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   BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16   

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https://dejure.org/2017,52119
BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16 (https://dejure.org/2017,52119)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2017 - 4 C 9.16 (https://dejure.org/2017,52119)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 4 C 9.16 (https://dejure.org/2017,52119)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; BauNVO § 14 Abs. 1 Satz 1, § 23 Abs. 5
    Baugrenze; Funktionelle Gesichtspunkte; Hauptanlage; Nebenanlage; Räumliche Gesichtspunkte; Unbeplanter Innenbereich; Untergeordnete Nebenanlage; Vorhabengrundstück; Überbaubare Grundstücksfläche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 14 Abs 1 S 1 BauNVO, § 23 Abs 5 BauNVO
    Abgrenzung von Nebenanlage und Teilen der Hauptanlage i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung von funktionellen und räumlichen Gesichtspunkten zur Abgrenzung einer Nebenanlage vom Teil einer Hauptanlage; Wesensmerkmale einer untergeordneten Nebenanlage

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; BauNVO § 14 Abs. 1 Satz 1, § 23 Abs. 5
    Baugenehmigung für auf Erweiterung einer Hauptanlage (hier: angebauter Abstellraum) errichtete Dachterrasse und Balkon

  • doev.de PDF

    Abgrenzung von Nebenanlage und Teilen der Hauptanlage

  • rewis.io

    Abgrenzung von Nebenanlage und Teilen der Hauptanlage i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung von funktionellen und räumlichen Gesichtspunkten zur Abgrenzung einer Nebenanlage vom Teil einer Hauptanlage; Wesensmerkmale einer untergeordneten Nebenanlage

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung von Nebenanlage und Teilen der Hauptanlage i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dachterrasse und Balkon: Nebenanlagen oder Teile der Hauptanlage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauplanungsrechtliche Erleichterungen für untergeordnete Nebenanlagen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dachterrasse und Balkon: Nebenanlagen oder Teile der Hauptanlage? (IBR 2018, 166)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1231
  • DÖV 2018, 289
  • BauR 2018, 647
  • ZfBR 2018, 265
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.06.2005 - 4 B 27.05

    Begriff der Nebenanlagen; Markise für die Terrasse einer Gaststätte

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16
    Zur Abgrenzung einer Nebenanlage vom Teil einer Hauptanlage können funktionelle und räumliche Gesichtspunkte herangezogen werden (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 4 B 27.05 - Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 17 S. 8).

    Dafür ist in räumlicher Hinsicht maßgeblich, ob das Vorhaben ein eigenständiges Gebäude ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2004 - 4 C 10.03 - Buchholz 406.12 § 3 BauNVO Nr. 15 S. 6), es in das Hauptgebäude integriert (BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1994 - 4 B 18.94 - Buchholz 406.12 § 23 BauNVO Nr. 1 S. 1) oder mit ihm konstruktiv verbunden ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 4 B 27.05 - Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 17 S. 8 f.).

  • BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 18.94

    Verlust der Eigenschaft als untergeordnete Nebenanlage durch den Anbau an ein

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16
    Nebenanlagen können nur Anlagen sein, die nicht Bestandteil des (Haupt-) Gebäudes sind (BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1994 - 4 B 18.94 - Buchholz 406.12 § 23 BauNVO Nr. 1 S. 1).

    Dafür ist in räumlicher Hinsicht maßgeblich, ob das Vorhaben ein eigenständiges Gebäude ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2004 - 4 C 10.03 - Buchholz 406.12 § 3 BauNVO Nr. 15 S. 6), es in das Hauptgebäude integriert (BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1994 - 4 B 18.94 - Buchholz 406.12 § 23 BauNVO Nr. 1 S. 1) oder mit ihm konstruktiv verbunden ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 4 B 27.05 - Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 17 S. 8 f.).

  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75

    Begriff der baulichen Anlage

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16
    Die letztgenannte Vorschrift begünstigt indes nicht alle, sondern nur die untergeordneten Nebenanlagen (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 - 4 C 6.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 19 S. 5 f.).

    Zu den Wesensmerkmalen einer untergeordneten Nebenanlage gehört, dass die Anlage sowohl in ihrer Funktion als auch räumlich-gegenständlich dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke (oder des Baugebiets selbst) sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung dienend zu- und untergeordnet ist (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1976 a.a.O. LS 2).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16
    Die Vorinstanz hat für ihre Prüfung die nähere Umgebung nach den Maßstäben der Rechtsprechung abgegrenzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 , vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 und vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - BVerwGE 157, 1 Rn. 9) und angenommen, dass in der Umgebung des Vorhabengrundstücks im rückwärtigen Bereich eine faktische Baugrenze bestehe, die von der Terrasse und dem Balkon überschritten werde.

    Das Oberverwaltungsgericht wird danach die von ihm offen gelassene Frage zu beantworten haben, ob es an einem Einfügen nach der Grundfläche, die überbaut werden soll, dennoch fehlt, weil sich die durch den Anbau überbaute Fläche als unbeachtlicher "Ausreißer" gegenüber der Baugrenze erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 ) oder ob andere rechtliche Gesichtspunkte der Erteilung einer Baugenehmigung oder hilfsweise eines Vorbescheides entgegenstehen.

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16
    Die Vorinstanz hat für ihre Prüfung die nähere Umgebung nach den Maßstäben der Rechtsprechung abgegrenzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 , vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 und vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - BVerwGE 157, 1 Rn. 9) und angenommen, dass in der Umgebung des Vorhabengrundstücks im rückwärtigen Bereich eine faktische Baugrenze bestehe, die von der Terrasse und dem Balkon überschritten werde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - 2 B 385/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Genehmigung des Neubaus eines

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16
    Jedenfalls im Regelfall wird eine Nebenanlage baulich selbständig sein (Determann/Stühler, in: Fickert/Fieseler, BauNVO, 12. Aufl. 2014, § 14 Rn. 4.1; Ziegler, in: Brügelmann, BauGB, Stand April 2017, § 14 BauNVO Rn. 15; ebenso OVG Münster, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 2 B 385/11 - juris Rn. 30), während ein an ein Wohnhaus angebauter Raum als Erweiterung der Hauptanlage keine Nebenanlage ist (Arnold, in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 2014, § 14 Rn. 17).
  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16
    Er sei eine Nebenanlage, so dass sich eine rückwärtige Bebauung nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge (unter Berufung auf BVerwG, Beschluss vom 6. November 1997 - 4 B 172.97 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 188 S. 58).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16
    Das Oberverwaltungsgericht hat darüber hinaus seine Prüfung auf den vorhandenen Anbau erstreckt, weil nicht nur die auf den umliegenden Grundstücken, sondern auch die auf dem Baugrundstück selbst vorhandene Bebauung den Maßstab für die weitere Bebauung bildet (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 158 S. 101 f.).
  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16
    Dafür ist in räumlicher Hinsicht maßgeblich, ob das Vorhaben ein eigenständiges Gebäude ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2004 - 4 C 10.03 - Buchholz 406.12 § 3 BauNVO Nr. 15 S. 6), es in das Hauptgebäude integriert (BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1994 - 4 B 18.94 - Buchholz 406.12 § 23 BauNVO Nr. 1 S. 1) oder mit ihm konstruktiv verbunden ist (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 4 B 27.05 - Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 17 S. 8 f.).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16
    Die Vorinstanz hat für ihre Prüfung die nähere Umgebung nach den Maßstäben der Rechtsprechung abgegrenzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 , vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322 und vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 - BVerwGE 157, 1 Rn. 9) und angenommen, dass in der Umgebung des Vorhabengrundstücks im rückwärtigen Bereich eine faktische Baugrenze bestehe, die von der Terrasse und dem Balkon überschritten werde.
  • VG Hannover, 26.11.2019 - 4 A 12592/17

    Außenbereich; bauliche Anlagen; Beseitigungsanordnung; GRZ; Kiesflächen; örtliche

    Demgegenüber können Nebenanlagen nur Anlagen sein, die nicht Bestandteil des (Haupt-)Gebäudes sind (BVerwG, Beschl. v. 14.02.1994 - 4 B 18.94 - Buchholz 406.12 § 23 BauNVO Nr. 1 S. 1; BVerwG, Urt. v. 14.12.2017 - 4 C 9/16 -, juris Rn. 8).

    Zu den Wesensmerkmalen einer untergeordneten Nebenanlage gehört, dass die Anlage sowohl in ihrer Funktion als auch räumlich-gegenständlich dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke (oder des Baugebiets selbst) sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung dienend zu- und untergeordnet ist (BVerwG, Urt. v. 14.12.2017 - 4 C 9/16 -, Rn. 9, juris.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 1527/17

    Befreiung von einer anderweitigen Festsetzung iSv § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO;

    Das Fahrradhaus ist sowohl in seiner Funktion als auch räumlich-gegenständlich dem primären Nutzungszweck des Wohngebäudes des Beigeladenen dienend zu- und untergeordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - 4 C 9.16 -, BauR 2018, 647 = juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Hamburg, 25.06.2019 - 2 Bs 100/19

    Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan; Nachbarschutz;

    Sie kann gegenüber der Wohnnutzung eine Nebenanlage sein, je nach den gelagerten Gegenständen aber auch der (Haupt-)Wohnnutzung zugeordnet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2017, 4 C 9.16, BauR 2018, 647, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 C 10.18

    Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Das Vorhabengrundstück ist also Teil der näheren Umgebung (BVerwG, Urteile vom 17. Juni 1993 a.a.O. und vom 14. Dezember 2017 - 4 C 9.16 - Buchholz 406.12 § 23 BauNVO Nr. 7 Rn. 7).
  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet;

    Das Vorhabengrundstück ist Teil der näheren Umgebung (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 4 C 9.16 - Buchholz 406.12 § 12 BauNVO Nr. 7 Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 5 S 1031/20

    Keine Festsetzung hinterer Baufluchten durch das Badische Ortsstraßengesetz;

    Für die Einordnung als Teil der Hauptanlage spricht zudem nicht nur ihre konstruktive Verbindung mit dem Hauptgebäude und ihr äußeres, in das Hauptgebäude integriertes Erscheinungsbild, sondern auch ihre funktionelle Zuordnung zur Nutzung des Hauptgebäudes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.12.2017 - 4 C 9.16 - juris Rn. 10).

    Die Terrasse ist hier Teil des Wohnhauses, weil sie an dieses angebaut, von diesem aus direkt zugänglich und dem Wohngebäude unmittelbar funktional zugeordnet ist (BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - 4 C 9.16 - juris Rn. 8 ff; Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Auflage § 14 Rn. 4.1).

  • VG Stuttgart, 07.07.2020 - 2 K 435/18

    Beseitigungsanordnung für "bunkerartige" Schwimmbadeinhausung; aktive Duldung

    Jedenfalls im Regelfall wird eine Nebenanlage baulich selbstständig sein, während ein an ein Wohnhaus angebauter Raum als Erweiterung der Hauptanlage keine Nebenanlage ist (BVerwG, Urt. v. 14.12.2017 - 4 C 9.16 - juris).

    Denn ein an ein Wohnhaus angebautes Schwimmbad hat im Allgemeinen seinen Zugang vom Wohnhaus und zwar auch dann, wenn eine Tür zum Garten vorhanden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2017 - 4 C 9.16 - juris Rn. 10; Ziegler, in: Brügelmann, BauGB, Band 6, Stand: 05.05.2020, § 14 BauNVO Rn. 15a; Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Auflage 2018, § 14 BauNVO Rn. 4.11).

    Für die räumlich-gegenständliche Unterordnung sind optische Kriterien maßgeblich, welche die Nebenanlage als "Anhängsel" erscheinen lassen (BVerwG, Urt. v. 14.12.2017 - 4 C 9.16 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.04.2019 - 8 S 1527/17 - juris).

    Sie ist indes zu verneinen, wenn die (Neben-)Anlage wegen ihrer Abmessungen als der Hauptanlage gleichwertig erscheint oder diese gar in ihrer Wahrnehmbarkeit verdrängt, wenn sie also den Eindruck einer dienenden Funktion gegenüber der Hauptanlage gar nicht erst aufkommen lässt (BVerwG, Urt. v. 14.12.2017 - 4 C 9.16 - juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2021 - 1 LB 11/17

    Anordnung der Beseitigung einer Mauer; Inanspruchnahme des Zustandsstörers vor

    Zur Abgrenzung einer Nebenanlage vom Teil der Hauptanlage können funktionelle und räumliche Gesichtspunkte herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 4 C 9.16 -, Rn. 8 bei juris).
  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 15 ZB 21.2428

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung

    Auch gegen die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Einordnung des streitgegenständlichen Gebäudes als "Nebenanlage" i.S. von § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO - und nicht als Bestandteil des unmittelbar § 34 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO unterfallenden Haupt- (Wohn-) Gebäudes - sind keine Einwände erhoben worden (zur Abgrenzung vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 4 C 9.16 - NVwZ 2018, 1231 = juris Rn. 10; Stock a.a.O. § 14 Rn. 18 m.w.N.).

    cc) Zu den Wesensmerkmalen einer Nebenanlage i.S. von § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO gehört, dass die Anlage sowohl in ihrer Funktion als auch räumlich-gegenständlich dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung dienend zu- und untergeordnet ist (BVerwG, U.v. 17.12.1976 - IV C 6.75 - BRS 30 Nr. 117 = juris Rn. 28; U.v. 18.2.1983 - 4 C 18.81 - BVerwGE 67, 23 = juris Rn. 18; BVerwG, U.v. 28.4.2004 a.a.O. Rn. 24; U.v. 14.12.2017 a.a.O. Rn. 9; OVG NW, U.v. 25.4.2005 - BauR 2005, 1431 = juris Rn. 55).

    Ob es möglicherweise nach dem bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsmaßstab des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB allgemein an einem Einfügen nach der Grundfläche, die überbaut werden soll, fehlt (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2017 - 4 C 9.16 - NVwZ 2018, 1231 = juris Rn. 12), ist für sich unter dem Gesichtspunkt des Gebietserhaltungsanspruchs, der sich auf die Art der baulichen Nutzung bezieht, irrelevant.

  • VG Hamburg, 23.11.2023 - 6 K 2971/21

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Anbau eines Wintergartens

    Zur Abgrenzung einer Nebenanlage von einem Teil einer Hauptanlage können funktionale und räumliche Gesichtspunkte herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2017, 4 C 9.16, juris Rn. 8).

    a) In räumlicher Hinsicht ist maßgeblich, ob das Vorhaben ein eigenständiges Gebäude ist, es in das Hauptgebäude integriert oder mit ihm konstruktiv verbunden ist (vgl. dazu und zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 14.12.2017, 4 C 9.16, juris Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - 2 A 1226/19

    Zulässigkeit einer Baugenehmigung mit drei Nachtragsbaugenehmigungen zur

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21

    Gestattung von Baumaßnahmen und Nutzungsänderung im vorläufigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2018 - 7 A 937/14

    Anspruch auf eine nachträgliche Legalisierung einer auf einem Anbau errichteten

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2022 - 1 KN 11/18

    Heilung von Mängeln der Bestimmtheit im Planaufstellungsverfahren; Lagerräume für

  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 15 ZB 20.280

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Errichtung eines Carports

  • VG Sigmaringen, 08.07.2020 - 5 K 872/18

    Nachbarklage gegen die Nutzungsänderung eines Geschäftshauses als Gastronomie-

  • VGH Bayern, 17.11.2021 - 1 N 20.1182

    Teilweise Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen gleichheitswidriger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 2 D 101/18

    Bauleitplanung; Baunutzungsplan; Fehler im Abwägungsvorgang im

  • VG Hamburg, 08.03.2021 - 9 E 4562/20

    Baugenehmigung: Nachtragsgenehmigung bei einer bereits angeordneten

  • VG Köln, 28.11.2023 - 2 K 5833/21
  • VG Gelsenkirchen, 01.09.2020 - 6 K 3106/18

    Terrassenüberdachung Terrasse Baugrenze überbaubare Grundstücksfläche Hauptanlage

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2024 - 1 LB 6/23

    Abgrenzung von Hauptanlage und Nebenanlage i.S.v. § 14 BauNVO; Abweichung im

  • VGH Bayern, 24.01.2024 - 9 ZB 22.2015

    Saunaanbau im Staffelgeschoss eines Mehrfamilienhauses, Gebäudebestandteil oder

  • VG Hannover, 20.07.2022 - 4 B 3866/21

    Baugrenze; bauliche Anlage; Beseitigungsanordnung; Lagerplatz;

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2019 - 1 LB 147/17

    Allgemeines Wohngebiet, faktisches; Außenwerbung; Einfügen; erhebliche

  • VGH Bayern, 27.06.2023 - 1 N 21.1762

    Festsetzung einer grenznahen Fläche für Garagen und Nebenanlagen bei einem

  • VGH Bayern, 02.06.2022 - 1 N 19.144

    Unwirksamer einfacher Bebauungsplan - Teile des Plangebiets im Außenbereich

  • VG Düsseldorf, 23.06.2022 - 9 K 1919/21

    Befangenheit Verhandlung Beseitigung Terrassenüberdachung Gebäudeteil

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2023 - 1 ME 85/23

    Baulinie; Doppelhaus; Doppelhausrechtsprechung; Entwässerung; offene Bauweise;

  • VG Düsseldorf, 15.05.2023 - 9 K 3428/21

    Veränderungssperre positives Planungsziel Verhinderungsplanung Ausnahme

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 L 18/12

    Baurecht: Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Hinterlandbebauung im

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.07.2020 - 1 MB 11/20

    Behördeninterne Zuständigkeit zur Entscheidung über einen Widerspruch; Wirkung

  • VG Regensburg, 15.06.2021 - RN 6 K 20.1441

    Einfügung des Art. 6 Abs. 1 S. 4 BayBO: Ob weiterhin Atypik notwendig ist, ist

  • VG Schleswig, 05.05.2020 - 2 B 16/20

    Bauvorbescheid - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Düsseldorf, 07.02.2019 - 4 K 2767/18
  • VG Berlin, 20.05.2021 - 13 K 46.21
  • VG Ansbach, 31.05.2023 - AN 9 K 22.01633

    Beseitigungsanordnung, Innenbereich, faktische Baugrenze, Einfügen, Eigenart der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 3 LB 1071/18

    Ablehnung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei

  • VG Köln, 04.01.2022 - 8 K 9462/17
  • VG Schleswig, 25.03.2019 - 2 B 9/19

    Begründungspflicht bei Anordnung der sofortigen Vollziehung im Sinne von § 80

  • VG Köln, 02.12.2021 - 8 K 9789/17
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