Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41977
BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12 (https://dejure.org/2013,41977)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2013 - 5 C 25.12 (https://dejure.org/2013,41977)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2013 - 5 C 25.12 (https://dejure.org/2013,41977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,41977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    SGB VIII § 86 Abs. 3, 4, 5 Satz 2 und 3, Abs. 6 Satz 1, §§ 89, § 89a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3; SGB X § 112
    Rückerstattung; Rückerstattungsanspruch; Anspruch auf Rückerstattung; Rückzahlung; Rückzahlungsanspruch; Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch; Anspruch auf Kostenerstattung; Kostenerstattungspflicht; Erstattungspflicht; Erstattung von Kosten; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII § 86 Abs. 3, 4, 5 Satz 2 und 3, Abs. 6 Satz 1
    Anspruch auf Kostenerstattung; Anspruch auf Rückerstattung; Durchgriffsanspruch; Durchgriffserstattung; Erstattung von Kosten; Erstattungen in Folge; Erstattungskette; Erstattungspflicht; Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch; Kostenerstattungspflicht; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 3 SGB 8, § 86 Abs 4 SGB 8, § 86 Abs 5 S 2 SGB 8, § 86 Abs 5 S 3 SGB 8, § 86 Abs 6 S 1 SGB 8
    Jugendhilfe; Kostenerstattungsanspruch; örtliche Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattungsanspruch eines zuständig gewordenen örtlichen Trägers gegen einen anderen örtlichen Träger hinsichtlich des analogen Anwendungsbereichs des § 89a Abs. 2 SGB VIII; Rückerstattung eines Betrages für die einem Kind gewährte Hilfe zur Erziehung in Form der ...

  • rewis.io

    Jugendhilfe; Kostenerstattungsanspruch; örtliche Zuständigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattungsanspruch eines zuständig gewordenen örtlichen Trägers gegen einen anderen örtlichen Träger hinsichtlich des analogen Anwendungsbereichs des § 89a Abs. 2 SGB VIII; Rückerstattung eines Betrages für die einem Kind gewährte Hilfe zur Erziehung in Form der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Sozialrechtlicher Kostenerstattungsanspruch nur bei nicht identischen Leistungsträgern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 25.11

    Widerklage; Teilklagerücknahme; Kostenerstattung; Einwand der unzulässigen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12
    Bezogen auf § 89a Abs. 1 SGB VIII ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass dieser Erstattungsanspruch einen Wechsel des örtlich zuständigen Trägers im Zeitpunkt der Aufnahme der Leistungsgewährung nach § 86 Abs. 6 SGB VIII erfordert (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 5 C 25.11 - BVerwGE 145, 257 Rn. 22 m.w.N.).

    Es ging dem Gesetzgeber insbesondere darum, dass die Bereitschaft von Landkreisen im Umfeld großer Städte, Pflegefamilien zu finden und zu vermitteln, nicht wegen drohender Kostennachteile verloren geht (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 5 C 25.11 - BVerwGE 145, 257 Rn. 21 unter Bezugnahme auf BTDrucks 12/2866 S. 24).

    Diesem Ziel liefe es zuwider, örtliche Träger, die zunächst nach § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII leistungspflichtig waren und infolge der Vermittlung eines Kindes oder Jugendlichen in eine Pflegestelle innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches nach § 86 Abs. 6 SGB VIII leistungspflichtig blieben, bei einem bestehenden Kostenerstattungsanspruch nach § 89a Abs. 3 SGB VIII von dem Anwendungsbereich des § 89a Abs. 2 SGB VIII auszunehmen und ihnen damit die Finanzierungslast für einen Zeitraum aufzubürden, in dem sie - ohne Anwendung des § 86 Abs. 6 SGB VIII - wegen der Änderung des nach § 86 Abs. 1 bis 5 SGB VIII maßgeblichen gewöhnlichen Aufenthalts nicht mehr zur Leistung verpflichtet wären (vgl. zu § 89a Abs. 3 SGB VIII bereits Urteil vom 13. Dezember 2012 - BVerwG 5 C 25.11 - BVerwGE 145, 257 Rn. 21).

  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12
    Die tatsächliche Aufenthaltsnahme ist daher unabhängig von allen weiteren Indizien und dem Willen, an einem bestimmten Ort einen gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen, der frühest denkbare Zeitpunkt der Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. Urteile vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 46.01 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 1 S. 2 f. und vom 7. Juli 2005 - BVerwG 5 C 9.04 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 3 Rn. 16).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 46.01

    Aufenthalt, gewöhnlicher - bei minderjährigen Kindern; gewöhnlicher Aufenthalt,

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12
    Die tatsächliche Aufenthaltsnahme ist daher unabhängig von allen weiteren Indizien und dem Willen, an einem bestimmten Ort einen gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen, der frühest denkbare Zeitpunkt der Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. Urteile vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 46.01 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 1 S. 2 f. und vom 7. Juli 2005 - BVerwG 5 C 9.04 - Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 3 Rn. 16).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12

    Vermögenszuordnung; Vermögenswerte; Gruppe von Vermögenswerten;

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12
    Die Analogie setzt eine Gesetzeslücke, also eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes voraus, die plangemäß durch die herangezogene Norm geschlossen werden kann (vgl. Urteile vom 12. September 2013 - BVerwG 5 C 35.12 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen Rn. 27 m.w.N. und vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - LKV 2013, 78 Rn. 19).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 5 C 12.09

    Anfechtung der Vaterschaft, Beginn der Leistung, elterliche Sorge, Einrichtung,

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12
    Für diesen Fall wird dem nach § 86 Abs. 6 SGB VIII zuständig gewordenen Träger unter Verkürzung der Erstattungskette ein unmittelbarer Anspruch gegen den dritten Jugendhilfeträger eingeräumt (vgl. Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 5 C 12.09 - BVerwGE 136, 185 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 10 jeweils Rn. 33).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12
    Die Analogie setzt eine Gesetzeslücke, also eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes voraus, die plangemäß durch die herangezogene Norm geschlossen werden kann (vgl. Urteile vom 12. September 2013 - BVerwG 5 C 35.12 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen Rn. 27 m.w.N. und vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - LKV 2013, 78 Rn. 19).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 20.10

    Pflegeperson; Pflegefamilie; Pflegekind; Vollzeitpflegeperson; Vollzeitpflege;

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12
    Die Vorschrift des § 86 Abs. 6 SGB VIII unterstreicht dieses Regelungskonzept, indem sie anerkennt, dass sich bei einer fortdauernden Vollzeitpflege ab einem bestimmten Zeitpunkt die psychosoziale Realität ändert und nicht mehr die Eltern oder der maßgebliche Elternteil die Nähe zur Lebenswelt des Kindes oder Jugendlichen vermitteln, sondern die Pflegeperson, und infolgedessen die örtliche Zuständigkeit an den gewöhnlichen Aufenthalt der Pflegeperson und dessen Veränderungen knüpft (vgl. Urteil vom 1. September 2011 - BVerwG 5 C 20.10 - BVerwGE 140, 305 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/SGB VIII Nr. 14 jeweils Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14

    Erwerb der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung durch Ausübung des

    Genauso wie ein Schuldverhältnis zwischen denselben Personen nicht entstehen kann, erlischt es in der Regel wieder, wenn sich Forderung und Schuld nachträglich in einer Person vereinen (BGH, Urteile vom 1. Juni 1967 - II ZR 150/66, BGHZ 48, 214, 218; vom 4. Juli 1991 - III ZR 101/90, BGHZ 115, 116, 121 f.; vom 14. Juni 1995 - IV ZR 212/94, WM 1995, 1693 unter 3 a; BVerwG, NVwZ-RR 2014, 310, 311; BFH, Urteil vom 7. Juni 2006 - IX R 14/04, juris Rn. 15; jeweils mwN).
  • BVerwG, 27.04.2017 - 5 C 12.16

    Angelegenheit; Ausübung; Berechtigung; Eltern; Elternteil; Entziehung; Entzug;

    Maßgeblicher zeitlicher Bezugspunkt ist - wie die Anknüpfung des Wortes "zuvor" an die Wörter "aufgewendet hat" verdeutlicht - der Zeitpunkt der Aufnahme der Leistungsgewährung durch den nach § 86 Abs. 6 Satz 1 SGB VIII zuständig gewordenen Träger (BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 25.12 - Buchholz 436.511 § 89a SGB VIII Nr. 10 Rn. 17 m.w.N.).

    Demgemäß "wandert" die örtliche Zuständigkeit im Falle eines Wechsels des gewöhnlichen Aufenthalts der Eltern oder des personensorgeberechtigten Elternteils grundsätzlich mit diesen beziehungsweise diesem "mit" (BVerwG, Urteile vom 1. September 2011 - BVerwG 5 C 20.10 - BVerwGE 140, 305 Rn. 14 und vom 14. November 2013 - 5 C 25.12 - Buchholz 436.511 § 89a SGB VIII Nr. 10 Rn. 36).

  • VG Köln, 13.03.2014 - 26 K 356/13

    Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes einer unter Betreuung

    BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 25.12 - juris, Leitsatz 1.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 25.12 - juris; a.A.: BayVGH, Beschluss vom 20.12.2002 - 12 ZB 11.1107 - juris.

    BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 25.12 - juris, Rdnr. 34 ff.

    BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 25.12, Rdnr. 39; OVG NRW, Beschluss vom 11.07.2013 - 12 A 1019/13 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.03.2002 - 12 A 1681/99 - juris; Kunkel, in: LPK SGB VIII, 4. Auflage, § 86 SGB VIII Rdnr. 15.

    BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 25.12; OVG NRW, Beschluss vom 18.03.2002 - 12 A 1681/99 - juris; Kunkel, in: LPK SGB VIII, § 86 SGB VIII Rdnr. 15.

    BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 25.12 - juris.

  • VG Augsburg, 13.04.2015 - Au 3 E 15.251

    Fehlendes Recht zur Beantragung von Jugendhilfeleistungen

    Die tatsächliche Aufenthaltsnahme ist daher unabhängig von allen weiteren Indizien und dem Willen, an einem bestimmten Ort einen gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen, der frühest denkbare Zeitpunkt der Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 5 C 46.01; U.v. 7.7.2005 - 5 C 9.04; so zum Ganzen: BVerwG, U.v. 14.11.2013 - 5 C 25/12 - juris Rn. 39).
  • VG Freiburg, 12.03.2015 - 4 K 1734/14

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen

    Die Stadt Z. erklärte daraufhin mit Schreiben vom 17.12.2012 den Verzicht der Einrede der Verjährung und verwies in der Sache auf ein zur Entscheidung stehendes Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (5 C 25/12).

    Mit Schreiben vom 05.05.2014 legte der Kläger gegenüber der Beklagten dar, auch aus der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Sache 5 C 25/12 ergebe sich keine veränderte Bewertung für die hier vorliegende Rechtslage und daraus resultierende Leistungsgewährung.

    Maßgeblich dafür ist, ob der Betreffende sich an dem fraglichen Ort "bis auf weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urteil vom 18.05.2000 - 5 C 27.99 -, juris; Urteil vom 18.03.1999 - 5 C 11.98 -, juris; Urteil vom 07.07.2005 - 5 C 9.04 -, juris; Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 25.12 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2016 - 12 A 961/15

    Erstattungsanspruch eines Trägers von Kosten der Inobhutnahme eines Kindes bzgl.

    Dies gilt auch unter Einbeziehung seiner Bezugnahme auf das - bereits vom Verwaltungsgericht berücksichtigte - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2013- 5 C 25.12 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 25.12 -, juris Rn. 28 - 31; ebenso Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 31.12 -, juris Rn. 31 - 34.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 14. November 2013 - 5 C 25.12 -, juris Rn. 32, und - 5 C 31.12 -, juris Rn. 35.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2020 - 12 S 3395/19

    Erstattung von Kosten der Jugendhilfe - Beginn der Leistung - Selbstbeschaffung

    Die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts setzt nach dem Wortlaut des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I zudem voraus, dass der Betreffende an dem Ort, an dem er einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen will, zumindest kurzfristig auch tatsächlich Aufenthalt genommen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 25.12 -, juris Rn. 39).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - 12 A 2808/12

    Verpflichtung zur Kostentragung für Leistungen der Kinderhilfe und Jugendhilfe

    Mit Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 25.12 - (juris) hat das Bundesverwaltungsgericht der besagten Rechtsprechung des Senats eine Absage erteilt und klargestellt, dass sich im Rahmen von § 86 Abs. 4 SGB VIII bei mangelndem gewöhnlichen Aufenthalt die örtliche Zuständigkeit immer nur nach dem tatsächlichen Aufenthalt vor Beginn der Leistung richte.

    Anfänglich geäußerte Bedenken des Klägers gegen die Argumentation des Verwaltungsgerichts sind in dem Umfang ausgeräumt worden, in dem das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 25.12 - bestätigt hat, dass der Anwendungsbereich des § 89a Abs. 2 SGB VIII, mit dem das Verwaltungsgericht die zur Rückabwicklung gestellte Erstattung zugunsten der Beklagten gerechtfertigt hat, im Wege der Analogie auf die Fälle zu erstrecken ist, in denen dem nach § 86 Abs. 6 SGB VIII zuständig gewordenen örtlichen Träger - hier der Beklagten - gegen einen anderen örtlichen Träger - hier der Stadt S. - ein Kostenerstattungsanspruch nach § 89a Abs. 3 SGB VIII zusteht und letzterer seinerseits während der Leistung einen Kostenerstattungsanspruch gegen den überörtlichen Träger - also hier den Kläger - nach § 89 SGB VIII gehabt hätte.

  • VG Saarlouis, 24.05.2018 - 3 K 2651/16

    Kostenerstattung des Trägers bei Aufenthalt in einer Mutter-Kind-Einrichtung und

    Ist aber der nach § 86 Abs. 6 SGB VIII zuständig gewordene Träger mit dem Träger, der bereits zuvor nach § 86 Abs. 1 bis Abs. 5 SGB VIII zuständig war, identisch, so ist ein Erstattungsanspruch aus § 89a SGB VIIII ausgeschlossen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 25/12 -, Rn. 23, juris.) Der Erstattungsanspruch aus § 89a SGB VIII setzt einen Wechsel des örtlich zuständigen Trägers im Zeitpunkt der Aufnahme der Leistungsgewährung nach § 86 Abs. 6 SGB VIII voraus,(Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 5 C 25/12 -, Rn. 17 - 18, juris.) woran es vorliegend mangelt.
  • VG Köln, 13.02.2014 - 26 K 601/13
    BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 25.12; OVG NRW, Beschluss vom 11.07.2013 - 12 A 1019/13 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 18.03.2002 - 12 A 1681/99 - juris; Kunkel, in: LPK SGB VIII, 4. Auflage, § 86 SGB VIII Rdnr. 15.

    BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 25.12; OVG NRW, Beschluss vom 18.03.2002 - 12 A 1681/99 - juris; Kunkel, in: LPK SGB VIII, § 86 SGB VIII Rdnr. 15.

  • VG Karlsruhe, 29.09.2020 - 8 K 11197/18

    Zur örtlichen Zuständigkeit des Trägers der Jugendhilfe und zum Begriff des

  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1761

    Kostenerstattung für Jugendhilfemaßnahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2023 - 12 A 1586/21

    Erstattung der aufgewendeten Kosten für ein Kind als Hilfeempfänger aus Mitteln

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2020 - 3 LB 6/19

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen; örtliche Zuständigkeit; verschiedene

  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1762

    Kostenerstattungsanspruch - Jugendhilfekosten

  • VG Aachen, 20.11.2014 - 1 K 2893/12

    Zuständigkeitsrechtlicher Leistungsbegriff; Gesamtleistung; gewöhnlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2020 - 12 A 63/17
  • VG Aachen, 31.03.2015 - 1 K 1643/13

    Kinder- und Jugendhilfe; Pflegeperson; Kostenerstattung; Trägeridentität

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 12 A 2808/12

    Bestimmen eines örtlich zuständigen Trägers in Fällen des Versterbens der Eltern

  • VGH Bayern, 20.12.2012 - 12 ZB 11.1107

    Kinder- und Jugendhilferecht; Erstattungsstreit; - Örtliche Zuständigkeit; -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht