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   BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05   

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BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05 (https://dejure.org/2006,1655)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2006 - 3 C 36.05 (https://dejure.org/2006,1655)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 3 C 36.05 (https://dejure.org/2006,1655)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AusglLeistG § 1 Abs. 4
    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches Vorschubleisten; Nationalsozialismus; NSDAP; SA; Gauredner; SA-Sanitäts-Standartenführer; Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Erbgesundheitsgericht; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AusglLeistG § 1 Abs. 4
    Ausgleichsleistung; Ausschluss; Ausschlusstatbestand; Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; Erbgesundheitsgericht; Erbgesundheitslehre; Erbkrankheit; Gauredner; Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses; NSDAP; Nationalsozialismus; SA; ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Ausgleichsleistung für im Rahmen der Abwicklung des NS-Regimes durchgeführte enteignende Maßnahmen - Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit - Vorliegen eines erheblichen Vorschubleistens im Hinblick auf das ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches Vorschubleisten; Nationalsozialismus; NSDAP; SA; Gauredner; SA-Sanitäts-Standartenführer; Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Erbgesundheitsgericht; ...

  • Judicialis

    AusglLeistG § 1 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AusglLeistG § 1 Abs. 4
    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches Vorschubleisten; Nationalsozialismus; NSDAP; SA; Gauredner; SA-Sanitäts-Standartenführer; Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Erbgesundheitsgericht; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Die Rückgabe enteigneter Kunstgegenstände kann wegen mehrjähriger Tätigkeit als Gauredner der NSDAP verweigert werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    NSDAP-Arzt 1945 enteignet - Erben haben keinen Anspruch auf Rückgabe enteigneter Kunstgegenstände

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Rückgabe enteigneter Kunstgegenstände nach Tätigkeit für die NSDAP

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.12.2006)

    Keine Rückgabe von Kunst an Erben eines Gauredners der NSDAP // herausgehobenes NS-Engagement

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 127, 236
  • NJW 2007, 1607
  • NVwZ 2007, 1099 (Ls.)
  • DVBl 2007, 579 (Ls.)
  • DÖV 2007, 757
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.03.2005 - 3 C 20.04

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05
    Der Anspruchsausschluss wegen erheblichen Vorschubleistens nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG setzt, wie der Senat in seinen Urteilen vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - (BVerwGE 123, 142) und vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 - entschieden hat, in objektiver Hinsicht voraus, dass nicht nur gelegentlich oder beiläufig, sondern mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen wurden, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, und dies auch zum Ergebnis hatten.

    Eine Unterstützung, die den genannten qualifizierten Anforderungen an die Erheblichkeit des Vorschubleistens genügt, rechtfertigt es, den Betreffenden zugleich als Hauptverantwortlichen in diesem Sinne anzusehen (vgl. Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142 m.w.N.).

    Dies ist beim Ausschlussgrund des erheblichen Vorschubleistens dann der Fall, wenn die betreffende Person in dem Bewusstsein gehandelt hat, ihr Handeln könne diesen Erfolg haben, wenn ihr Handeln also dazu bestimmt war (Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142 ).

  • BVerwG, 20.10.1992 - 9 C 77.91

    Revision - Tatsachenbindung - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05
    Die von der Vertreterin des Bundesinteresses vorgetragenen neuen Umstände sind auch nicht geeignet, eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 153 VwGO i.V.m. § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO zu begründen (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1992 - BVerwG 9 C 77.91 - BVerwGE 91, 104 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 12.00

    Deutscher Beamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Verfolgung aus politischen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05
    Keines Beweises bedürfen allerdings geschichtliche Tatsachen, die in der Öffentlichkeit als feststehend erachtet werden oder sich aus allgemein zugänglichen Quellen ergeben (Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 12.00 - BVerwGE 114, 68 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05
    Die von der Vertreterin des Bundesinteresses vorgetragenen neuen Umstände sind keine völlig unstreitigen Tatsachen, die nicht weiter beweisbedürftig wären (vgl. etwa Urteil vom 23. Januar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 64 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 39.05

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05
    Der Anspruchsausschluss wegen erheblichen Vorschubleistens nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG setzt, wie der Senat in seinen Urteilen vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - (BVerwGE 123, 142) und vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 - entschieden hat, in objektiver Hinsicht voraus, dass nicht nur gelegentlich oder beiläufig, sondern mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen wurden, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, und dies auch zum Ergebnis hatten.
  • BVerwG, 28.02.1973 - IV B 101.72

    Fehlende Urkundenqualität i.S. von § 580 Nr. 7b ZPO der Begründungsabschrift

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05
    Hierzu zählen nämlich solche Urkunden nicht, die in behördlichen Akten allgemein zugänglich sind (vgl. Beschluss vom 28. Februar 1972 - BVerwG 4 B 101.72 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 8), wozu auch die von öffentlichen Stellen geführten Archive gehören.
  • BVerwG, 18.09.2009 - 5 C 1.09

    Ausgleichsleistung, erhebliches Vorschubleisten; hochrangiger Diplomat in der

    Maßgeblich dafür sind - wenn die betreffende Person innerhalb der NSDAP oder einer sonstigen nationalsozialistischen Organisation tätig war - zum einen der Umfang und die Dauer der Tätigkeit, die mit dem Amt oder seiner Funktion verbundenen Aufgaben und Befugnisse sowie der daraus resultierende Nutzen für das nationalsozialistische System (Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O.).

    In diesen Fällen ist nämlich - wie unter 1.1 ausgeführt - im Wege einer umfassenden Würdigung aller bedeutsamen Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob die Unterstützungshandlungen des Betreffenden für das nationalsozialistische System den qualifizierten Anforderungen an die Erheblichkeit des Vorschubleistens genügen (Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - BVerwGE 127, 236 ; Beschlüsse vom 14. Januar 2008 - BVerwG 5 B 199.07 - ZOV 2008, 99 und vom 4. Juni 2009 - BVerwG 5 B 16.09 - juris Rn. 6).

    Die Beurteilung, ob aus der Wahrnehmung bestimmter Ämter oder Funktionen im Wege einer Indizwirkung auf die Verwirklichung des Merkmals des erheblichen Vorschubleistens im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG geschlossen werden kann, ist nicht nur eine tatsächliche Würdigung, die der revisionsgerichtlichen Prüfung weitgehend entzogen ist, sondern auch das Ergebnis einer rechtlichen Subsumtion, die vom Revisionsgericht anhand des in § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorgegebenen rechtlichen Maßstabs zu überprüfen ist (vgl. Urteile vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - BVerwGE 127, 236 ff. Rn. 24 und vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142 = juris Rn. 25).

  • VG Leipzig, 19.04.2013 - 1 K 949/11

    Anspruch natürlicher Personen oder ihrer Erben auf Ausgleichsleistung nach § 1

    Die Hauptamtlichkeit einer Tätigkeit für die NSDAP oder eine ihrer Gliederungen ist nicht Voraussetzung für die Erheblichkeit des Vorschubleistens (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006 - 3 C 36.05 - Rn. 18 ff., [...]).

    Als politische Redner wurden nur solche Parteigenossen bestätigt, die bereits vor der Machtübernahme Mitglied der NSDAP waren und sich damals entweder rednerisch oder als Politische Leiter oder in der SA, SS oder HJ aktiv betätigt hatten (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006 - 3 C 36.05 - Rn. 20, [...]).

    Es war geradezu ihr Zweck, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006 - 3 C 36.05 - Rn. 20, [...]).

    Dies setzt eine umfassende Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles voraus; die Hauptamtlichkeit der Tätigkeit ist dabei lediglich einer der zu berücksichtigenden Gesichtspunkte (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006, a. a. O. Rn. 21).

    Es kann schon im Hinblick auf Inhalt und Zielrichtung seiner Propagandatätigkeit als Gauredner keine Zweifel daran bestehen, dass er bei seinem Einsatz wissentlich und willentlich zugunsten des nationalsozialistischen Systems tätig geworden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006, a. a. O. Rn 24).

  • VG Leipzig, 19.04.2013 - 1 K 982/10

    Anspruch natürlicher Personen oder ihrer Erben auf Ausgleichsleistung nach § 1

    Die Hauptamtlichkeit einer Tätigkeit für die NSDAP oder eine ihrer Gliederungen ist nicht Voraussetzung für die Erheblichkeit des Vorschubleistens (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006 - 3 C 36.05 - Rn. 18 ff., [...]).

    Als politische Redner wurden nur solche Parteigenossen bestätigt, die bereits vor der Machtübernahme Mitglied der NSDAP waren und sich damals entweder rednerisch oder als Politische Leiter oder in der SA, SS oder HJ aktiv betätigt hatten (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006 - 3 C 36.05 - Rn. 20, [...]).

    Es war geradezu ihr Zweck, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006 - 3 C 36.05 - Rn. 20, [...]).

    Dies setzt eine umfassende Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles voraus; die Hauptamtlichkeit der Tätigkeit ist dabei lediglich einer der zu berücksichtigenden Gesichtspunkte (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006, a. a. O. Rn. 21).

    Es kann schon im Hinblick auf Inhalt und Zielrichtung seiner Propagandatätigkeit als Gauredner keine Zweifel daran bestehen, dass er bei seinem Einsatz wissentlich und willentlich zugunsten des nationalsozialistischen Systems tätig geworden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006, a. a. O. Rn. 24).

  • BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit oder

    Es liegt keiner der Fälle vor, in denen das Revisionsgericht ausnahmsweise neues tatsächliches Vorbringen selbst würdigen kann (vgl. dazu Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - BVerwGE 127, 236 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 8 Rn.16 f.).

    Dazu gehören u.a. solche Urkunden nicht, die sich in von öffentlichen Stellen geführten Archiven befinden (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 17).

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Der Anspruchsausschluss wegen erheblichen Vorschubleistens nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG setzt, wie der Senat in seinen Urteilen vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - (a.a.O.), vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 - und vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - bereits entschieden hat, in objektiver Hinsicht voraus, dass nicht nur gelegentlich oder beiläufig, sondern mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen wurden, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, und dies auch zum Ergebnis hatten.
  • VG Cottbus, 14.03.2012 - 1 K 28/09
    Ein Vorschubleisten hat nicht anders als ein "Fördern" im Sinne von § 8 BWGöD ein Unterstützen und Verbessern der Bedingungen für das entsprechende System zum Inhalt und das im Unterschied zu § 8 BWGöD von § 1 Abs. 4 AusglLeistG geforderte "erhebliche "Vorschubleisten setzt voraus, dass der Nutzen für das Regime nicht nur ganz unbedeutend gewesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - juris Rn. 17 und 19; Urt. v. 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - juris Rn. 21).

    Dieses setzt eine umfassende Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles voraus, wobei die Hauptamtlichkeit (BVerwG, Beschl. v. 30. September 2009 - BVerwG 5 B 38.09 - juris Rn. 5; Urt. v. 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - juris Rn. 21 - langjährige Tätigkeit als Gauredner) und der Umstand eines frühen Eintritts in die Partei (BVerwG, Beschl. v. 30. September 2009 - BVerwG 5 B 38.09 - juris, Rn. 5) lediglich zu berücksichtigende Gesichtspunkte sind.

    Das Wissen und Wollen des Vorschubleistenden muss sich nur auf das eigene Tätigwerden und dessen Wirkung als Beitrag zur Errichtung oder zur Festigung des nationalsozialistischen Systems bezogen haben, wobei es in einem frühen Stadium des Systems nicht alle Einzelheiten der späteren Entwicklung des Systems einschließen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - juris Rn. 21; Urt. v. 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 18.11

    Spätaussiedler; Abkömmling; Spätaussiedlerbescheinigung; Bescheinigung als

    Soweit der Kläger erstmals im Revisionsverfahren vorträgt, er habe im Jahr 2004 einen Sprachkurs absolviert, ist dieser neue Tatsachenvortrag schon deshalb nicht beachtlich, weil keiner der Fälle vorliegt, nach denen das Revisionsgericht ausnahmsweise neues tatsächliches Vorbringen selbst würdigen kann (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - BVerwGE 127, 236 Rn. 16 ff. = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 8).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 73.06

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussnorm des § 1 Abs. 4 Ausgleichsleistungsgesetz

    Im Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - war nicht darüber zu entscheiden, ob die Mitwirkung an drei Sterilisationsentscheidungen als ärztlicher Beisitzer des Erbgesundheitsgerichts ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit ist, wobei die Kläger in jenem Streitfall geltend gemacht hatten, dass in einem Fall der Beschluss auf Antrag des Betroffenen selbst ergangen sei und in den anderen beiden Fällen die Anträge vom Vormund gestellt worden seien.

    Wer auf der Grundlage der Zielrichtung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 - RGBl I S. 529 - (vgl. dazu Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - Rn. 23) an Entscheidungen mitgewirkt hat, die solche Zwangsmaßnahmen gegen die menschliche Integrität anordnen, verstieß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit.

    Zudem ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die Ausschlussnorm des § 1 Abs. 4 AusglLeistG verfassungsgemäß ist (Urteile vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142, vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - und vom 3. Mai 2007 - BVerwG 5 C 5.06 ).

  • VG Leipzig, 12.02.2014 - 1 K 1091/11

    Entschädigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz für den Verlust von Grundstücken

    Die Hauptamtlichkeit einer Tätigkeit für die NSDAP oder eine ihrer Gliederungen ist nicht Voraussetzung für die Erheblichkeit des Vorschubleistens (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006 - 3 C 36.05 - Rn. 18 ff., [...]).

    Es war geradezu ihr Zweck, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006, a.a.O., Rn. 20, [...]).

    Dies setzt eine umfassende Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles voraus; die Hauptamtlichkeit der Tätigkeit ist dabei lediglich einer der zu berücksichtigenden Gesichtspunkte (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2006, a.a.O. Rn. 21).

  • BVerwG, 20.03.2007 - 5 B 88.06

    Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichsleistung nach Maßgabe des

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. Urteile vom 17. März 2005 BVerwG 3 C 20.04 BVerwGE 123, 142, vom 19. Oktober 2006 BVerwG 3 C 39.05 und vom 14. Dezember 2006 BVerwG 3 C 36.05 ) ist zudem geklärt, dass der Ausschlussgrund des § 1 Abs. 4 AusglLeistG auch in der hier allein in Betracht kommenden Alternative des "erheblichen Vorschubleistens zugunsten des nationalsozialistischen Systems" anzuwendendes, nicht verfassungswidriges Recht ist.

    Die ausdrücklich bezeichnete Frage stellt sich nach den bindenden (§ 137 Abs. 2 VwGO) tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts und dessen differenzierter Würdigung der Tätigkeit des Rechtsvorgängers des Klägers nicht, und die abstrakt-generellen Fragen zur Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 4 AusglLeistG sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 17. März 2005, 19. Oktober 2006 und 14. Dezember 2006 a.a.O.) geklärt.

  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 B 38.09

    Nichtzulassungsbeschwerde über die Begründung von Vorschubleisten i.R.e.

  • VG Cottbus, 23.04.2020 - 1 K 719/15
  • BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 168.07

    Bestehen einer Frage grundsätzlicher Bedeutung bei Vorliege einer für die

  • BVerwG, 09.02.2011 - 5 C 2.11

    Analogieverbot; Anscheinsbeweis; Archiv; Aufklärungsrüge; Ausgleichsleistung;

  • BVerwG, 01.08.2007 - 5 B 148.07

    Zulassung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei Vorliegen

  • VG Cottbus, 23.04.2020 - 1 K 1763/15
  • BVerwG, 22.03.2007 - 3 KSt 1.06

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • VG Gera, 14.01.2010 - 6 K 132/09

    Ausschluss des Anspruchs von Ausgleichsleistungen wegen Vorschubleisten für

  • VG Chemnitz, 01.07.2009 - 2 K 17/06
  • VG Gera, 29.01.2009 - 6 K 189/07

    Ausgleichsleistungsrecht; Vorschubleisten; erheblich; tätige Reue; Kreisleiter;

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