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   BVerwG, 14.12.2012 - 5 B 12.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44684
BVerwG, 14.12.2012 - 5 B 12.12 (https://dejure.org/2012,44684)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2012 - 5 B 12.12 (https://dejure.org/2012,44684)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2012 - 5 B 12.12 (https://dejure.org/2012,44684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2
    Notwendigkeit der Kenntnisnahme des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten zur Vermeidung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2012 - 5 B 12.12
    Das Gebot, gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung in Erwägung zu ziehen (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 - BVerfGE 96, 205 ).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2012 - 5 B 12.12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist aber jedenfalls dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1 S. 15).
  • BVerwG, 29.10.2013 - 5 B 71.13

    Einheitswert von Grundstücken als Bemessungsgrundlage für die Entschädigung

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist aber jedenfalls dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1 S. 15, Beschluss vom 14. Dezember 2012 - BVerwG 5 B 12.12 - juris Rn. 2).
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