1984 - 1/4 RJ 57/84 - BSGE 57, 218 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - 12 A 3117/07
Einsatz des Vermögens des Opfers einer Straftat als Härte i.S.d. § 90 Abs. 3 …
Diese Bestimmungen setzen das Bestehen miteinander konkurrierender Leistungsverpflichtungen unterschiedlicher Sozialleistungsträger voraus, die auf die Erbringung von Leistungen gerichtet sind, die gleich, gleichartig, einander entsprechend, kongruent, einander überschneidend oder deckungsgleich sind, Vgl. BVerwG, Urteile vom 2.3.2006 - 5 C 15.05 -, BVerwGE 125, 95, vom 23.9.1999 - 5 C 26.98 -, BVerwGE 109, 325, und vom 14.10.1998 - 5 C 2.98 -, BVerwGE 107, 269, jeweils m. w. N. auch zur Rechtsprechung des BSG; vgl. ferner Roos, in: von Wulffen, SGB X, 6. Aufl. 2008, § 104 Rn. 11. - VG Würzburg, 23.07.2020 - W 3 K 18.1656
Abgrenzung Jugendhilfe und Sozialhilfe
Gleichartigkeit liegt vor, wenn die Gewährung der Sozialleistung durch den erstleistenden Träger zugleich eine Verpflichtung des in Anspruch genommenen zweiten Trägers erfüllt hat (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 14.10.1998 - 5 C 2/98 - juris Rn. 10 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2008 - 12 A 510/08 15.06 -, BVerwGE 125, 95, und vom 14. Oktober 1998 - 5 C 2.98 -, BVerwGE 107, 269, letzteres m. w. N. auch zur Rechtsprechung des BSG; vgl. ferner Roos, in: von Wulffen, SGB X, 6. Aufl. 2008, § 104 Rn. 11.
- BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 4.98
Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und …
Sozialhilfeträger können für Leistungen der Eingliederungshilfe an Familienmitglieder eines Beschädigten vom Träger der Kriegsopferfürsorge Erstattung nach § 104 SGB X auch dann verlangen, wenn der Beschädigte als Unterhaltspflichtiger mit einer Heranziehung wegen der Härteklausel des § 91 BSHG nicht rechnen muß (wie Urteil vom selben Tag BVerwG 5 C 2.98 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt). - VG Frankfurt/Oder, 12.03.2013 - 6 KE 12/13
Kindergartenrecht; Heimrecht
Als solche Verfahren sind Erstattungsstreitigkeiten zwischen zwei Gebietskörperschaften anzusehen, für die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Fassungen des § 188 VwGO, bevor § 188 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO durch Artikel 1 Nr. 26 des RmBereinVpG ab dem 01. Januar 2002 (vgl. Art. 7 Abs. 1 RmBereinVpG) an den bisherigen Satz 2 des § 188 VwGO angefügt worden war, keine Gerichtskosten zu erheben waren (vgl. hierzu: BVerwG, Urteile vom 14. Oktober 1998 - 5 C 2.98 - ZFSH/SGB 1999, 217, [219] und vom 28. November 1974 - 5 C 18.74 - BVerwGE 47, 233, [237 f.]). - BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 8.98
Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und …
Der Träger der Kriegsopferfürsorge ist auch dann gegenüber dem Träger der Sozialhilfe zu Leistungen für Familienmitglieder eines Beschädigten vorrangig verpflichtet, wenn der Beschädigte als Unterhaltspflichtiger mit einer Heranziehung wegen der Härteklausel des § 91 Abs. 2 Satz 2 BSHG nicht rechnen müßte (vgl. Urteil vom selben Tage BVerwG 5 C 2.98 , zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt). - BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98
Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und …
Sozialhilfeträger können für Leistungen der Eingliederungshilfe an Familienmitglieder eines Beschädigten vom Träger der Kriegsopferfürsorge Erstattung nach § 104 SGB X auch dann verlangen, wenn der Beschädigte als Unterhaltspflichtiger mit einer Heranziehung wegen der Härteklausel des § 91 BSGH nicht rechnen muß (wie Urteil vom selben Tage - BVerwG 5 C 2.98 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt). - BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 7.98
Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und …
Der Träger der Kriegsopferfürsorge ist auch dann gegenüber dem Träger der Sozialhilfe zu Leistungen für Familienmitglieder eines Beschädigten vorrangig verpflichtet, wenn der Beschädigte als Unterhaltspflichtiger mit einer Heranziehung wegen der Härteklausel des § 91 Abs. 2 Satz 2 BSHG nicht rechnen müßte (vgl. Urteil vom selben Tage - BVerwG 5 C 2.98 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt). - OVG Brandenburg, 07.02.2000 - 4 B 128/99
D (A), Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltsbefugnis, Verlängerung, Beschränkung, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Niedersachsen, 21.05.1999 - 12 O 1998/99
Gerichtskostenfreiheit; Jugendhilfe; Betriebserlaubnis; Kindertagesstätte; …
- BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 9.98
Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und …
- OLG Köln, 25.01.2000 - 3 U 77/99
- SG Lüneburg, 21.10.2009 - S 22 SO 160/09
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Übernahme der ungedeckten Pflegeheimkosten - …
- VG Berlin, 16.07.2015 - 22 K 37.15
Anspruch auf Eingliederungshilfe