Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.2017 - 1 B 14.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,5200
BVerwG, 15.02.2017 - 1 B 14.17 (https://dejure.org/2017,5200)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2017 - 1 B 14.17 (https://dejure.org/2017,5200)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 1 B 14.17 (https://dejure.org/2017,5200)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,5200) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßige Verlängerung der Frist bei Altausweisungen bei fortbestehender Gefahr

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßige Verlängerung der Frist bei Altausweisungen bei fortbestehender Gefahr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 11 S 2307/11

    Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Antragserfordernis,

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2017 - 1 B 14.17
    1.2 In diesem Sinne fehlt es vorliegend an der schlüssigen Darlegung einer Divergenz nicht nur deswegen, weil die in der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bezeichnete Entscheidung des Berufungsgerichts (Urteil vom 6. November 2012 - 11 S 2307/11), von der das anzugreifende Urteil nunmehr abweiche, nicht von einem der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte getroffen worden ist.
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2017 - 1 B 14.17
    Hat sich das maßgebliche Gesetz nach der zur Stützung der Divergenz herangezogenen Entscheidung geändert und ist die Neufassung nicht nur redaktioneller Natur, beruht die abweichende Auslegung auf einem anderen Gesetzeswortlaut und nicht auf einem prinzipiellen Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt der geänderten Vorgängernorm, so dass einer Divergenzrüge schon deshalb die Grundlage entzogen ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziffer 2 VwGO Nr. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2017 - 1 B 14.17
    Es setzt sich zudem nicht mit dem zutreffenden Hinweis des Berufungsgerichts auseinander, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14) bei sog. "Altausweisungen" bei fortbestehender Gefahr ein Zeitraum von zehn Jahren (s. nunmehr § 11 Abs. 3 Satz 3 AufenthG) nicht eine absolute Höchstfrist der Befristung kennzeichnet und § 11 Abs. 4 AufenthG ausdrücklich die nachträgliche Verlängerung der Frist vorsieht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht