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BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und dem Träger der Kriegsopferfürsorge
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 18.07.1995 - RN 4 K 93.2300
- VGH Bayern, 14.01.1998 - 12 B 95.2750
- BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98
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- BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 2.98
Kriegsopferfürsorge - Erstattungsstreit zwischen dem Träger der Sozialhilfe und …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98
Sozialhilfeträger können für Leistungen der Eingliederungshilfe an Familienmitglieder eines Beschädigten vom Träger der Kriegsopferfürsorge Erstattung nach § 104 SGB X auch dann verlangen, wenn der Beschädigte als Unterhaltspflichtiger mit einer Heranziehung wegen der Härteklausel des § 91 BSGH nicht rechnen muß (wie Urteil vom selben Tage - BVerwG 5 C 2.98 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt). - VGH Bayern, 14.01.1998 - 12 B 95.2750
Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98
BVerwG 5 C 3.98 VGH 12 B 95.2750. - BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77
Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern
Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98
Zwar ist dem Beklagten und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (RdSchr. vom 31. Mai 1989 ) zuzugeben, daß die Lebenswirklichkeit behinderter Erwachsener, die nach Vollendung des 21. Lebensjahres im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe stationär betreut werden, dadurch geprägt wird, daß auch für ihren allgemeinen, nicht behinderungsbedingten Lebensbedarf, der von der Eingliederungshilfe mitumfaßt wird (§ 27 Abs. 3 BSHG), wegen § 91 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BSHG in aller Regel die Sozialhilfe und nicht ihre unterhaltspflichtigen Eltern aufkommen (vgl. hierzu und zu den gesetzgeberischen Gründen BVerwGE 56, 220 ; 92, 330 ; 98, 106 ).
- BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 47.87
Verhältnis von Leistungen der Kriegsopferfürsorge zu Leistungen zur …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98
Durch Art. 2 Nr. 2 KOVAnpG 1988 ist dieser - relative (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. August 1992 - BVerwG 5 C 47.87 - ) - Nachrang der Leistungen der Kriegsopferfürsorge für Familienmitglieder ersatzlos gestrichen worden. - BSG, 14.11.1984 - 4 RJ 57/84
Erstattungspflichtigkeit einer Landesversicherungsanstalt (LVA) gegenüber dem …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98
Zwar setzt § 104 Abs. 1 SGB X voraus, daß die von den in Betracht kommenden, im Vorrang-Nachrang-Verhältnis stehenden Sozialleistungsträgern zu erbringenden Leistungen gleichartig sind, da nur dann der erstleistende Träger eine Verpflichtung des vorrangig verpflichteten Trägers erfüllen kann (vgl. BSGE 57, 218 ; 74, 36 sowie BSG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 87/94 - ). - BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 87/94
Vergleichbare Leistungen und rechtzeitige Erfüllung der Leistungsverpflichtung …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98
Zwar setzt § 104 Abs. 1 SGB X voraus, daß die von den in Betracht kommenden, im Vorrang-Nachrang-Verhältnis stehenden Sozialleistungsträgern zu erbringenden Leistungen gleichartig sind, da nur dann der erstleistende Träger eine Verpflichtung des vorrangig verpflichteten Trägers erfüllen kann (vgl. BSGE 57, 218 ; 74, 36 sowie BSG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 87/94 - ). - BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90
Überleitung von Unterhaltsansprüchen und Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98
Zwar ist dem Beklagten und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (RdSchr. vom 31. Mai 1989 ) zuzugeben, daß die Lebenswirklichkeit behinderter Erwachsener, die nach Vollendung des 21. Lebensjahres im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe stationär betreut werden, dadurch geprägt wird, daß auch für ihren allgemeinen, nicht behinderungsbedingten Lebensbedarf, der von der Eingliederungshilfe mitumfaßt wird (§ 27 Abs. 3 BSHG), wegen § 91 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BSHG in aller Regel die Sozialhilfe und nicht ihre unterhaltspflichtigen Eltern aufkommen (vgl. hierzu und zu den gesetzgeberischen Gründen BVerwGE 56, 220 ; 92, 330 ; 98, 106 ). - BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94
Beihilfe bei Eingliederungshilfe des Sozialhilfeträgers an erwachsene behinderte …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98
Zwar ist dem Beklagten und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (RdSchr. vom 31. Mai 1989 ) zuzugeben, daß die Lebenswirklichkeit behinderter Erwachsener, die nach Vollendung des 21. Lebensjahres im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe stationär betreut werden, dadurch geprägt wird, daß auch für ihren allgemeinen, nicht behinderungsbedingten Lebensbedarf, der von der Eingliederungshilfe mitumfaßt wird (§ 27 Abs. 3 BSHG), wegen § 91 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BSHG in aller Regel die Sozialhilfe und nicht ihre unterhaltspflichtigen Eltern aufkommen (vgl. hierzu und zu den gesetzgeberischen Gründen BVerwGE 56, 220 ; 92, 330 ; 98, 106 ). - BVerwG, 28.11.1974 - V C 18.74
Vorläufige Hilfeleistung in Form der Zahlung einer Ernährungszulage im Rahmen der …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98
Die Gerichtskostenfreiheit ergibt sich aus § 188 Satz 2 VwGO, der auch für Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern gilt (BVerwGE 47, 233 ). - BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 42/93
Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Fahrkostenzuschuß - …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1998 - 5 C 3.98
Zwar setzt § 104 Abs. 1 SGB X voraus, daß die von den in Betracht kommenden, im Vorrang-Nachrang-Verhältnis stehenden Sozialleistungsträgern zu erbringenden Leistungen gleichartig sind, da nur dann der erstleistende Träger eine Verpflichtung des vorrangig verpflichteten Trägers erfüllen kann (vgl. BSGE 57, 218 ; 74, 36 sowie BSG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 87/94 - ).