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   BVerwG, 14.12.1994 - 3 B 60.94   

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BVerwG, 14.12.1994 - 3 B 60.94 (https://dejure.org/1994,19179)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 3 B 60.94 (https://dejure.org/1994,19179)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 3 B 60.94 (https://dejure.org/1994,19179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite - Einheitlichkeit der Rechtsprechung - Weiterentwicklung des Rechts - Akt der gebundenen Vewaltung - Das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.01.1969 - I B 1.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 3 B 60.94
    Soweit die Klägerin auf die unterschiedliche Fassung des § 5 Abs. 1 BJagdG in der Fassung des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990 (BGBl II S. 885) und Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) i.d.F. vom 30. Juli 1987 (GVBl S. 246, 391), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. August 1993 (GVBl S. 547) abstellt, erscheint es zwar möglich, daß der Landesgesetzgeber abweichend von der in § 5 Abs. 1 BJagdG vorgesehenen Ermessensermächtigung für die Jagdbehörde ("Jagdbezirke können ...", vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 15. Mai 1965 - BVerwG 1 B 30.65 - in Buchholz 451.16 § 5 Nr. 5, sowie Beschluß vom 16. Januar 1969 - BVerwG 1 B 1.69 - in Buchholz a.a.O. Nr. 11) einen Akt der gebundenen Verwaltung ("Jagdreviere sind ") statuiert.

    In beiden Fällen bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, daß eine anderweitige Gestaltung der Jagdbezirke nur dann in Betracht kommen kann, "sobald die Erfordernisse der Jagdpflege und Jagdausübung eine Änderung der Jagdbezirke notwendig erscheinen lassen" (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Januar 1969 - BVerwG 1 B 1.69 - a.a.O. Nr. 11).

  • BVerwG, 06.04.1967 - I C 23.66
    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 3 B 60.94
    Damit könnte der Landesgesetzgeber durchaus den an sich weiten gesetzgeberischen Spielraum zur Regelung von Einzelheiten verlassen haben, der daraus folgt, daß das Bundesjagdgesetz ein Rahmengesetz gem. Art. 75 Nr. 3 GG ist und somit seine Ausfüllung durch die Landesgesetzgebung voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG 1 C 23.66 - in Buchholz a.a.O. § 5 Nr. 10).
  • BVerwG, 15.05.1965 - I B 30.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Unterbrechung des

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 3 B 60.94
    Soweit die Klägerin auf die unterschiedliche Fassung des § 5 Abs. 1 BJagdG in der Fassung des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990 (BGBl II S. 885) und Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) i.d.F. vom 30. Juli 1987 (GVBl S. 246, 391), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. August 1993 (GVBl S. 547) abstellt, erscheint es zwar möglich, daß der Landesgesetzgeber abweichend von der in § 5 Abs. 1 BJagdG vorgesehenen Ermessensermächtigung für die Jagdbehörde ("Jagdbezirke können ...", vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 15. Mai 1965 - BVerwG 1 B 30.65 - in Buchholz 451.16 § 5 Nr. 5, sowie Beschluß vom 16. Januar 1969 - BVerwG 1 B 1.69 - in Buchholz a.a.O. Nr. 11) einen Akt der gebundenen Verwaltung ("Jagdreviere sind ") statuiert.
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