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   BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4411
BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04 (https://dejure.org/2004,4411)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.2004 - 6 B 7.04 (https://dejure.org/2004,4411)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 6 B 7.04 (https://dejure.org/2004,4411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulassung der Revision; Sicherung von Vermögenswerten von Parteien in der DDR; Betsehen eines die Geschäftsanteile einer juristischen Person betreffender Treuhandvertrag zu Gunsten der SED; Begründung einer treuhänderischen Verbundenheit zwischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

    Die Klägerin meint (Beschwerdebegründung S. 36), das Oberverwaltungsgericht habe Frau St., die Klägerin des Parallelverfahrens BVerwG 6 B 7.04, verfahrensfehlerhaft nicht als Zeugin, sondern als Partei vernommen.
  • BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei allenfalls mehrdeutigem

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau S ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Ignor, Bärlein, Partner GbR, Budapester Straße 40, 10787 Berlin - gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2004 - BVerwG 6 B 7.04 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 23. September 2003 - OVG 3 B 11.96 -, c) den Bescheid der Treuhandanstalt Berlin vom 14. Januar 1992 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Treuhandanstalt vom 28. August 1992 - SV 4/W V/137-2/92/To/Co - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Haas und die Richter Bryde, Eichberger gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 29. September 2006 einstimmig beschlossen:.
  • BVerwG, 12.12.2019 - 5 B 15.19

    Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung

    Diese Abgrenzung ist insbesondere bei einer indiziellen Beweisführung möglich, wenn die dem Beweisgang zugrunde gelegten Hilfstatsachen aus logischen Gründen ungeeignet sind, die gefolgerte Haupttatsache zu tragen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 2004 - 6 B 7.04 - juris Rn. 148 und vom 27. Juni 2019 - 2 B 7.18 - NVwZ 2019, 1675 Rn. 68 jeweils m.w.N.).
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