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   BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12   

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BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12 (https://dejure.org/2013,3189)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2013 - 8 B 58.12 (https://dejure.org/2013,3189)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 (https://dejure.org/2013,3189)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch; Befangenheit; Besorgnis der Befangenheit; Prozessbevollmächtigter; Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht; bloße Bezugnahme; rechtliche Durchdringung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Einordnung von ehemaligem DDR-Recht als reversibles Bundesrecht i.S.d. § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem VermG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fortgeltung ehemaligen DDR-Rechts; Umfang des Klagebegehrens; Untersuchungsgrundsatz

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Einordnung von ehemaligem DDR-Recht als reversibles Bundesrecht i.S.d. § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem VermG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 28.11.2002 - 3 C 11.02

    DDR-Recht, Revisibilität übergeleiteten bzw. ausgelaufenen DDR-Rechts;

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Solche Bestimmungen sind revisionsrechtlich wie Tatsachenfeststellungen zu behandeln (Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 3 C 11.02 - BVerwGE 117, 233 = Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 44, Beschluss vom 28. August 2007 - BVerwG 8 B 31.07 - juris).

    Hierbei handelt es sich revisionsrechtlich um Tatsachenfeststellungen (Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 3 C 11.02 - BVerwGE 117, 233 = Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 44), die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden können, ob dem Verwaltungsgericht Aufklärungsmängel unterlaufen sind, den Klägern nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt worden ist oder ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz vorliegt.

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90
    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Nach § 88 VwGO darf das Gericht über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden; es hat vielmehr das tatsächliche Rechtsschutzbegehren zu ermitteln (Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19 S. 4 f., Beschlüsse vom 5. Februar 1998 - BVerwG 2 B 56.97 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 25 und vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 6 B 30.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 38 Rn. 3).

    Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel (stRspr, Urteil vom 3. Juli 1992 a.a.O., Beschluss vom 25. Juni 2009 - BVerwG 9 B 20.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 37 Rn. 2).

  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Sein schriftsätzliches Vorbringen muss erkennen lassen, dass er selbst eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des vorgebrachten Streitstoffes vorgenommen hat (vgl. u.a. Beschluss vom 6. September 1965 - BVerwG 6 C 57.63 - BVerwGE 22, 38 = Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 21; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2010, § 67 Rn. 40 m.w.N.; Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 67 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Die Rüge der Verletzung des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes erfordert zum einen eine substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltene Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 = Buchholz 442.01 PBefG Nr. 24).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 = Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 7).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Die Beschwerde muss darlegen, dass gerade eine bundesrechtliche Regelung rechtsgrundsätzliche Fragen aufwirft (Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84, Benutzungsgebühren Nr. 49 und vom 15. Juni 2009 - BVerwG 6 B 12.09 -).
  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 C 29.92

    Vermögensgesetz - Verzinsung einer Kaufpreisforderung - Staatliches Konto

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Dieses ist nur dann revisibel, wenn es nach Art. 9 Abs. 2 und 4 EV als Bundesrecht fortgilt (Urteil vom 29. April 1993 - BVerwG 7 C 29.92 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 1 = VIZ 1993, 452 f., Beschluss vom 3. Mai 1996 - BVerwG 4 B 46.96 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 296 = VIZ 1996, 511 f.).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels setzt die Darlegung eines Verstoßes durch das Verwaltungsgericht gegen Normen voraus, die den äußeren Verfahrensablauf betreffen, nicht aber Verstöße gegen Regeln, die den inneren Vorgang der richterlichen Rechtsfindung bestimmen (Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Ist die prozessuale Vorgehensweise des Gerichts, die gerügt wird, durch seine Sicht der materiellen Rechtslage geprägt, ist diese Rechtsauffassung des Vordergerichts der Beurteilung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, zugrundezulegen (Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1).
  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96

    Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Dieses ist nur dann revisibel, wenn es nach Art. 9 Abs. 2 und 4 EV als Bundesrecht fortgilt (Urteil vom 29. April 1993 - BVerwG 7 C 29.92 - Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 1 = VIZ 1993, 452 f., Beschluss vom 3. Mai 1996 - BVerwG 4 B 46.96 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 296 = VIZ 1996, 511 f.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

  • BVerwG, 05.02.1998 - 2 B 56.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 84.99

    Restitution; Eigenheim; Teilbescheid; Feststellung Berechtigter; Bestandskraft;

  • BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00

    Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von

  • BVerwG, 28.08.2007 - 8 B 31.07

    Rechtsträgernachweise als ausreichende Nachweise über das Vorhandensein eines

  • BVerwG, 06.12.2007 - 9 B 53.07

    Flurbereinigungsgericht; Trennungsbeschluss; Unanfechtbarkeit;

  • BVerwG, 15.06.2009 - 6 B 12.09

    Abweichung in einem tragenden abstrakten Rechtssatz bei Auseinanderfallen des

  • BVerwG, 25.06.2009 - 9 B 20.09

    Ermittlung des tatsächlichen Rechtsschutzbegehrens gem. § 88

  • BVerwG, 17.12.2009 - 6 B 30.09

    Auslegung eines Klageantrages i.R.d. Informationserhebung durch das Bundesamt für

  • BVerwG, 23.03.2011 - 8 C 6.10

    Arbeitsplatz; Aushilfskraft; Durchführungsfeststellung;

  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 64.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 22.09.2020 - 1 B 39.20

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zur Asylrelevanz von Covid-19

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen Beweisantrag hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40 und vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23).
  • BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21

    Mitberücksichtigung von Reintegrationsleistungen bei der Frage der

    Die Ablehnung von Beweisanträgen verletzt grundsätzlich das rechtliche Gehör, wenn und soweit sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40, vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23 und vom 9. Dezember 2019 - 1 B 74.19 - juris Rn. 6).

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen Beweisantrag hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40 und vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23).

  • BVerwG, 24.05.2022 - 1 B 23.22

    Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung; Ablehnung des

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen Beweisantrag hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40, vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23 und vom 5. November 2018 - 1 B 77.18 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 48.21

    Feststellung von Abschiebungsverboten für Nigeria hinsichtlich der Frage der

    Die Ablehnung von Beweisanträgen verletzt grundsätzlich das rechtliche Gehör, wenn und soweit sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40, vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23 und vom 9. Dezember 2019 - 1 B 74.19 - juris Rn. 6).

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen Beweisantrag hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40 und vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 2 S 290/22

    Erschließungsbeitrag für die Zweiterschließung eines Grundstücks;

    Im Übrigen stellt die Aufklärungsrüge kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 15.02.2013 - 8 B 58.12 - juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.10.2016 - 2 S 1419/15 - und vom 17.02.2009 - 10 S 3156/08 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 08.10.2013 - 8 B 57.13

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Grundsatzrüge gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1

    Mit rechtskräftigen Urteilen vom 28. März 2012 bestätigte das Verwaltungsgericht die Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung der Beigeladenen und gab ihrer Klage auf Rückübertragung des Grundstücks statt (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - BVerwG 8 B 58.12 und 8 B 64.12; zu den dagegen erhobenen Anhörungsrügen vgl. die Beschlüsse vom 17. September 2013 - BVerwG 8 B 12.13 und 8 B 13.13 -).

    Rechtliche Einwände gegen dieses Urteil und gegen die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 2013 - BVerwG 8 B 58.12 und BVerwG 8 B 64.12 - sind nicht geeignet, Verfahrensmängel der hier angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung aufzuzeigen.

  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12

    Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung;

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht insbesondere durch die Stellung eines unbedingten Beweisantrags oder zumindest durch eine bloße Beweisanregung in Gestalt eines sogenannten Hilfsbeweisantrags auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - BVerwG 8 B 58.12 - juris Rn. 23, vom 17. Januar 2013 - BVerwG 7 B 18.12 - juris Rn. 15, vom 24. September 2012 - BVerwG 5 B 30.12 - juris Rn. 4, vom 20. Dezember 2011 - BVerwG 7 B 43.11 - Buchholz 445.4 § 58 WHG Nr. 1 Rn. 20, vom 19. Oktober 2011 - BVerwG 8 B 37.11 - ZOV 2011, 264 und vom 19. August 2010 - BVerwG 10 B 22.10 - juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 10 N 21.14

    Erweiterung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs im faktischen Mischgebiet

    Zum anderen muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewiesen worden ist oder dass sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRsp. u.a. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 10. September 2013 - OVG 10 N 59.10 -, juris Rn. 21; vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2013 - BVerwG 8 B 58.12 -, juris Rn. 23).
  • BGH, 21.12.2022 - AnwZ (Brfg) 16/22

    Rüge der Verletzung des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes;

    Zum anderen muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewiesen worden ist oder dass sich dem erstinstanzlichen Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 8 B 58/12, juris Rn. 23).
  • OVG Saarland, 18.10.2022 - 1 A 161/21

    Darlegungsanforderungen im Fall der Rüge der Verletzung der gerichtlichen

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.2.2013 - 8 B 58/12 -, juris Rn. 8] Danach ist die Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Verfahrensmangel leidet, vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu bewerten, selbst wenn diese Sicht fehlerhaft sein sollte.

    Dass die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Verwaltungsgerichts denklogisch unzulässig gewesen sind, [vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 15.2.2013 - 8 B 58/12 -, juris Rn. 23 - 24] zeigt die Beschwerde nicht auf.

  • BVerwG, 18.10.2016 - 10 B 6.15

    Gründung Zweckverband zur Flächenplanung und -entwicklung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 2 S 2436/21

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Infragestellung der

  • BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 30.15

    Restitution; Abtretung von Rückübertragungsansprüchen

  • BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 27.15

    Nachweis einer vermögensrechtlichen Schädigung im Rahmen der Enteignung eines

  • BVerwG, 01.11.2022 - 1 B 57.22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Rüge der

  • BVerwG, 10.01.2022 - 1 B 65.21

    Erhebliche Nachteile bei Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (hier:

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2021 - 2 S 3174/20

    Postbeamtenkrankenkasse; Begriff der Zahnversorgung mit einer Suprakonstruktion -

  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 2 LA 2/23

    Ausweisung; Ermittlungsverfahren; ernstliche Zweifel; Generalprävention;

  • BVerwG, 07.11.2022 - 1 B 66.22

    Wahrung prozessualer Fristen als wesentliche Aufgaben eines

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 2 S 3715/21

    Keine Beihilfe für die Behandlung eines Prostatakarzinoms mit einem hochintensiv

  • BVerwG, 02.05.2022 - 1 B 39.22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Darlegung der

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 2 S 152/20

    Erhöhung der Grundversicherungsbeiträge der Postbeamtenkrankenkasse zum

  • BVerwG, 18.02.2020 - 1 B 10.20

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes einer

  • BVerwG, 15.11.2022 - 1 B 71.22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

  • BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22

    Keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung für Beschwerde bezüglich der Glaubhaftigkeit

  • BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16

    Anspruchsverpflichteter; DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz; Enteignung;

  • BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VGH Bayern, 18.04.2019 - 5 ZB 19.50014

    Antrag auf Zulassung der Berufung

  • BVerwG, 30.06.2014 - 3 PKH 3.14

    Prozesskostenhilfe; Ausschluss von Leistungen nach § 4 BerRehaG

  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 B 20.19

    Darlegung einer Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung; Darlegung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19

    Klage gegen Trink- und Schmutzwassergebühren: Kriterien für die Zählerablesung

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2021 - 2 S 1182/21

    Krankenkassenerstattung einer Lymphdrainage; notwendige Bestandteile eines

  • BVerwG, 15.07.2019 - 1 B 60.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verletzung der Pflicht zur

  • BVerwG, 26.02.2014 - 3 B 31.13

    Rückforderung von gewährter Hauptentschädigung für den Wegnahmeschaden an einem

  • BVerwG, 27.03.2023 - 1 B 72.22

    Rüge eines Anhörungsmangels

  • BVerwG, 11.05.2022 - 1 B 101.21

    Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' für eine

  • BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22

    Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs; Darlegung eines verfahrensrechtlich

  • BVerwG, 25.10.2022 - 1 B 59.22

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 10 N 8.12

    Baugenehmigung; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Hausmeisterwohnung;

  • BVerwG, 12.10.2022 - 1 B 49.22

    Feststellung einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit eines 'real risks'

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2020 - 2 L 33/19

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis

  • BVerwG, 10.04.2019 - 1 B 31.19

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung von Wehrdienstentziehern in

  • OVG Bremen, 02.08.2023 - 1 LA 231/22

    Vermutungsregel; Wohnen; Wohnungsinhaber; Antrag auf Zulassung der Berufung

  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 64.12
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