Rechtsprechung
BVerwG, 15.02.1995 - 7 B 208.94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rückübertragung eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen -VermG - Anforderungen an das subjektive Element der Redlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VermG § 4 Abs. 3 lit. a
Verfahrensgang
- VG Dessau, 04.08.1994 - 1 A 107/93
- BVerwG, 15.02.1995 - 7 B 208.94
Papierfundstellen
- DÖV 1995, 653
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.02.1995 - 7 B 221.94
Zur Frage der Unredlichkeit eines Grundstückserwerbs - Anforderungen an eine …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 7 B 208.94
Dies kann u.a. dann der Fall sein, wenn sich der staatliche Verwalter in Kenntnis der mangelnden Überschuldung über die rechtlichen Voraussetzungen einer Veräußerung nach § 1 der Verordnung vom 11. Dezember 1968 hinweggesetzt hat, um den Vermögenswert verkaufen zu können (vgl. dazu auch den Beschluß des Senats vom 3. Februar 1995 - BVerwG 7 B 221.94 -). - BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93
Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung …
Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 7 B 208.94
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108 und Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 -) liegen die objektiven Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Buchstabe a VermG vor, wenn die Abweichung von den allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen oder einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen. - BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
Restitution bei Treuhandübertragung
Auszug aus BVerwG, 15.02.1995 - 7 B 208.94
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108 und Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 -) liegen die objektiven Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Buchstabe a VermG vor, wenn die Abweichung von den allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen oder einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen.
- BVerwG, 07.02.2003 - 7 PKH 7.02
Rechtsmittel
Das angegriffene Urteil weicht auch nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluss des Senats vom 15. Februar 1995 - BVerwG 7 B 208.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 15 ab. - VG Schwerin, 28.01.1999 - 3 A 1449/94
Rückübertragung eines Hausgrundstückes auf dem Gebiet der neuen Bundesländer; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 22.08.2000 - 7 B 114.00
Nichtzulassungsbeschwerde der Beigeladenen - Divergenzrüge - Auslegung einer in …
Die von den Beigeladenen behauptete Divergenz des angegriffenen Urteils zu dem Beschluss des Senats vom 15. Februar 1995 - BVerwG 7 B 208.94 - (Buchholz 428 § 4 Nr. 15) liegt nicht vor. - BVerwG, 11.10.1996 - 7 B 222.96
Darlegung eines Verfahrensfehlers als Zulassungsgrund der Revision - Umfang der …
Für die anwaltlich vertretenen Beigeladenen bestand daher Anlaß und Gelegenheit beispielsweise zu einem Vortrag, diese Differenz sei bei Abschluß des Vertrages nicht bekannt gewesen und habe auch nicht bekannt sein müssen (vgl. allgemein zu unbekannten Umständen im Zusammenhang mit dem Fahrlässigkeitsvorwurf gemäß § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG: BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1995 - BVerwG 7 B 208.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 15). - VG Chemnitz, 05.09.1995 - 1 K 1249/95 Dabei bezieht sich nach Auffassung des Gerichts diese Berechtigungsbehauptung sowohl darauf, daß die notwendigen Zustimmungen vorliegen (Nr. VI, Nr. 8 letzter Absatz der Anweisung Nr. 30/58 zur Anordnung Nr. 2 vom 20.08.1958, die in der Bevölkerung gar nicht im Detail bekannt war - siehe hierzu BVerwG, Beschluß vom 15.02.1995, - BVerwG 7 B 208.94).