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   BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11   

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BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11 (https://dejure.org/2012,44702)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2012 - 9 C 14.11 (https://dejure.org/2012,44702)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2012 - 9 C 14.11 (https://dejure.org/2012,44702)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 1 und 3; VwGO § 42 Abs. 2; FStrG § 9a Abs. 1 und 6, § 19; BGB §§ 463, 883; EnteigG SH §§ 44, 45
    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Auflassungsvormerkung; Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne; Klagebefugnis des Vormerkungsberechtigten; kein Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten; Rücktrittsrecht; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 1 und 3
    Auflassungsvormerkung; Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne; Klagebefugnis des Vormerkungsberechtigten; Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Rücktrittsrecht; enteignungsrechtliche Vorwirkung; fernstraßenrechtliches Vorkaufsrecht; kein Übergang von Besitz, ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9a Abs 1 FStrG, § 9a Abs 6 FStrG, § 19 Abs 1 FStrG, Art 14 Abs 1 GG, Art 14 Abs 3 GG
    Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesautobahn A 1; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Klagebefugnis der Vormerkungsberechtigten

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen aller Rechtspositionen des Eigentums i.S.d. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG bei Klagebefugnis gegen den Planfeststellungsbeschluss; Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück durch Vormerkung gem. § 883 BGB

  • rewis.io

    Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesautobahn A 1; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Klagebefugnis der Vormerkungsberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Auflassungsvormerkung; Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne; Klagebefugnis des Vormerkungsberechtigten; kein Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten; Rücktrittsrecht; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planfeststellung: Vormerkung ausreichend für Klagebefugnis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auflassungsvormerkung wird von enteignungsrechtlichen Vorwirkungen einer Planfeststellung erfasst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 96
  • NVwZ 2013, 803
  • BauR 2013, 567
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11
    Enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet der Planfeststellungsbeschluss indes nicht nur für betroffene Grundeigentümer, sondern in gleicher Weise für Personen, denen ein dingliches oder obligatorisches Recht mit Eigentumsqualität an einem Grundstück zusteht, auf das sich der Planungsträger den Zugriff sichert (vgl. Urteile vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 203 und vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 132 S. 212).

    Dieser Repräsentationsgedanke und die sich daraus ergebende Beschränkung der Klagebefugnis ist durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für Mieter und Pächter, die von der enteignenden Vorwirkung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses betroffen sind, ausdrücklich aufgegeben worden (vgl. Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178 ).

    Dem Mieter oder Pächter eines für Straßenbauzwecke in Anspruch genommenen Grundstücks, der seine Interessen gegenüber dem Enteignungsbegünstigten selbständig zur Geltung bringen kann, darf daher nicht der Einwand abgeschnitten werden, die Voraussetzungen lägen nicht vor, unter denen Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG eine Enteignung zulässt (im Einzelnen dazu Urteil vom 1. September 1997 a.a.O. S. 182 f.).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11
    Die Vormerkung stellt damit - sowohl gegenüber dem Schuldner des gesicherten obligatorischen Anspruchs als auch Dritten gegenüber - eine subjektive privatrechtliche Rechtsposition dar, die dem Vormerkungsberechtigten zugeordnet ist und für diesen Vermögenswert besitzt (vgl. zum ausgeübten Vorkaufsrecht BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 - BVerfGE 83, 201 ).

    Hierfür genügt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass das Recht vom Rechtsinhaber zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden kann und diesem damit "von Nutzen" ist, auch wenn es sich dabei um einen einmaligen Vorgang handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 1991 a.a.O.).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11
    Dazu zählen auch rechtlich gesicherte schuldrechtliche Forderungen, die dem Rechtsträger ebenso ausschließlich zugewiesen sind wie Eigentum an einer Sache (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juni 1977 - 2 BvR 499/74 und 1042/75 - BVerfGE 45, 142 , vom 31. Oktober 1984 - 1 BvR 35, 356, 794/82 - BVerfGE 68, 193 und vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 - BVerfGE 89, 1 ).

    Auch Rechte, bei denen die Verfügungsmöglichkeit eingeschränkt ist, sind vom Schutz der Eigentumsgarantie umfasst (BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1993 a.a.O.).

  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11
    Sie verleiht, ohne selbst ein dingliches Recht zu sein, dem durch sie geschützten schuldrechtlichen Anspruch auf Eigentumsübertragung in beträchtlichem Umfang dingliche Wirkung im Sinne einer dinglichen Gebundenheit des Grundstücks (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1972 - V ZR 76/71 - BGHZ 60, 46 ).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11
    Dazu zählen auch rechtlich gesicherte schuldrechtliche Forderungen, die dem Rechtsträger ebenso ausschließlich zugewiesen sind wie Eigentum an einer Sache (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juni 1977 - 2 BvR 499/74 und 1042/75 - BVerfGE 45, 142 , vom 31. Oktober 1984 - 1 BvR 35, 356, 794/82 - BVerfGE 68, 193 und vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 - BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11
    Dazu zählen auch rechtlich gesicherte schuldrechtliche Forderungen, die dem Rechtsträger ebenso ausschließlich zugewiesen sind wie Eigentum an einer Sache (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juni 1977 - 2 BvR 499/74 und 1042/75 - BVerfGE 45, 142 , vom 31. Oktober 1984 - 1 BvR 35, 356, 794/82 - BVerfGE 68, 193 und vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 - BVerfGE 89, 1 ).
  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 51.79

    Zuröffentlich-rechtlichen Nachbarklageberechtigung des Grundstückskäufers

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11
    Die in der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu findende Formulierung, dass eine Klagebefugnis (nur) einem Käufer eines Grundstücks zusteht, auf den der Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (Urteile vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 51.79 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 50 S. 23, vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 72 S. 4 und vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 9.91 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 94 S. 109), beruhte auf der Annahme, dass Grundstücke durch ihre Eigentümer "repräsentiert" werden, nicht aber durch diejenigen, die ihre Rechte nur auf der Grundlage eines obligatorischen Vertrages von den Eigentümern herleiten.
  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11
    Die in der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu findende Formulierung, dass eine Klagebefugnis (nur) einem Käufer eines Grundstücks zusteht, auf den der Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (Urteile vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 51.79 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 50 S. 23, vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 72 S. 4 und vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 9.91 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 94 S. 109), beruhte auf der Annahme, dass Grundstücke durch ihre Eigentümer "repräsentiert" werden, nicht aber durch diejenigen, die ihre Rechte nur auf der Grundlage eines obligatorischen Vertrages von den Eigentümern herleiten.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91

    Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11
    Die in der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu findende Formulierung, dass eine Klagebefugnis (nur) einem Käufer eines Grundstücks zusteht, auf den der Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (Urteile vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 51.79 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 50 S. 23, vom 3. Juli 1987 - BVerwG 4 C 12.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 72 S. 4 und vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 9.91 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 94 S. 109), beruhte auf der Annahme, dass Grundstücke durch ihre Eigentümer "repräsentiert" werden, nicht aber durch diejenigen, die ihre Rechte nur auf der Grundlage eines obligatorischen Vertrages von den Eigentümern herleiten.
  • BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08

    Eigentum; Besitzrecht; Pacht; Unternehmensflurbereinigung; Bebauungsplan;

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11
    In dem vom Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zitierten Urteil vom 29. Januar 2009 hat der Senat diese Rechtsprechung mit Blick auf die enteignungsrechtlichen Vorwirkungen des Flurbereinigungsbeschlusses und das Gebot effektiver Rechtsschutzgewährung auf Pächter landwirtschaftlich genutzter Grundstücke, die durch eine Unternehmensflurbereinigung zur Beschaffung von Land für das Unternehmen in Anspruch genommen werden, ausgedehnt (Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 9 C 3.08 - BVerwGE 133, 118 = Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 17 ).
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • BVerwG, 18.06.2001 - 11 A 19.00

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Klagebefugnis bei fehlender

  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern

    Die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses oder die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit scheidet allerdings nach nationalem Recht aus, wenn der geltend gemachte Rechtsfehler für ihre Eigentumsbetroffenheit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erheblich, insbesondere nicht kausal ist (Urteile vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24, vom 24. November 2010 - BVerwG 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 23 f. und vom 14. November 2012 - BVerwG 9 C 14.11 - NVwZ 2013, 803 Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16

    Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden

    Die Klagebefugnis gegen einen Planfeststellungsbeschluss vermitteln alle Rechtspositionen, die Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG sind und von den enteignungsrechtlichen Vorwirkungen eines Planfeststellungs- oder sonstigen Beschlusses erfasst werden; darunter fällt etwa auch eine Auflassungsvormerkung (BVerwG, Urt. v. 14.11.2012 - BVerwG 9 A 14.11 -, BVerwGE 145, 96, RdNr. 17 in juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2019 - 12 KS 127/17

    Ersatzbrennstoffanlage; Identität des Vorhabens; Standortvorbescheid;

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Klagebefugnis eines aus einer Auflassungsvormerkung Berechtigten (Urt. v. 14.11.2012 - BVerwG 9 C 14.11 -, BVerwGE 145, 96 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 11 ff.) kann nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, der Veräußerer eines Grundstücks habe bereits mit der Auflassung die eigene Klagebefugnis verloren.

    Vielmehr kann ein solcherart Berechtigter auch neben dem bisherigen Grundstückeigentümer klagebefugt sein (vgl. Urt. v. 14.11.2012 - BVerwG 9 C 14.11 -, a. a. O., juris, Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2016 - 11 D 33/13

    Klagen gegen den sechsstreifigen Ausbau der BAB 43 nur zum Teil erfolgreich

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2012 - 9 C 14.11 -, BVerwGE 145, 96 (97), m. w. N.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2018 - 5 S 2311/16

    Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

    Im Übrigen wäre - sofern sich der Auflassungsvormerkungsberechtigte vertragstreu verhält - nur er selbst rücktrittsberechtigt, sodass das Rücktrittsrecht die gesicherte Rechtsposition des Auflassungsvormerkungsberechtigten nicht einschränkt, sondern erweitert (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14.11.2012 - 9 C 14.11 - BVerwGE 145, 96, juris Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2013 - 1 KS 1/13

    Nachträgliche Gewährung von Lärmschutz beim Ausbau einer Autobahn

    Mit Urteil vom 14. November 2012 - 9 C 14.11 hat das Bundesverwaltungsgericht das Senatsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Der Senat ist insoweit gemäß § 144 Abs. 6 VwGO an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2012 - 9 C 14.11 - gebunden.

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 19.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Die Klägerin als Pächterin eines vom planfestgestellten Vorhaben in Anspruch genommenen Grundstücks hat wegen der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses einen Anspruch auf dessen umfassende gerichtliche Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. September 1997 - 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178 und vom 14. November 2012 - 9 C 14.11 - BVerwGE 145, 96 Rn. 11, 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2578/21

    Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

    Auch die Ansprüche der Klägerin zu 2. aus dem Pachtvertrag, die durch den Planfeststellungsbeschluss unmittelbar berührt werden, gehören zu den vermögenswerten Rechten, die die Qualität von Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG besitzen und daher von den enteignungsrechtlichen Vorwirkungen des fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses umfasst sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.2012 - 9 C 14.11 - BVerwGE 145, 96, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Gebiet; nachgemeldetes FFH-Gebiet;

    Entscheidend ist für das Gericht die Herleitung aus der Eigentumsgarantie und dem für die förmliche Enteignung geltenden Gemeinwohlerfordernis (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 Rn. 29 und vom 14. November 2012 - 9 C 14.11 - BVerwGE 145, 96 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 8 ZB 12.2044

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Planfeststellung einer Umgehungsstraße

    Denn als Inhaber einer Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB steht ihm eine von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Rechtsposition zu, die von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses erfasst wird (BVerwG, U.v. 14.11.2012 - 9 C 14/11 - BVerwGE 145, 96).

    Denn jedenfalls ist die von ihnen in diesem Zusammenhang aufgeworfene Frage nach der Klagebefugnis eines Auflassungsvormerkungsinhabers mittlerweile - bejahend - höchstrichterlich geklärt (BVerwG, U.v. 14.11.2012 - 9 C 14/11 - BVerwGE 140, 149).

  • VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 177/12

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2013 - 7 A 1896/12

    Geltungsdauer einer Baugenehmigung zur Aufstockung eines Hochhauses um drei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2018 - 2 K 108/16

    Planfeststellung für den Ersatzneubau einer 110-kV-Hochspannungsleitung; Abwägung

  • VG Freiburg, 21.10.2016 - 7 K 72/15

    Klagen gegen Planergänzungsbeschluss zum Polder Elzmündung erfolglos

  • OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 1/12

    Zulässigkeit der Subtraktionsmethode bei Beschlussfassung über Gemeindesatzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2015 - 2 O 22/15

    Keine Klagebefugnis des Mieters gegen eine dem Vermieter erteilte Baugenehmigung

  • VG Berlin, 08.07.2019 - 19 K 376.17

    Aufhebung eines Bescheids über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • BVerwG, 16.02.2017 - 9 VR 3.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht gibt einzelne Maßnahmen frei -

  • BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 10.16

    Nachgemeldetes FFH-Gebiet; Vollüberprüfungsanspruch und materielle Präklusion

  • BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 9.16

    Nachgemeldetes FFH-Gebiet; Vollüberprüfungsanspruch und materielle Präklusion

  • BVerwG, 29.07.2022 - 7 B 23.21

    Vorübergehende Inanspruchnahme des Grundbesitzes für die Durchführung von

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 8 A 13.40002

    Planfeststellung einer Umgehungsstraße; Präklusion; Abwägung; Existenzgefährdung

  • VGH Bayern, 03.04.2013 - 8 AS 13.40019

    Vorläufiger Rechtsschutz, Antragsbefugnis des Pächters, Rechtsschutzbedürfnis

  • VGH Bayern, 19.06.2013 - 8 C 13.40033

    Unzulässige Beschwerde gegen obergerichtliche Streitwertfestsetzung;

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