Rechtsprechung
BVerwG, 14.11.2007 - 4 BN 37.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verbindliche Regelung der erst mit der Durchführung eines Bebauungsplans verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Folgeprobleme im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan durch die Gemeinde; Ermittlung der konkreten Kosten erst nach Aufstellung des Bebauungsplans von der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Abwägung im Planungsstadium hinsichtlich wirtschaftlicher und sozialer Folgeprobleme
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bebauungsplan: Emittlung der Umlegungskosten notwendig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 24.04.2007 - 1 KN 74/05
- BVerwG, 14.11.2007 - 4 BN 37.07
Papierfundstellen
- BauR 2008, 1106
- BauR 2008, 1493
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.03.1998 - 4 BN 2.98
Bauplanungsrecht - Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Folgeprobleme …
Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 4 BN 37.07
6 Nach der Rechtsprechung des Senats muss eine Gemeinde die erst mit der Durchführung des Bebauungsplans oder im Zusammenhang mit der Umlegung verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Folgeprobleme nicht im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan verbindlich und abschließend regeln, wenn sie realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Probleme im Zusammenhang mit dem Vollzug gelöst werden können (Beschluss vom 30. März 1998 - BVerwG 4 BN 2.98 - juris Rn. 4).Zum einen ist die Frage, in welchem Umfang und mit welchem Konkretisierungsgrad der Bürger verpflichtet ist, im Rahmen der Bürgerbeteiligung nach § 3 BauGB seine Interessen vorzutragen, in dieser Allgemeinheit einer abstrakten Klärung kaum zugänglich, da es stets auf die Umstände des Einzelfalls ankommen wird (Beschluss vom 30. März 1998 - BVerwG 4 BN 2.98 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97
Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des …
Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 4 BN 37.07
Das Abwägungsgebot zwingt auch nicht dazu, die Satzung erst zu beschließen, wenn zugleich die Bewältigung dieser Probleme durch anderweitiges Verwaltungshandeln rechtlich gesichert ist (Beschluss vom 25. August 1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - juris Rn. 4). - BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89
Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …
Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 4 BN 37.07
Zwar kann eine denkfehlerhafte Bewertung von Tatsachen ein die Verfahrensrüge eröffnender Verstoß gegen eine ordnungsgemäße richterliche Überzeugungsbildung sein (Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271, 272 f.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 L 7/14
Überplanung flussnaher Flächen
Der Plangeber soll von dem mit einer Kostenschätzung verbundenen Verwaltungsmehraufwand entlastet werden (zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 14.11.2007 - BVerwG 4 BN 37.07 -, BauR 2008, 1106 [1107], RdNr. 6 in juris, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2012 - 2 B 379/12
Vorliegen eines "schweren Nachteils" bei Vollzug des Bebauungsplans als …
Die Antragsgegnerin darf realisti-scherweise davon ausgehen, dass etwaige Probleme beim Vollzug des Bebauungsplans auf diese Weise gelöst werden können, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 14. November 2007 - 4 BN 37.07 -, BauR 2008, 1106 = juris Rn. 6 (zur Ermittlung der Umlegungskosten im Rahmen der Bauleitplanung), und keine Situation entsteht, in der eine geordnete Erschließung des Plangebiets sich nicht entwickeln kann. - OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 K 7/14
Überplanung flussnaher Flächen
Der Plangeber soll von dem mit einer Kostenschätzung verbundenen Verwaltungsmehraufwand entlastet werden (zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 14.11.2007 - BVerwG 4 BN 37.07 -, BauR 2008, 1106 [1107], RdNr. 6 in juris, m.w.N.).