Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.1995 - 9 B 472.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,20356
BVerwG, 14.11.1995 - 9 B 472.95 (https://dejure.org/1995,20356)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1995 - 9 B 472.95 (https://dejure.org/1995,20356)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1995 - 9 B 472.95 (https://dejure.org/1995,20356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,20356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Überlieferung volksdeutschen Bewusstseins - Voraussetzungen der Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 9 B 472.95
    Läßt sich eine Überlieferung deutschen Volkstums nicht unmittelbar feststellen, kommt es hingegen darauf an, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich Merkmale im Sinne des § 6 BVFG a.F. vorliegen, die mittelbar hinreichend für eine Überlieferung der bei der Volksdeutschen Bezugsperson vorhandenen Bekenntnislage sprechen (stRspr, vgl. Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).

    Die weiter als rechtsgrundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufgeworfene Frage, "ob auf die spätgeborenen Kinder eines als Vertriebener anerkannten frühgeborenen Vaters in Ausweitung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.04.1994 (- BVerwG 9 C 20.93 -) ebenfalls die 'Frühgeborenenrechtsprechung' (BVerwG-Urt.v. 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 -) - zumindest bei gemeinsamer Übersiedlung und fortbestehender familiärer Einheit - anwendbar ist, oder ob insoweit auf den bei Spätgeborenen erforderlichen Bekenntniszusammenhang abzustellen ist", rechtfertigt die Zulassung der Revision ebenfalls nicht.

    Entgegen der Ansicht der Beschwerde weicht der angegriffene Beschluß auch nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (a.a.O.) ab.

    Allein schon aus diesem Grunde greift auch die weitere Rüge nicht durch, das Berufungsgericht sei auch deshalb von der Entscheidung vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (a.a.O.) abgewichen, weil nach dieser Entscheidung bei einem festgestellten Schlüsselerlebnis die Abstammung von nur einem Volksdeutschen Elternteil als Bestätigungsmerkmal ausreiche.

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 9 B 472.95
    Die weiter als rechtsgrundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufgeworfene Frage, "ob auf die spätgeborenen Kinder eines als Vertriebener anerkannten frühgeborenen Vaters in Ausweitung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.04.1994 (- BVerwG 9 C 20.93 -) ebenfalls die 'Frühgeborenenrechtsprechung' (BVerwG-Urt.v. 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 -) - zumindest bei gemeinsamer Übersiedlung und fortbestehender familiärer Einheit - anwendbar ist, oder ob insoweit auf den bei Spätgeborenen erforderlichen Bekenntniszusammenhang abzustellen ist", rechtfertigt die Zulassung der Revision ebenfalls nicht.

    Aus dem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 19. April 1994 - BVerwG 9 C 20.93 - (BVerwGE 95, 311, [BVerwG 19.04.1994 - 9 C 20/93]) ergibt sich nämlich eindeutig, daß die für die Beurteilung der deutschen Volkszugehörigkeit von Spätgeborenen geltenden Kriterien, nämlich die Vermittlung deutschen Volkstumsbewußtseins bis zu ihrer Selbständigkeit, die im Vertreibungsgebiet erfolgen muß, ausnahmsweise nur dann in lediglich abgewandelter Form angewendet werden können, wenn der Spätgeborene beim Verlassen des Vertreibungsgebiets noch nicht selbständig war und deshalb die allgemein für die Beurteilung der deutschen Volkszugehörigkeit von Spätgeborenen geltenden Kriterien zwangsläufig nicht erfüllen kann.

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 9 B 472.95
    Die weiter als rechtsgrundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufgeworfene Frage, "ob auf die spätgeborenen Kinder eines als Vertriebener anerkannten frühgeborenen Vaters in Ausweitung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.04.1994 (- BVerwG 9 C 20.93 -) ebenfalls die 'Frühgeborenenrechtsprechung' (BVerwG-Urt.v. 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - und vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 -) - zumindest bei gemeinsamer Übersiedlung und fortbestehender familiärer Einheit - anwendbar ist, oder ob insoweit auf den bei Spätgeborenen erforderlichen Bekenntniszusammenhang abzustellen ist", rechtfertigt die Zulassung der Revision ebenfalls nicht.
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89

    Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme;

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 9 B 472.95
    Sie beruft sich in dieser Hinsicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 54.89 - (BVerwGE 90, 173) und rügt, der Beschluß des Berufungsgerichts weiche von dieser Entscheidung ab.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht