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   BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17   

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BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17 (https://dejure.org/2018,2650)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2018 - 9 C 1.17 (https://dejure.org/2018,2650)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 (https://dejure.org/2018,2650)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1, § ... 127 Abs. 4, § 141 Satz 1; UVPG 2010 § 9 Abs. 1b Satz 1, § 6 Abs. 2; UVPG 2017 § 19 Abs. 2 Satz 1, § 16 Abs. 4; UVP-RL Art. 6 Abs. 3; FStrG §§ 17, 17a; VwVfG § 46, § 73 Abs. 1 Satz 2, § 74 Abs. 2 Satz 2, § 75 Abs. 2 Satz 2; UmwRG § 4 Abs. 1, 1a und 3 Satz 2; BImSchG §§ 41, 42; FStrAbG § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2
    Anstoßwirkung; Aufhebung eines Verwaltungsakts; Auslegung; Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen; Beteiligung am Entscheidungsprozess; Betroffenheit; Beweislast; Bundesverkehrswegeplanung; Einwendung; Ergebnisrelevanz; Heilung; Luftschadstoffprognose; Lärmermittlung; ...

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer für ein Straßenbauvorhaben erstellten vorhabenbezogenen Verkehrsuntersuchung; Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesautobahn 43 (A 43) zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und der Anschlussstelle Recklinghausen/Herten

  • doev.de PDF

    Auslegung einer Verkehrsprognose im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Berücksichtigung eines anderen Vorhabens bei der Verkehrsprognose

  • rewis.io

    Auslegung einer Verkehrsprognose im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung; Berücksichtigung eines anderen Vorhabens bei der Verkehrsprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer für ein Straßenbauvorhaben erstellten vorhabenbezogenen Verkehrsuntersuchung; Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesautobahn 43 (A 43) zwischen dem Rhein-Herne-Kanal und der Anschlussstelle Recklinghausen/Herten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 161, 180
  • NVwZ 2018, 1804
  • DVBl 2018, 1155
  • DÖV 2018, 722
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17
    Die gerichtliche Überprüfung beschränkt sich darauf, ob eine geeignete fachspezifische Methode gewählt wurde, ob die Prognose nicht auf unrealistischen Annahmen beruht und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 und vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 30).

    Mit der eingeschränkten gerichtlichen Kontrolldichte von Prognosen ist nicht vereinbar, dass die Verwaltungsgerichte auf der Grundlage einer "Aktualisierung" eine eigene Prognose stellen (BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 und vom 8. Juli 1998 - 11 A 53.97 - BVerwGE 107, 142 ).

    Lässt sich eine im Planfeststellungsbeschluss nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. nur Urteile vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 , vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123 und vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 59).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17
    Dazu gehören Gutachten dann, wenn nach den Gegebenheiten des Einzelfalls ohne deren Kenntnis der mit der Auslegung bezweckte Anstoß zur Erhebung von Einwendungen verfehlt würde (BVerwG, Urteile vom 8. Juni 1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 und vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 19).

    Lässt sich eine im Planfeststellungsbeschluss nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. nur Urteile vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 , vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123 und vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 59).

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17
    Dem Rechtsbehelfsführer darf in keiner Form die Beweislast für die Frage auferlegt werden, ob die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 41 und vom 16. Juni 2016 - 9 A 4.15 - Buchholz 407.4 § 17a FStrG Nr. 12 Rn. 19).

    Nach § 4 Abs. 1a UmwRG i.V.m. mit § 46 VwVfG unbeachtlich ist er nur, wenn das Tatsachengericht anhand der Akten und Planunterlagen und der sonst erkennbaren oder nahe liegenden Umstände zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler nicht anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 43; Beschluss vom 21. Juni 2016 - 9 B 65.15 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 20 Rn. 21; s. dazu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 1026/13 - DVBl 2018, 175 Rn. 47 f.).

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17
    Dazu gehören Gutachten dann, wenn nach den Gegebenheiten des Einzelfalls ohne deren Kenntnis der mit der Auslegung bezweckte Anstoß zur Erhebung von Einwendungen verfehlt würde (BVerwG, Urteile vom 8. Juni 1995 - 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 und vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 19).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17
    Lässt sich eine im Planfeststellungsbeschluss nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. nur Urteile vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 , vom 5. März 1997 - 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123 und vom 3. März 2011 - 9 A 8.10 - BVerwGE 139, 150 Rn. 59).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17
    Dies erfordert bei unterbliebener Auslegung eines Gutachtens neben der späteren Übersendung etwa den Hinweis, dass zu dem Gutachten innerhalb einer bestimmten Frist nachträglich Stellung genommen werden kann (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 13.85 - Buchholz 442.40 § 8 Luft-VG Nr. 6 S. 15 - in BVerwGE 75, 214 insoweit nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 06.10.2010 - 9 A 12.09

    Planfeststellung; öffentliche Auslegung von Gutachten; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17
    Das ist etwa der Fall, wenn die Behörde erkennt oder erkennen muss, dass ohne diese Unterlagen Betroffenheiten nicht oder nicht vollständig geltend gemacht werden können (BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 9 A 12.09 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 212 Rn. 12).
  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17
    aa) Vorschriften über eine materielle Präklusion von Einwendungen dürfen entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts bei UVP-pflichtigen Vorhaben wie hier nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2015 (C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683] - Rn. 78 ff.) generell nicht und damit auch nicht hinsichtlich der Auslegung des Verkehrsgutachtens angewendet werden (s. nunmehr § 7 Abs. 4 UmwRG sowie bereits BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 9 A 8.16 - UPR 2017, 518 Rn. 5).
  • BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15

    Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter;

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17
    Dem Rechtsbehelfsführer darf in keiner Form die Beweislast für die Frage auferlegt werden, ob die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 41 und vom 16. Juni 2016 - 9 A 4.15 - Buchholz 407.4 § 17a FStrG Nr. 12 Rn. 19).
  • BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15

    Planfeststellungsbeschluss; Umweltverträglichkeitsprüfung; allgemeinverständliche

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17
    Nach § 4 Abs. 1a UmwRG i.V.m. mit § 46 VwVfG unbeachtlich ist er nur, wenn das Tatsachengericht anhand der Akten und Planunterlagen und der sonst erkennbaren oder nahe liegenden Umstände zu der Feststellung in der Lage ist, dass die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler nicht anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 43; Beschluss vom 21. Juni 2016 - 9 B 65.15 - Buchholz 406.254 UmwRG Nr. 20 Rn. 21; s. dazu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 BvR 1026/13 - DVBl 2018, 175 Rn. 47 f.).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 A 8.16

    Bestimmtheit; Erkennbarkeit; Gesamtinhalt des Planergänzungsbeschlusses;

  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 1026/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 5.11

    Anschlussberufung; Asylverfahren, gerichtliches; Berufung; Berufungsbegründung,

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

  • BVerwG, 27.04.2017 - 9 A 30.15

    Klagen gegen den Ausbau der A 3 zwischen Schlüsselfeld und Höchstadt ohne Erfolg

  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 177/17

    Zu Duldungspflichten privater Waldeigentümer hinsichtlich ausgewilderter Wisente

    Ein solcher Verfahrensfehler wäre aber nur dann beachtlich, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Fehler eine andere Entscheidung getroffen worden wäre; eine nur abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt nicht (vgl. BVerwGE 161, 180 Rn. 36; BVerwG, NVwZ 2016, 1257 Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Es kann jedoch an der Entscheidungserheblichkeit im Sinne des § 9 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UVPG a. F. fehlen, wenn bestimmte Gutachten lediglich Detailfragen betreffen oder auf sie in anderen - ihrerseits ausgelegten - Gutachten Bezug genommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.2018 - 9 C 1.17 -, juris).

    Wie bereits ausgeführt, kann es an der Entscheidungserheblichkeit im Sinne des § 9 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UVPG a. F. fehlen, wenn bestimmte Gutachten lediglich Detailfragen betreffen oder auf sie in anderen - ihrerseits ausgelegten - Gutachten Bezug genommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.2018 - 9 C 1.17 -, juris).

    Dies ist hier nicht der Fall, auch wenn die für ein Straßenbauvorhaben erstellte vorhabenbezogene Verkehrsuntersuchung in der Regel einen entscheidungserheblichen Bericht darstellt, der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auszulegen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.2018 - 9 C 1.17 -, juris).

    Dies zugrunde gelegt, ist der - unterstellte - Verfahrensfehler der teilweise unterbliebenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Art und Schwere nicht mit den in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 UmwRG genannten Fällen vergleichbar (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 15.02.2018 - 9 C 1.17 -, juris; BVerwG, Urteil vom 09.02.2017 - 7 A 2.15 -, juris; BVerwG, Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 9.15 -, juris).

    Gelingt ihm diese Überzeugungsbildung nicht, greift die Vermutungsregelung des § 4 Abs. 1a Satz 2 UmwRG, die der Sache nach für den Fall eines non liquet eine materielle Beweislastregel zu Lasten der Behörde enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.02.2018 - 9 C 1.17 -, juris; BVerwG, Urteil vom 21.01.2016 - 4 A 5.14 -, juris).

    Denn der - unterstellte - Verfahrensfehler der teilweise unterbliebenen Öffentlichkeitsbeteiligung ist nach Art und Schwere nicht mit den in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 UmwRG genannten Fällen vergleichbar (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 15.02.2018 - 9 C 1.17 -, juris; BVerwG, Urteil vom 09.02.2017 - 7 A 2.15 -, juris; BVerwG, Urteil vom 28.04.2016 - 9 A 9.15 -, juris).

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 13.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

    Denn regelmäßig kann nur bei Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs von einer Verwirklichung im Geltungszeitraum des Bedarfsplans ausgegangen werden (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 21).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Verbleibende prognostische Risiken können durch ein geeignetes Risikomanagement aufgefangen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 70, vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 161, vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 54, vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 13 und vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.
  • VGH Bayern, 20.10.2020 - 22 A 16.40009

    Eisenbahnrecht - Planfeststellung für die Elektrifizierung der Bahnstrecke

    Mit Schreiben vom 2. Januar 2019 wies der damalige Berichterstatter die Beteiligten auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Auslegung von Verkehrsprognosen und der Anwendung des UVPG und des UmwRG hin, insbesondere vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17.

    Nach einer neueren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Verkehrsuntersuchung für ein Straßenbauvorhaben jedenfalls dann als entscheidungserheblich anzusehen und daher auszulegen, wenn die Ermittlung der Verkehrszahlen im ausgelegten Erläuterungsbericht nicht hinreichend nachvollziehbar dargestellt ist (BVerwG, U.v. 15.2.2018 - 9 C 1.17 - juris Rn. 31).

    Sie sind grundsätzlich dann auszulegen, wenn sich erst aus ihnen abwägungserhebliche Auswirkungen auf die Belange potenziell Betroffener oder anerkannter Vereinigungen ergeben und damit ohne deren Kenntnis der mit der Auslegung bezweckte Anstoß verfehlt würde (BVerwG, U.v. 15.2.2018 - 9 C 1.17 - juris Rn. 32; U.v. 2.7.2020 - 9 A 19.19 - juris Rn. 18); ergänzt ein Gutachten dagegen nur ausgelegte Planunterlagen, muss es nicht mit ausgelegt werden (BVerwG, U.v. 2.7.2020 - 9 A 19.19 - juris Rn. 18; U.v. 3.4.2019 - 4 A 1.18 - juris Rn. 16).

    Im vorliegenden Fall wurde mit der Auslegung der Anlage 16 der Planunterlagen auch unter Berücksichtigung des von den Klägern in Bezug genommenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - juris die erforderliche Anstoßwirkung erzielt, so dass keine weiteren Unterlagen ausgelegt werden mussten.

    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 15.2.2018 - 9 C 1.17 - juris entschiedenen Fall war zur Erfüllung der Anstoßfunktion die Auslegung weiterer Unterlagen nicht erforderlich.

    Im Fall des BVerwG war nur einem nicht ausgelegten Verkehrsgutachten der Anstoß zu entnehmen, eine angenommene Verkehrsbelastung in Bezug auf den von einem anderen Straßenausbauprojekt ausgehenden Entlastungseffekt zu hinterfragen (BVerwG, U.v. 15.2.2018 - 9 C 1.17 - juris Rn. 32).

    Im Übrigen steht angesichts der umfassenden erhobenen Einwendungen zur Überzeugung des Verwaltungsgerichtshofs fest, dass ein Verfahrensfehler, sollte er entgegen den vorstehenden Ausführungen unterlaufen sein, die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hätte (§ 4 Abs. 1a UmwRG i.V.m. § 46 VwVfG; vgl. zum Maßstab für die Prüfung der Offensichtlichkeit, bei der dem Rechtsbehelfsführer in keiner Form die Beweislast für die Frage auferlegt werden darf, ob die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre, BVerwG, U.v. 15.2.2018 - 9 C 1.17 - juris Rn. 35; U.v. 16.6.2016 - 9 A 4.15 - juris Rn. 19).

    Aus dem von den Klägern in diesem Zusammenhang angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - (juris Rn. 21) lassen sich im Übrigen keine Rückschlüsse für den vorliegenden Sachverhalt ziehen.

  • VGH Bayern, 22.10.2020 - 22 A 16.40009

    Nachbarklage gegen Elektrifizierung einer Eisenbahnstrecke

    Mit Schreiben vom 2. Januar 2019 wies der damalige Berichterstatter die Beteiligten auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Auslegung von Verkehrsprognosen und der Anwendung des UVPG und des UmwRG hin, insbesondere vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17.

    Nach einer neueren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Verkehrsuntersuchung für ein Straßenbauvorhaben jedenfalls dann als entscheidungserheblich anzusehen und daher auszulegen, wenn die Ermittlung der Verkehrszahlen im ausgelegten Erläuterungsbericht nicht hinreichend nachvollziehbar dargestellt ist (BVerwG, U.v. 15.2.2018 - 9 C 1.17 - juris Rn. 31).

    Sie sind grundsätzlich dann auszulegen, wenn sich erst aus ihnen abwägungserhebliche Auswirkungen auf die Belange potenziell Betroffener oder anerkannter Vereinigungen ergeben und damit ohne deren Kenntnis der mit der Auslegung bezweckte Anstoß verfehlt würde (BVerwG, U.v. 15.2.2018 - 9 C 1.17 - juris Rn. 32; U.v. 2.7.2020 - 9 A 19.19 - juris Rn. 18); ergänzt ein Gutachten dagegen nur ausgelegte Planunterlagen, muss es nicht mit ausgelegt werden (BVerwG, U.v. 2.7.2020 - 9 A 19.19 - juris Rn. 18; U.v. 3.4.2019 - 4 A 1.18 - juris Rn. 16).

    Im vorliegenden Fall wurde mit der Auslegung der Anlage 16 der Planunterlagen auch unter Berücksichtigung des von den Klägern in Bezug genommenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - juris die erforderliche Anstoßwirkung erzielt, so dass keine weiteren Unterlagen ausgelegt werden mussten.

    Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 15.2.2018 - 9 C 1.17 - juris entschiedenen Fall war zur Erfüllung der Anstoßfunktion die Auslegung weiterer Unterlagen nicht erforderlich.

    Im Fall des BVerwG war nur einem nicht ausgelegten Verkehrsgutachten der Anstoß zu entnehmen, eine angenommene Verkehrsbelastung in Bezug auf den von einem anderen Straßenausbauprojekt ausgehenden Entlastungseffekt zu hinterfragen (BVerwG, U.v. 15.2.2018 - 9 C 1.17 - juris Rn. 32).

    Im Übrigen steht angesichts der umfassenden erhobenen Einwendungen zur Überzeugung des Verwaltungsgerichtshofs fest, dass ein Verfahrensfehler, sollte er entgegen den vorstehenden Ausführungen unterlaufen sein, die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hätte (§ 4 Abs. 1a UmwRG i.V.m. § 46 VwVfG; vgl. zum Maßstab für die Prüfung der Offensichtlichkeit, bei der dem Rechtsbehelfsführer in keiner Form die Beweislast für die Frage auferlegt werden darf, ob die angegriffene Entscheidung ohne den Verfahrensfehler anders ausgefallen wäre, BVerwG, U.v. 15.2.2018 - 9 C 1.17 - juris Rn. 35; U.v. 16.6.2016 - 9 A 4.15 - juris Rn. 19).

    Aus dem von den Klägern in diesem Zusammenhang angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - (juris Rn. 21) lassen sich im Übrigen keine Rückschlüsse für den vorliegenden Sachverhalt ziehen.

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Verbleibende prognostische Risiken können durch ein geeignetes Risikomanagement aufgefangen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 70, vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 161, vom 28. November 2017 - 7 A 17.12 - BVerwGE 161, 17 Rn. 54, vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 13 und vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - Buchholz 451.91 Europ.
  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 9.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven

    Die einem Schienenwegevorhaben zugrunde gelegte Verkehrsprognose und die Ermittlung einer plangegebenen Vorbelastung gehören regelmäßig zu den entscheidungserheblichen Berichten und Empfehlungen im Sinne von § 9 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UVPG 2010 (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 30).

    Danach müssen die neben den Unterlagen der UVP-Prüfung "wichtigsten Berichte und Empfehlungen" zugänglich gemacht werden (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 31 unter Hinweis auf BT-Drs. 16/2933 S. 2).

    Solche Unterlagen gehören gegebenenfalls auch nicht zu den wichtigsten Berichten und Empfehlungen im Sinne von Art. 6 Abs. 3 UVP-Richtlinie (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 31 und vom 2. Juli 2020 - 9 A 19.19 - juris Rn. 20).

    Der Senat schließt sich insoweit der auf Straßenbauvorhaben bezogenen Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts an (Urteil vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 30).

    Einer Auslegung der Verkehrsprognose selbst bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Ermittlung der Verkehrszahlen im ausgelegten Erläuterungsbericht hinreichend nachvollziehbar dargestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 31).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 11 D 13/18

    Klage gegen Neubau der B 508n in Kreuztal teilweise erfolgreich

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011- 9 A 8.10 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 215 = juris, Rn. 19; in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2018- 9 C 1.17 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 242 = juris, Rn. 32, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2018- 9 C 1.17 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 242 = juris, Rn. 13, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2018- 9 C 1.17 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 242 = juris, Rn. 15 f., m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2018- 9 C 1.17 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 242 = juris, Rn. 17, 21, m. w. N.

  • BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21

    Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg

    Gutachten, die lediglich Detailfragen betreffen oder auf die in anderen, ihrerseits ausgelegten Gutachten Bezug genommen wird, sind hingegen nicht auszulegen, es sei denn, ohne ihre Kenntnis wären Auswirkungen nicht hinreichend erkennbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2018 - 9 C 1.17 - BVerwGE 161, 180 Rn. 31).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 C 10240/18

    Klage gegen Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth überwiegend erfolglos

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - 11 D 81/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss über den sechsstreifigen Ausbau der

  • BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18

    Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

  • BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 19.19

    Lückenschluss des Bremer Autobahnrings: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 10.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 9.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19

    Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter

  • VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555

    Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 20 D 79/17

    Planfeststellungsbeschluss zur Erhöhung der Zentraldeponie für die Ablagerung von

  • VGH Hessen, 05.12.2019 - 2 C 1823/15

    Vorerst kein Neubau der Ortsumgehung Lampertheim-Rosengarten im Zuge der B 47

  • VGH Bayern, 28.08.2019 - 8 N 17.523

    Wasserrecht - Wasserschutzgebiet in der Gemeinde Schwangau

  • OVG Hamburg, 08.01.2020 - 2 Bs 183/19

    Eilanträge gegen das geplante Einkaufszentrum im Überseequartier Süd auch in

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 7 MS 181/21

    Erschließung; Folgemaßnahme; Folgemaßnahme, notwendige; Notwegerecht;

  • BVerwG, 10.04.2019 - 9 A 22.18

    Ausbau der A 46 in Wuppertal: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 1658/17

    Unbegründeter Anspruch von Grundstückeigentümern auf teilweise Aufhebung des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2020 - 5 K 19/09

    Planfeststellungsrechtlichen Abwägungsentscheidung bei einer

  • VG Braunschweig, 07.08.2019 - 6 A 159/17

    Artenschutz; Brutvögel; Fahrbahnkorrekturwert; Fledermäuse;

  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 8 N 16.2210

    Normenkontrollanträge gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22

    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts betreffend die

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 2620/17

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss verstößt in Bezug auf die

  • BVerwG, 05.07.2018 - 9 VR 1.18

    Westumfahrung Halle - Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog.

  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 8 N 16.2210-2212
  • BVerwG, 01.06.2021 - 9 B 27.20

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der vierstreifigen Ortsumgehung

  • BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22

    Funktionslosigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses

  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 8 N 17.1354

    Schutzkonzept bei Festsetzung von Wasserschutzgebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 11 D 93/19

    Rechtmäßiger Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben "Umbau des

  • VGH Bayern, 24.09.2021 - 8 A 19.40006

    Teilweise erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen einen straßenrechtlichen

  • BVerwG, 09.07.2020 - 9 VR 1.20

    Ablehnung der Aussetzung eines Eilverfahrens nach § 4 Abs. 1b Satz 3 UmwRG;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2020 - 11 A 509/18

    Streit um die Planrechtfertigung eines Landesstraßenbedarfsplans; Reichweite der

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2020 - 4 KS 5/16

    Straßen- und Wegerecht (Ausbau B 207) - Planfeststellung

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 4 KS 4/16

    Mündliche Verhandlungen über Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 ZB 21.829

    Umsiedlung landwirtschaftlichen Betriebes nach Planfeststellung

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