Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 525.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,14054
BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 525.94 (https://dejure.org/1994,14054)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 9 B 525.94 (https://dejure.org/1994,14054)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 9 B 525.94 (https://dejure.org/1994,14054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,14054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.02.1991 - 9 B 214.90

    Zulassung einer Revision wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 525.94
    Soweit die Beschwerde auf divergierende Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte zur Gruppenverfolgung der Volksgruppe des Klägers hinweist, ist damit jedenfalls eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht bezeichnet, weil der allgemeine Hinweis auf unterschiedliche Ergebnisse in Urteilen von Berufungsgerichten für sich allein zur Darlegung einer Grundsatzrüge nicht ausreicht (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530).
  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 525.94
    Soweit die Beschwerde auf divergierende Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte zur Gruppenverfolgung der Volksgruppe des Klägers hinweist, ist damit jedenfalls eine klärungsbedürftige Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht bezeichnet, weil der allgemeine Hinweis auf unterschiedliche Ergebnisse in Urteilen von Berufungsgerichten für sich allein zur Darlegung einer Grundsatzrüge nicht ausreicht (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 8. Februar 1991 - BVerwG 9 B 214.90 - vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. März 1994 - 2 BvR 211/94 - BayVBl 1994, 530).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 525.94
    Der beschließende Senat hat sich in seinem Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - (Dok.Ber. A 1994, 348 - InfAuslR 1994, 424, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) zu den Anforderungen an die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung der Volksgruppe des Klägers und der hierzu erforderlichen Verfolgungsdichte rechtsgrundsätzlich geäußert.
  • BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93

    Antrag auf Einholung von Sachverständigenbeweis zur Verfolgungsgefahr von

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 525.94
    Soweit die Beschwerde schließlich noch rügt, das Berufungsgericht habe seine Pflicht zur vollständigen Sachverhaltsaufklärung verletzt (§ 86 Abs. 1 VwGO), legt sie nicht in einer den Darlegungserfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dar, daß sich dem Berufungsgericht die - vom Kläger nicht beantragte - Einholung weiterer Erkenntnismittel hätte aufdrängen müssen (vgl. zum Umfang der Aufklärungspflicht etwa Beschluß vom 7. September 1993 - BVerwG 9 B 509.93 - mit weiteren Nachweisen), welche Erkenntnismittel hierfür in Frage gekommen wären und inwiefern das Ergebnis der unterbliebenen Beweisaufnahme zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung geführt haben würde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht