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   BVerwG, 15.03.1956 - I C 84.53   

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https://dejure.org/1956,2498
BVerwG, 15.03.1956 - I C 84.53 (https://dejure.org/1956,2498)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1956 - I C 84.53 (https://dejure.org/1956,2498)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1956 - I C 84.53 (https://dejure.org/1956,2498)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1956 - I C 84.53
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1954 - BVerwG Gr.Sen. 1.54 - (BVerwGE 1, 222) ist der Formvorschrift des § 57 Abs. 2 Satz 1 BVerwGG über den bestimmten Antrag genügt, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache der Revisionseinlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist.
  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1956 - I C 84.53
    Nach der Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gesetz, das nach der Entscheidung des Senatsvom 19. November 1953 - BVerwG I B 95.53 - (BVerwGE 1, 35) für die Entscheidung über die vorliegende Anfechtungsklage außer Betracht zu bleiben hat, bezweckt es die Wiederinkraftsetzung des Milchgesetzes in Bremen (Drucksachen des Deutschen Bundestages 1953, 2. Wahlperiode, a.a.O.).
  • BVerwG, 14.03.1961 - I C 36.59

    Fortgeltung des Heilpraktikergesetzes (HPG) in Bremen - Anspruch auf Erteilung

    Die Zweite bremische Durchführungsverordnung gehört, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 15. März 1956 - BVerwG I C 84.53 - festgestellt hat, gemäß Art. 74 Nr. 11, 125 Nr. 2 des Grundgesetzes dem Bundesrecht an.

    Wenn die bremischen Vorschriften auch an die Stelle der im Schreiben des Direktors der Militärregierung nur umschriebenen Ordnung der Gewerbefreiheit und -Zulassung getreten sind (Urteil des Senats vom 15. März 1956 - BVerwG I C 84.53 -), so ist dieses Schreiben doch die eigentliche Rechtsquelle und zum Verständnis der bremischen Vorschriften unerläßlich.

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