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   BVerwG, 15.01.2014 - 4 B 35.13   

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https://dejure.org/2014,495
BVerwG, 15.01.2014 - 4 B 35.13 (https://dejure.org/2014,495)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.2014 - 4 B 35.13 (https://dejure.org/2014,495)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 4 B 35.13 (https://dejure.org/2014,495)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtsanspruch eines von der Schutzauflage eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses Begünstigten gegen die Behörde auf Vollzug der Auflage (hier: Schallschutz zum Ausbau des Flughafens Berlin)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu Schallschutzmaßnahmen für Anlieger des Flughafens Berlin-Brandenburg rechtskräftig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu Schallschutzmaßnahmen für Anlieger des Flughafens Berlin-Brandenburg rechtskräftig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schallschutzmaßnahmen für Anlieger des Flughafens Berlin-Brandenburg rechtskräftig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Berliner Flughafen: Anwohner setzen Schallschutzmaßnahmen durch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2014 - 4 B 35.13
    Die behauptete Divergenz zum Urteil des Senats vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - (BVerwGE 125, 116 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 23) ist ebenfalls nicht ausreichend dargelegt.

    Soweit die Beigeladene dem erstinstanzlichen Urteil den Rechtssatz entnimmt, dass "eine systematische Verfehlung des hinter den Schutzauflagen stehenden Schutzzieles einen Anspruch der Auflagenbegünstigenden gegen die bescheiderlassende Behörde auf Einhaltung des vom Erstgericht festgesetzten Schutzzieles (v)ermittelt" (Beschwerdebegründung vom 29. Juli 2013 S. 15), fehlt es an einer Divergenz schon deshalb, weil sich das Urteil vom 16. März 2006 (a.a.O.) nicht zu dieser Frage verhält.

    Die weitere Aussage des Oberverwaltungsgerichts, "Das Tagschutzziel der Auflage A II 5.1.2 des Planfeststellungsbeschlusses vom 13. August 2004 sei nur dann erfüllt, wenn im Rauminnern "tagsüber höhere A-bewertete Maximalpegel als 55 dB(A) in den sechs verkehrsreichsten Monaten rechnerisch insgesamt weniger als einmal auftreten, (bzw.) bezogen auf den Durchschnittstag der sechs verkehrsreichsten Monate (die) Überschreitungshäufigkeit des Maximalpegels von 55 dB(A) weniger als 0, 005 beträgtâ?²" (Beschwerdebegründung vom 29. Juli 2013 S. 15 f.), steht offensichtlich mit dem Urteil des Senats vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - (BVerwGE 125, 116 ) in Einklang.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2014 - 4 B 35.13
    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlich, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 166.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2014 - 4 B 35.13
    Soweit eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1960 - BVerwG 1 C 42.59 - (BVerwGE 11, 95 ) behauptet wird, scheitert die Rüge jedenfalls daran, dass das Oberverwaltungsgericht den Anspruch des Klägers auf aufsichtsbehördliches Einschreiten der Planfeststellungsbehörde gegen die Beigeladene weder ausdrücklich noch konkludent aus Art. 19 Abs. 4 GG, sondern aus den Auflagen in Teil A II 5.1 des Planfeststellungsbeschlusses hergeleitet hat (UA S. 15).
  • BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10

    Planfeststellung für Verlängerung einer Straßenbahnlinie; Beachtlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2014 - 4 B 35.13
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 8 B 166.99

    Anforderungen an die Darlegung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2014 - 4 B 35.13
    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlich, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 166.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2014 - 4 B 35.13
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
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