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   BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93   

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BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93 (https://dejure.org/1995,15502)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1995 - 6 P 24.93 (https://dejure.org/1995,15502)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1995 - 6 P 24.93 (https://dejure.org/1995,15502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei einer Mieterhöhung im Falle von Werkmietwohnungen - Mitbestimmungspflichtigkeit der allgemeinen Festsetzung von Nutzungsbedingungen für Werkmietwohnungen - Berücksichtigung der teilweise als Dienstwohnungen teilweise von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.09.1984 - 6 P 25.83

    Voraussetzungen der Mitbestimmung bei der Zuweisung von Wohnungen - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93
    Ihnen ist gemeinsam, daß dem Personalrat eine Mitsprache bei der Unterstützung und Förderung von Beschäftigten durch Erleichterungen im Bereich ihrer privaten Lebensführung eingeräumt wird; seine Aufgabe ist es daher, auf die Gleichbehandlung der Beschäftigten und die angemessene Berücksichtigung ihrer sozialen Belange zu achten (Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 8.91 - a.a.O. undvom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG Nr. 1).

    Vielmehr hat er hier - wie auch sonst - die haushaltsrechtlichen und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Bindungen der öffentlichen Verwaltung zu beachten; (vgl. zu haushaltsrechtlichen Bindungen: BVerwGE 58, 54, 64 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78] , Beschlüsse vom 27. August 1990 - BVerwG 6 P 26.87 - undvom 25. Juni 1992 - BVerwG 6 P 29.90 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nrn. 18 und 27, stRspr; zu sonstigen öffentlich-rechtlichen Bindungen:Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG Nr. 1).

    Wie der Senat bereits entschieden hat(Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - a.a.O.), beschränkt sich das Mitbestimmungsrecht nicht auf Wohnungen, die im Wege einer entsprechenden "Widmung" oder durch eine andere verbindliche Festlegung zur Unterbringung von Beschäftigten der Dienststelle "bestimmt" worden sind.

    Nur muß die Verfügungsbefugnis der Dienststelle über die Wohnung bzw. ihr Recht, den Wohnungsmieter verbindlich vorzuschlagen, entweder allgemein in einem Zusammenhang mit ihren Pflichten gegenüber ihren Beschäftigten stehen, oder aber es muß sich ein solcher Zusammenhang im Einzelfall ergeben (Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - a.a.O.).

    Findet hingegen eine Auswahl statt, so entfällt die Mitbestimmung nicht (Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG).

  • BVerwG, 07.07.1993 - 6 P 8.91

    Nutzungsbedingungen für Dienstwohnungen - Mitbestimmung des Personalrats -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind unter dem Begriff Nutzungsbedingungen sämtliche vertraglichen Regelungen der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit das Mietverhältnis ausmachen (Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 8.91 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 88).

    Dies hat der Senat dem Grunde nach bereits im Zusammenhang mit Regelungen über die Kostentragung von Schönheitsreparaturen entschieden (Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 8.91 - a.a.O.).

    Ihnen ist gemeinsam, daß dem Personalrat eine Mitsprache bei der Unterstützung und Förderung von Beschäftigten durch Erleichterungen im Bereich ihrer privaten Lebensführung eingeräumt wird; seine Aufgabe ist es daher, auf die Gleichbehandlung der Beschäftigten und die angemessene Berücksichtigung ihrer sozialen Belange zu achten (Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 8.91 - a.a.O. undvom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG Nr. 1).

    Die allgemeine Festsetzung der Nutzungsbedingungen muß außerdem die Betroffenen in ihrer gleichzeitigen Eigenschaft als Beschäftigte und Mieter tangieren( Beschluß vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 8.91 - a.a.O.).

  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 16/72

    Mitbestimmungsrecht bei Werkmietwohnungen -; Unterscheidung zwischen formellen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93
    Zu den Nutzungsbedingungen gehört daher, wie das Beschwerdegericht zutreffend erkannt hat, vor allem auch die Festsetzung der Miethöhe, sei es in der Form der erstmaligen (Neu-)Festsetzung (vgl. zur vergleichbaren Regelung in § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG: BAG, Beschluß vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 118/73 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen), sei es in der Form der Festsetzung einer Mieterhöhung (vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG: BAGE 25, 93; zuletztBeschluß vom 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - NZA 1993, 272, 274).

    Typisch sind dafür die Regelungen, welcher Quadratmeterpreis im Regelfall für Wohnungen in bestimmter Lage nach ihrer jeweiligen Ausstattung und nach sonstigen wertbildenden Merkmalen, unter Umständen auch unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte, bezahlt werden soll (vgl. auch BAGE 25, 93, 100) [BAG 13.03.1973 - 1 ABR 16/72].

  • BVerwG, 15.02.1994 - 6 P 9.92

    Personalvertretung - Rechtsschutzinteresse - Wiederholungswahl - Übergangszeit -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93
    Damit greift hier die Ausnahme, die das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf seine erst in jüngerer Zeit geänderte Rechtsprechung zum Rechtsschutzbedürfnis und zum Antragserfordernis übergangsweise zugelassen hat (vgl.Beschluß vom 15. Februar 1994 - BVerwG 6 P 9.92 - PersR 1994, 167 = ZfPR 1994, 84 mit weit. Nachw.).
  • BVerwG, 27.08.1990 - 6 P 26.87

    Kein Anspruch auf Reisekostenerstattung bei Ablehnung der unentgeltlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93
    Vielmehr hat er hier - wie auch sonst - die haushaltsrechtlichen und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Bindungen der öffentlichen Verwaltung zu beachten; (vgl. zu haushaltsrechtlichen Bindungen: BVerwGE 58, 54, 64 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78] , Beschlüsse vom 27. August 1990 - BVerwG 6 P 26.87 - undvom 25. Juni 1992 - BVerwG 6 P 29.90 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nrn. 18 und 27, stRspr; zu sonstigen öffentlich-rechtlichen Bindungen:Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 02.03.1993 - 6 P 34.91

    Dienstliche Maßnahme - Personalrat der Stammdienststelle - Fachliche

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93
    Sie ließe daher die Mitbestimmung nicht entfallen (vgl.Beschluß vom 2. März 1993 - BVerwG 6 P 34.91 - ZfPR 1993, 147).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 6 P 29.90

    Personalvertretung - Schulungskosten - Erstattungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93
    Vielmehr hat er hier - wie auch sonst - die haushaltsrechtlichen und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Bindungen der öffentlichen Verwaltung zu beachten; (vgl. zu haushaltsrechtlichen Bindungen: BVerwGE 58, 54, 64 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78] , Beschlüsse vom 27. August 1990 - BVerwG 6 P 26.87 - undvom 25. Juni 1992 - BVerwG 6 P 29.90 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nrn. 18 und 27, stRspr; zu sonstigen öffentlich-rechtlichen Bindungen:Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93
    Vielmehr hat er hier - wie auch sonst - die haushaltsrechtlichen und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Bindungen der öffentlichen Verwaltung zu beachten; (vgl. zu haushaltsrechtlichen Bindungen: BVerwGE 58, 54, 64 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78] , Beschlüsse vom 27. August 1990 - BVerwG 6 P 26.87 - undvom 25. Juni 1992 - BVerwG 6 P 29.90 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nrn. 18 und 27, stRspr; zu sonstigen öffentlich-rechtlichen Bindungen:Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG Nr. 1).
  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 118/73

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Nutzung von Werkswohnungen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93
    Zu den Nutzungsbedingungen gehört daher, wie das Beschwerdegericht zutreffend erkannt hat, vor allem auch die Festsetzung der Miethöhe, sei es in der Form der erstmaligen (Neu-)Festsetzung (vgl. zur vergleichbaren Regelung in § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG: BAG, Beschluß vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 118/73 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen), sei es in der Form der Festsetzung einer Mieterhöhung (vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG: BAGE 25, 93; zuletztBeschluß vom 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - NZA 1993, 272, 274).
  • BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92

    Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe von Werkmietwohnungen

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93
    Zu den Nutzungsbedingungen gehört daher, wie das Beschwerdegericht zutreffend erkannt hat, vor allem auch die Festsetzung der Miethöhe, sei es in der Form der erstmaligen (Neu-)Festsetzung (vgl. zur vergleichbaren Regelung in § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG: BAG, Beschluß vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 118/73 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen), sei es in der Form der Festsetzung einer Mieterhöhung (vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG: BAGE 25, 93; zuletztBeschluß vom 28. Juli 1992 - 1 ABR 22/92 - NZA 1993, 272, 274).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 23.93

    Mitbestimmung bei Mieterhöhungen - Werkmietwohnungen - Nutzungsbedingungen -

  • BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen

  • VG Frankfurt/Main, 14.06.2010 - 23 K 535/10

    Mitbestimmung bei Mieterhöhung

    Der Antragsteller hat daraufhin das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren eingeleitet und macht unter Bezug auf den Beschluss des BVerwG vom 15.3.1995 (6 P 24.93 - juris) geltend, das Mitbestimmungsrecht aus § 74 Abs. 1 Nr. 4 HPVG erfasse auch die Festlegung der Miethöhe.
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