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   BVerwG, 15.02.2021 - 9 B 10.20   

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https://dejure.org/2021,6923
BVerwG, 15.02.2021 - 9 B 10.20 (https://dejure.org/2021,6923)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2021 - 9 B 10.20 (https://dejure.org/2021,6923)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - 9 B 10.20 (https://dejure.org/2021,6923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Wirkungen einer vor Inkrafttreten einer wirksamen Beitragssatzung in das Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung; Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für Hinterliegergrundstücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG LSA § 6 Abs. 1 S. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Klärungsbedürftigkeit der Wirkungen einer vor Inkrafttreten einer wirksamen Beitragssatzung in das Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung; Entstehen der sachlichen Beitragspflicht für Hinterliegergrundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 20.67

    Gebührenpflicht der Deutschen Bundesbahn für Genehmigungen auf Grund des

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2021 - 9 B 10.20
    Im Übrigen ändert selbst eine (teilweise) inhaltliche Übereinstimmung mit Bundesrecht nichts an dem landesrechtlichen Charakter einer Norm und macht diese nicht revisibel (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 - 7 C 20.67 - BVerwGE 32, 252 und Beschluss vom 17. März 2015 - 4 BN 29.14 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.03.2015 - 4 BN 29.14

    Umfang der Geltung des Zitiergebots für eine Landesgesetzgebung

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2021 - 9 B 10.20
    Im Übrigen ändert selbst eine (teilweise) inhaltliche Übereinstimmung mit Bundesrecht nichts an dem landesrechtlichen Charakter einer Norm und macht diese nicht revisibel (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 - 7 C 20.67 - BVerwGE 32, 252 und Beschluss vom 17. März 2015 - 4 BN 29.14 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14

    Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit;

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2021 - 9 B 10.20
    Der kommunalabgabenrechtliche Vorteilsbegriff ist - abgesehen von hier nicht problematisierten verfassungsrechtlichen Bindungen - ein landesrechtlicher Begriff und damit nicht revisibel (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 9 C 19.14 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 218 Rn. 16).
  • BVerwG, 17.05.2023 - 9 B 33.22

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung der Schmutzwasserbeseitigungsanlage

    Im Übrigen ändert selbst eine (teilweise) inhaltliche Übereinstimmung mit bundesrechtlichen Bestimmungen nichts an dem landesrechtlichen Charakter einer Norm und macht diese nicht revisibel (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 - 7 C 20.67 - BVerwGE 32, 252 und Beschluss vom 15. Februar 2021 - 9 B 10.20 - juris Rn. 4).
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