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   BVerwG, 15.03.1985 - 9 B 218.84   

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https://dejure.org/1985,6781
BVerwG, 15.03.1985 - 9 B 218.84 (https://dejure.org/1985,6781)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1985 - 9 B 218.84 (https://dejure.org/1985,6781)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1985 - 9 B 218.84 (https://dejure.org/1985,6781)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als Asylberechtigter - Bestrafungen wegen Verweigerung des Wehrdienstes als politische Verfolgung - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Verfahrensmangels unzureichender Sachaufklärung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1985 - 9 B 218.84
    Diese Grundsätze gelten nach der durch Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19) bestätigten gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch hinsichtlich solcher Maßnahmen, die ein Staat wegen Verweigerung des Wehrdienstes ergreift.

    Eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung oder Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder der Umerziehung eines anders Denkenden dienen soll (vgl. Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; vom 22, März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 - vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 - Buchholz 402.25 § 6 AsylVfG Nr. 1 - sowie vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1985 - 9 B 218.84
    Eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung oder Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder der Umerziehung eines anders Denkenden dienen soll (vgl. Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; vom 22, März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 - vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 - Buchholz 402.25 § 6 AsylVfG Nr. 1 - sowie vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 801.80

    Asylbewerber - Mangelnde Handlungsfähigkeit - Asylantrag - Heilung durch

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1985 - 9 B 218.84
    Eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung oder Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder der Umerziehung eines anders Denkenden dienen soll (vgl. Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; vom 22, März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 - vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 - Buchholz 402.25 § 6 AsylVfG Nr. 1 - sowie vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1985 - 9 B 218.84
    Danach ist eine Verfolgung nur dann "politisch" im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, wenn der vom Asylsuchenden befürchteten Verfolgungsmaßnahme politische Beweggründe zugrunde liegen, sie also den Betroffenen wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung treffen soll (vgl. Urteile vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 184 und 195).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1985 - 9 B 218.84
    Eine solche kann vielmehr nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme z.B. - auch - der politischen Disziplinierung oder Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder der Umerziehung eines anders Denkenden dienen soll (vgl. Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]; vom 22, März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 - vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80 - Buchholz 402.25 § 6 AsylVfG Nr. 1 - sowie vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19).
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