Rechtsprechung
BVerwG, 14.12.2005 - 8 B 30.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Halle, 10.11.2004 - 5 A 249/04
- BVerwG, 14.12.2005 - 8 B 30.05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 10.00
Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche …
Auszug aus BVerwG, 14.12.2005 - 8 B 30.05
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Redlichkeit des Erwerbs, insbesondere zur Grundannahme der Redlichkeit (vgl. Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 10.00 - BVerwGE 114, 75; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289) hatten die Beigeladene und ihr Prozessbevollmächtigter unter dem Gesichtspunkt der prozessualen Mitwirkungspflicht jeden Anlass, die Situation der Unerweislichkeit der Tatsachenlage zu ihren Lasten zu vermeiden. - BVerwG, 20.07.1992 - 5 ER 633.92
Wiederaufnahme des Verfahrens
Auszug aus BVerwG, 14.12.2005 - 8 B 30.05
Auch eine nur leicht fahrlässige Verletzung der den Beteiligten betreffenden Sorgfaltspflicht schließt die Zulässigkeit der Restitutionsklage aus (vgl. Beschluss vom 20. Juli 1992 - BVerwG 5 ER 633.92 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 25 unter Hinweis auf BGH - LM § 582 ZPO Nr. 3). - BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93
Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz
Auszug aus BVerwG, 14.12.2005 - 8 B 30.05
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Redlichkeit des Erwerbs, insbesondere zur Grundannahme der Redlichkeit (vgl. Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 10.00 - BVerwGE 114, 75; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289) hatten die Beigeladene und ihr Prozessbevollmächtigter unter dem Gesichtspunkt der prozessualen Mitwirkungspflicht jeden Anlass, die Situation der Unerweislichkeit der Tatsachenlage zu ihren Lasten zu vermeiden.